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Steinhoff Informationsforum

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robert980:

SDK Jahresmitgliedsgebühr

3
10.01.23 17:35
Mhhh, bei mir hat google 95 Euro ausgespuckt. Aber auf die 20 Euro mehr oder weniger kommts dann auch  nicht an.
Ich werde mir die weiteren Infos von Steinhoff anschauen und wenn ich das Gefühl bekomme, man handelt völlig kompromisslos gegen die Interessen der Klein(-aktionäre), dann schließe ich auch eine Mitgliedschaft ab. Die Registrierung und das Anmeldung des Newsletters kostet ja erstmal nichts.....schaun wir mal...
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>3x bewertet
mtbike:

SDK Interessensbündelungen

5
10.01.23 17:35
Finde ich auch gut!
Werde mich dem anschließen.
Mitglied bin ich ja schon!
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>5x bewertet
mtbike:

SDK Mitgliedsgebühr

7
10.01.23 17:37
Online-Mitgliedschaft kostet 75€/Jahr
sdk.org/mitgliedschaft/mitgliedschaft/?member=online
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>7x bewertet
Happy Hour St.:

Ich hab einen Teilverkauf gemacht am 15.12.

8
10.01.23 17:42
und sehe es nicht als Schaden an, sondern jetzt eher als Dummheit. Mein Problem. Ein Schaden ist bisher keinem geschehen. So sehe ich es, auch wenn es bitter ist für alle, die wie ich zumindest einen Teil verkauft hatten. War ja schließlich "nur" eine Info herausgegeben worden.

Aber der Aufruf alleine, dass sich die Aktionäre sammeln und die zukünftigen Schritte von Steinhoff genauestens beobachten und in der Lage sind, schnell zu handeln, das sollte dem Management schon nicht schmecken.

Ich selber bleibe dabei, ich werde dem nicht zustimmen, meine Stimmrechte zu verlieren !
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>8x bewertet
langolfh:

@ Jason

 
10.01.23 17:44
Klaro:
1.Mich einfach ignorieren.
2.Und inhaltlich,einfach jetzt klagen,einen excellenten Anwalt beauftragen.
Damit machst Du genau das Gegenteil von meinem bla bla.
Und wenn Du keinen Cent siehst,selbst nach gewonnenem Verfahren darfst Du Dich an mich erinnern.
Gut fürs Karma?
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>2x bewertet
MSirRolfi:

Meine Meinung

6
10.01.23 17:45
Finde das mit SDK super! LDP bekommt somit mit, daß wir Aktionäre nun die Messer wetzen/schleifen. Einen Krieg gewinnen wir nicht, aber können enormen Schaden bei den HF Anrichten!
Siehe Panzerfäuste gegen russische Panzer Anfang 2022! Klein aber o ho!

SIR
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>6x bewertet
Jason85:

langi?

2
10.01.23 17:49
es geht hier erst mal um eine  newsletter und um die tatsache das die Sdk sich der sache auch annimmt ..wieso sollte mehr öffentlichkeit und durchleuchtung auch schaden ... weiters hält Sdk selbst aktien u d die solltwn nocht ganz bescheuert sein !

Du spinnst alles zu ende ohne fakten zu kennen und einfach mal abzuwarten ! Deswegen mein bla bla dazu  
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>2x bewertet
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Jason85:

in erster linie

4
10.01.23 17:52
geht es um die bündelung der interessen ! abwarten auf den nächsten zug von SH !
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>4x bewertet
Byblos:

SDK bekommt von mir und Bekannten

6
10.01.23 17:52
die Stimmrechte für ein paar Mio Anteile.
Angemeldet für Newsletter. PDF für Stimmrechtsabtretung Depot bis auf Werte die ich selber abstimmen will wird morgen an Depotbank und SDK gesendet.
So soll es sein!

Hoffe es schießen sich 95% der Kleinanleger an.
Nur so haben die Kleinanleger eine professionelle Interessenvertretung.
Wenn es dann erdt wir, werde wir Mitglieder und würden uns definitiv einer Sammelklage anschließen.
Kläger mit großem Stimmrechtsvolumen machen bestimmt mehr Eindruck als Klagen von Einzelpersonen.

Meine Meinung, keine Handelsempfehlung!
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>8x bewertet
Uhrzeit:

Bin gespannt was kommt

5
10.01.23 17:55
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>5x bewertet
nachdenken1.:

Mitgliederfisching?

4
10.01.23 17:57
Das es Organisationen wie die SDK gibt, finde ich gut.

Das nun Leute losrennen und sagen dass Sie sich vertreten lassen, ist wohl dem Herdentrieb geschuldet.

Sich aber Fragen selbst zu stellen, nämlich solche wie:
Wie vertreten die mich?
Was wenn ich dafür stimme?
Was wenn ich dagegen stimme?
Was wenn ich mich der Stimme enthalten will?
Welche Fragen werden die im einzelnen während der HV stellen?
Werden die auch bereit sein eine Klage einzureichen?
Haben die schon mal eine Klage gegen einen internationalen Konzern geführt?

Usw.

Einfach mal Nachdenken, Leute!
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>8x bewertet
langolfh:

Trennschärfe

2
10.01.23 17:58
Das eine ist der Weg. SDK eingeschaltet,hat mit seinem Aufruf sicherlich nichts negativer gemacht.
Immerhin besteht die Möglichkeit,das sich das Steinhoffmanagement doch beeindrucken lässt,wenn massiver Widerstand durch die Shareholder vorhanden ist,und die Sammelklagen erahnen lässt.
Aber,man sollte sich auch nichts vormachen.
Zielführend wäre m.E.nur eine direkte Klageprüfung,vor allem ob eine Vorsatztat vorliegt.
Denn ein Großteil des Felles,das verteilt werden kann sind nun mal Anwalts-und Gerichtskosten.
Also,einmal muß hinterher etwas zu verteilen sein,zum anderen muß die Aussicht hoch sein zu gewinnen.
Und das muß man sich klarmachen,ist kein Vorwegnehmen,wenn man nicht schlechtem Geld ,gutes Geld nachwerfen will.
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>2x bewertet
A14XB9:

Unter Betrachtung der vorliegenden

5
10.01.23 17:59
Informationen, halte ich es nicht unbedingt für gegeben, dass uns das Management hinter die Fichte geführt hat. Denke da fehlt schon noch was. Kühler Kopf ist angesagt.  
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>5x bewertet
Jason85:

langi

2
10.01.23 18:01
stimmt man sollte sich hier nicht die große rettung versprechen durch deren einschreiten !
Erstmal ein antasten auch von seiten der aktionäre die hiermit HEY schreien
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>2x bewertet
 
10.01.23 18:05
das Nebenwertemagazin ist doch up to date .
Ich hatte auch mit denen auch kürzlich schon Kontakt und das war insofern positiv,
das die einmal die Problematik voll erfasst haben,
aber auch die Konsequenzen schwer abschätzen können.
Und die wollen weiterhin über Steinhoff und seine Entwicklung berichten,obwohl es sich nach den beiden EQS und dem vorigen Bericht nicht so gelesen hatte.
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Happy Hour St.:

Schön niedlich,

9
10.01.23 18:09
Wie schon der Ansatz einer Bündelung klein geredet wird :-)
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>9x bewertet
Einfach Be:

Bereit zum Kampf.

6
10.01.23 18:11
Falls erforderlich, mit SDK registriert, 6-stellig
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>6x bewertet
Martin Sp.:

Delisting

19
10.01.23 18:21
Letztendlich läuft es doch auf folgendes heraus :

1. Die Black Box wird gelüftet.

2. Ich gehe einmal davon aus, dass diese ist mit diesem 80 / 20 Angebot nach heutigen Kurs 6 Cent wert ist.

3. Also steigt hier die Hälfte schon einmal aus, weil der Aktienkurs  ja um ca. 100 % auf ca. 5,6 bis 6  Cent steigt.
   Und diejenigen sagen. Ok, alles schlecht, aber ich suche mir eine neue Aktie.

4. Die HF schauen, wieviel Stimmrechte sie dann zur nächsten HV mittlerweile zusammen haben. Wird wohl halt nicht so ganz reichen,
   schließlich brauchen sie 90, bzw. 95 % zum Delisting. Also geht es in die nächste Runde VOR der HV. Und dann wird gesagt :
  Wir wollen die lieben, restlichen Aktionäre ja nicht hängen lassen, und bieten jetzt einmalig, bis zum Wochenende 10 Cent pro Aktie.
  Aber entscheidet euch bitte schnell ! Dann bleiben von den restlichen 20 % der freien Aktionäre nur noch 10  % über.
  Und die anderen Aktionäre sagen sich: Egal, bloß raus hier. Meine Frau meckert eh schon mit mir wochenlang rum.

5. Also brauchen die nur noch 5 % einzusammeln. Und dann kommt das letzte, aaangebliche alller, alllllerletze Angebobot an die letztendlich
  verbleibenen 10 %. Mit folgendem Wortlaut. Wir zahlen euch jetzt 35 Cent pro Aktie, aber geht mir Eurer Kohle bitte
  umgehend. Und dann gehen die Gewinner raus, die hier wirklich Eier aus Kruppstahl hatten !!!!!

Welch geiles Geschäft für die HF.

Da ist ja letztendlich kaum noch jemand drin. Wir sprechen hier für die HF über absolutes Kleingeld !!!

Besser hätte ich mir das auch nicht ausdenken können.
 

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>19x bewertet
HonestMeyer:

Leider Alles nur Theorie weiterhin.

 
10.01.23 18:32
Welche Erfolge hat der SdK für Aktionäre in finanzieller Hinsicht errungen? Da mal nachschauen und sich schlau machen, könnte auch eine Meinungsbildung unterstützen.
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>1x bewertet
kd2go:

Interessensvertretung

7
10.01.23 18:32

Die SDK ruft nun die Aktionäre auf sich zu bündeln.
Wer kann die Links unten in anderen Foren oder Facebook und weiteren Plattformen verteilen?

Wie ist meine Meinung dazu? Interessen zu bündeln finde ich per se gut. Allerdings kennen wir die genauen STH-Pläne noch nicht. Ein abgesagter MF-IPO kann auch bedeuten, dass man den Wert vollständig im EK der neuen Gesellschaft haben möchte. Aber wie auch immer, wir stochern im Nebel. Die Kommunikation des Managements war nie euphorisch oder besonders leicht verständlich. Insofern sind  die beiden EQS v. 15./16.12.2022 im Rahmen aber vermitteln große Unsicherheiten. Bis zu den EQS haben viele von uns dem Management vertraut und das Management hatte seine Aufgaben erledigt. Nun scheint sich die Sicht von vielen Foristen auf das Management zu ändern. Berechtigt oder nicht? Ich weiß es nicht.
Ein Sprachrohr zu haben, fände ich besser als hunderte Mails an die STH-IR zu senden. Ich werde mich zum kostenlosen Newsletter der SDK anmelden. Ob ich weitere Schritte setze, hängt von den Informationen ab, die wir alle von der Gesellschaft erhalten werden.

sdk.org/leistungen/klageverfahren/...nternational-holding-nv/

www.eqs-news.com/news/corporate/...ssensbundelung-auf/1730411

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>9x bewertet
3
10.01.23 18:35
Ich habe die SENS zu Markus Jooste mal übersetzt. Schon interessant und erschreckend zu lesen, wie der Betrug funktioniert hat - auch wenn es nur ein Ausschnitt ist.

Quelle: irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/...sPopUp.aspx?id=440757


Tue 10 Jan 2023, 15:47 STEINHOFF INTERNATIONAL HOLDINGS N.V. - Von der JSE verhängter Misstrauensantrag gegen Markus Jooste, ehemaliger CEO von Steinhoff

JSE verhängt Misstrauensvotum gegen Markus Jooste, ehemaliger CEO von Steinhoff

GEN ? Allgemein ? Steinhoff International Holdings N.V.

Die JSE hat gegen Markus Jooste, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Steinhoff International
Holdings N.V. (?Steinhoff? oder ?Unternehmen?)

Die JSE informiert hiermit die Stakeholder über die folgenden Feststellungen in Bezug auf Herrn Jooste:

        1.§Die Stakeholder werden auf die am 20. Oktober 2020 auf SENS veröffentlichte Mitteilung der JSE verwiesen, in der
          Â§die JSE eine öffentliche Rüge und finanzielle Sanktionen in Höhe von R13,5 Millionen gegen Steinhoff verhängt
          Â§wegen seiner Verstöße gegen die Listing Requirements.

        Infolge der Untersuchung der JSE über das Verhalten bestimmter Personen, die dem Unternehmen vorstanden
          Â§hat die JSE ihre Ermittlungen gegen Herrn Jooste in seiner Eigenschaft als
          Â§Chief Executive Officer von Steinhoff zum Zeitpunkt der in Absatz 1 erwähnten Übertretungen abgeschlossen.

DIE STEINHOFF AT WORK PROPRIETARY LIMITED (?STEINHOFF AT WORK?) TRANSAKTION
        Steinhoff at Work war eine Tochtergesellschaft der Steinhoff Investment Holdings Limited, deren oberste Holding
          Â§Gesellschaft Steinhoff war, die eine Doppelnotierung an der JSE hat. Steinhoff trat einer Struktur bei, die als
          Â§Einkaufsgruppe? bezeichneten Struktur durch seine Beteiligung an der TG Group Holding SA und ihren Tochtergesellschaften (?TG
          Â§Group?), wobei die TG Group angeblich Mengenrabatte für die
          Â§Steinhoff Group sowie für andere Dritte ausgehandelt und eingezogen wurden.

        Mitte November 2016 erstellte Herr Jooste ein handschriftliches Dokument, in dem die anteiligen Beiträge
          Â§in Höhe von 23,5 Millionen Pfund, die Steinhoff at Work von der TG Group erhalten sollte.
          Â§Es gab weder eine tatsächliche Transaktion noch einen legitimen kommerziellen Grund, der die Informationen oder Berechnungen in dem handschriftlichen Dokument stützte.
          Â§Berechnungen, die in dem handschriftlichen Dokument enthalten waren.

        5. Herr Jooste gab dieses handschriftliche Dokument an Herrn Ben La Grange, den damaligen Chief Financial Officer von Steinhoff.
          Â§Dieses handgeschriebene Dokument wurde von Herrn Jooste an Herrn Ben La Grange, den damaligen Chief Financial Officer von Steinhoff, übergeben, um eine falsche Rechnung an die TG Group für die Beiträge zu erstellen, die Steinhoff at Work
          Â§von der TG Group zu erhalten. Herr La Grange wies andere an, die Rechnung zu bearbeiten, die ihm von Herrn Jooste übergeben worden war.
          Â§Jooste erhalten hatte.  Er wies auch andere an, die anteiligen Beiträge in der Buchhaltung von Steinhoff at Work zu verbuchen.
          Â§Aufzeichnungen für das am 30. September 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr zu verbuchen. Da es keinen tatsächlichen Vorgang gab, der die
          Â§Da es keinen tatsächlichen Vorgang gab, der die Rechnung stützte, waren die von Steinhoff at Work ausgestellte Rechnung und die daraus resultierenden Buchungssätze
          Â§waren falsch. In der Folgezeit erstellten andere Steinhoff-Vertreter verschiedene Dokumente und gaben
          Â§Anweisung, Gelder zwischen Bankkonten der Steinhoff-Gruppe zu transferieren, um den Eindruck zu erwecken
          Â§dass die anteiligen Beiträge tatsächlich von der TG-Gruppe an Steinhoff at Work gezahlt wurden und als
          Â§Prüfungsnachweis für die Steinhoff at Work-Prüfung vom September 2016 ("Steinhoff at Work-Transaktion").

        Die Beiträge wurden nie von der TG Group ausgehandelt oder eingezogen, und die TG Group zahlte keine dieser Beiträge.
          Â§Die Beiträge wurden von der Steinhoff-Gruppe nie ausgehandelt oder eingezogen, und die TG-Gruppe hat keine dieser Beiträge bezahlt, die von der Steinhoff-Gruppe als Einnahmen verbucht wurden. Das Ergebnis dieser fiktiven
          Â§Das Ergebnis dieser fiktiven Transaktion durch die Bearbeitung der falschen Rechnung war, dass das Einkommen von Steinhoff at Work für die
          Â§September 2016 fälschlicherweise um R376 649 872 aufgebläht wurde, was wiederum das Einkommen der Steinhoff-Gruppe fälschlicherweise aufblähte.
          Â§Einkommen der Steinhoff-Gruppe. Der Steinhoff-Konzern musste daher seine Abschlüsse anpassen, um
          Â§berichtigen, um die zuvor verbuchten falschen Erträge zu korrigieren. Ohne diese fiktiven Einnahmen hätte Steinhoff at Work einen
          Â§Betriebsgewinn von R47 545 585 ein Verlust von R329 104 287 hätte sein müssen und dieser Verlust hätte
          Â§Dieser Verlust hätte in Steinhoffs konsolidierten Jahresabschlüssen ausgewiesen werden müssen.

        7.§ Dementsprechend befand die JSE, dass Herr Jooste gegen die folgenden Bestimmungen der Listing Requirements verstoßen hat:
                  i.§Allgemeiner Grundsatz (v), da Herr Jooste es versäumt hat, die höchsten Sorgfaltsmaßstäbe bei seiner direkten
                    Â§Beteiligung an der Gestaltung und Durchführung der fiktiven Steinhoff at Work-Transaktion nicht die höchste Sorgfalt walten ließ;
                 ii. allgemeiner Grundsatz (v), da Herr Jooste wusste oder hätte wissen müssen, dass die Einbeziehung der fiktiven Einkünfte
                    Â§in Bezug auf die Steinhoff-at-Work-Transaktion wiederum die in Steinhoffs Konzernabschluss ausgewiesenen Erträge
                    Â§Steinhoffs konsolidierten Abschluss aufbläht und dazu beiträgt, dass die Finanzergebnisse 2016 in wesentlicher Hinsicht falsch, unwahr und irreführend sind.
                    Â§irreführend in wesentlicher Hinsicht; und
                iii. allgemeiner Grundsatz (iii), da Herr Jooste wusste oder hätte wissen müssen, dass die Steinhoff at Work
                    Â§Transaktion unregelmäßig und fiktiv war und er es versäumt hat, sicherzustellen, dass eine vollständige, gleiche und rechtzeitige öffentliche
                    Â§Offenlegung gegenüber allen Inhabern von Wertpapieren und der breiten Öffentlichkeit über die fiktive
                    Â§Transaktion und deren rechtswidrige und unregelmäßige Einbeziehung in Steinhoffs konsolidierte Abschlüsse,
                    Â§welche Informationen kursrelevant waren.
 
STEINHOFF?S FINANZINFORMATIONEN
        Die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der von Unternehmen veröffentlichten Finanzinformationen sind von entscheidender Bedeutung
          Â§Sie sind ein grundlegender Eckpfeiler eines fairen, effizienten und transparenten Marktes eines jeden geregelten Marktes. In
          Â§Darüber hinaus verlässt sich das investierende Publikum auf die veröffentlichten Finanzinformationen eines Unternehmens, um wichtige Anlageentscheidungen zu treffen.
          Â§wichtige Anlageentscheidungen zu treffen.

        Wie in der gegen Steinhoff am 20. Oktober 2020 verhängten öffentlichen Rüge dargelegt, wurden die zuvor von der Gesellschaft
          Â§veröffentlichten Finanzinformationen des Unternehmens für die Geschäftsjahre 2016, 2015 und davor nicht mit den IFRS übereinstimmten und
          Â§in wesentlichen Aspekten unrichtig, falsch und irreführend waren und diese unrichtigen Informationen verbreitet wurden an
          Â§Aktionäre, die JSE und die Anlegeröffentlichkeit verbreitet wurden.

       Die JSE stellte fest, dass die Handlungen von Herrn Jooste und die Nichteinhaltung wichtiger Bestimmungen der Börsenzulassungsvorschriften
          Â§Die JSE stellte fest, dass die Handlungen von Herrn Jooste und die Nichteinhaltung wichtiger Bestimmungen der Börsenzulassungsvorschriften eine der Ursachen für die Veröffentlichung und Verbreitung wesentlicher Falschdarstellungen an die
          Â§Steinhoff Gruppe im Konzernabschluss 2016 und in ihrer Bilanz zum 1. Juli
               2015.          Â§
       Herr Jooste war die ranghöchste Führungskraft im Unternehmen und trug die letzte Verantwortung für die
          Â§Entscheidungen und Handlungen der Geschäftsführung. Herr Jooste hätte wissen müssen, dass aufgrund der zahlreichen
          Â§Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung die zuvor veröffentlichten Finanzinformationen von Steinhoff nicht mit den
          Â§IFRS nicht entsprachen und in wesentlichen Punkten unrichtig, falsch und irreführend waren. Die Handlungen von Herrn Jooste führten direkt zu
          Â§und/oder dazu beigetragen, dass Steinhoff gegen die Börsenzulassungsanforderungen verstoßen hat.

       Dementsprechend befand die JSE, dass Herr Jooste gegen Absatz 8.62(b) der Listing Requirements verstoßen hat, und zwar
          Â§in Bezug auf die Finanzinformationen von Steinhoff für den 30. Juni 2015 und frühere Geschäftsperioden, als Steinhoff
          Â§Hauptnotierung an der JSE hatte, und des allgemeinen Grundsatzes (v) in Bezug auf die Finanzinformationen für die
          Â§September 2016 endenden fünfzehn Monate, als Steinhoff eine Zweitnotierung an der JSE hatte.

DIE ENTSCHEIDUNG DER JSE, HERRN JOOSTE ZU RÜGEN
       Die Direktoren von Emittenten spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass börsennotierte Unternehmen die Listings einhalten.
          Â§Anforderungen einhalten. Emittenten von Wertpapieren, die an der JSE notiert sind, sind nur dann in der Lage, die Notierungsanforderungen zu erfüllen, wenn
          Â§ihre Direktoren die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Emittenten in allen Aspekten die Anforderungen erfüllen
          Â§Bestimmungen einhalten und sicherstellen, dass die Finanzinformationen der börsennotierten Unternehmen in jeder Hinsicht gültig und
          Â§Finanzinformationen börsennotierter Unternehmen in jeder Hinsicht gültig und korrekt sind und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzinformationen des Unternehmens vermitteln.

       Aus diesen Gründen und unter Bezugnahme auf die von der JSE festgestellten Verstöße hat die JSE beschlossen, folgende Sanktionen zu verhängen
          Â§folgende Sanktionen gegen Herrn Jooste zu verhängen:
                  i.§Ein öffentlicher Verweis und die höchstzulässige Geldstrafe von R7 500 000 (sieben Millionen fünfhunderttausend
                    Â§Rand) für Steinhoffs konsolidierte Abschlüsse für die Geschäftsjahre 2015 und davor und
                    Â§für die fünfzehn Monate bis zum 30. September 2016, die nicht den IFRS und den Börsenzulassungsvorschriften entsprachen
                    Â§Anforderungen nicht entsprach und in wesentlichen Aspekten unrichtig, falsch und irreführend war;
                 ii.§Ein öffentlicher Verweis und die höchstzulässige Geldstrafe von R7 500 000 (sieben Millionen fünfhunderttausend
                    Â§Rand) für Herrn Joostes Verstöße gegen die Listings Requirements in Bezug auf die Steinhoff at Work
                    Â§Transaktion; und
                iii. die sofortige Disqualifikation von der Ausübung des Amtes eines Direktors oder leitenden Angestellten eines börsennotierten Unternehmens für einen
                    Â§Zeitraum von 20 (zwanzig) Jahren, weil er seine Pflichten und Verantwortlichkeiten als Chief Executive Officer nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erfüllt hat.
                    Â§Officer mit der erforderlichen Sorgfalt und Sachkenntnis erfüllt hat.

       Die gegen Herrn Jooste verhängte Geldstrafe wird gemäß Abschnitt 11(4) des Financial
          Â§Die gegen Herrn Jooste verhängte Geldbuße wird gemäß Section 11(4) des Financial Markets Act, 19 of 2012, in Verbindung mit Section 1.25 der Listings Requirements verwendet, was unter anderem Folgendes beinhaltet
          Â§settlement of any external costs incurred by the JSE which may arise through the enforcement of the
          Â§Bestimmungen der Börsenzulassungsbedingungen und/oder zu deren Förderung entstehen.

       Herr Jooste teilte der JSE mit, dass er mit der Entscheidung und den Feststellungen der JSE nicht einverstanden sei und dass er beabsichtige
          Â§dass er beabsichtigt, von seinem Recht Gebrauch zu machen, die Entscheidung der JSE gemäß den Bestimmungen des Financial Sector
          Â§Regulierungsgesetzes (?FSRA?).

       Am 14. Dezember 2022 beantragte Herr Jooste beim Financial Services Tribunal im Sinne von Section 231 des
          Â§FSRA eine Anordnung zur Aussetzung der Entscheidungen der JSE Ltd. Am selben Tag beantragte Herr Jooste auch die
          Â§Ãœberprüfung der Entscheidungen der JSE im Sinne von § 230(1) des FSRA. Die JSE lehnte Herrn
          Â§Die JSE lehnte den Antrag von Herrn Jooste auf Aussetzung und Wiedererwägung ab.

       Am 10. Januar 2023 wies der stellvertretende Vorsitzende des Financial Services Tribunal, Richter Harms im Ruhestand, den Antrag auf Aussetzung ab,
          Â§den Antrag auf Aussetzung mit Ausnahme der Zahlung der Geldbuße, die die JSE gegen Herrn Jooste verhängt hat, zurückgewiesen.
          Â§ Herrn Jooste auferlegt hat.  Unter diesen Umständen ist die JSE berechtigt, diese Rüge zu veröffentlichen und Herrn Jooste von der Ausübung seines Amtes zu disqualifizieren.
          Â§Jooste für einen Zeitraum von 20 Jahren von der Ausübung des Amtes eines Direktors oder leitenden Angestellten eines börsennotierten Unternehmens auszuschließen.

       19.§Die JSE wird das Ergebnis des Wiedererwägungsantrags abwarten, soweit es um die Vollstreckung der Geldstrafe
          betrifft.          Â§
       20.§Die JSE wird sich weiterhin gegen den Antrag auf Wiedererwägung wehren.

10. Januar 2023

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>3x bewertet
A14XB9:

konkret haben wir

12
10.01.23 18:40
...einen nebulösen Vorschlag vom 15./16.122022
Der klingt auf den ersten Blick katastrophal, keine Frage. Das "Die" Kleinanleger nicht schätzen, kann man unterstellen, muss man nicht. Insofern ein vordergründiger Hammer, der "drohende" Umstand ist, leer auszugehen. Hintergründig vor allem die Aussicht auf ein Delisting! (wie ungenau usw. das auch ist)
Man beachte in diesem Zusammenhang den beigefügtem Haftungsausschluss.

Was wir vor allem noch nicht haben, ist die konkrete Ausgestaltung der 80/20.
Wichtiger finde ich aber, es gibt keinerlei Infos, welche Anstrengungen zu Step3 bisher erfolgt, gescheitert oder eventuell sogar geglückt sein könnten.

Fakt ist, es kommt Bewegung rein.

Gegen eine Bündelung der Stimmkraft habe ich garnix, kann nie schaden.
ABER: bisher ist nur der Kurs abgerauscht, sonst ist nichts passiert.

Daher blicke ich optimistisch in die Zukunft solange bis belastbare Infos da sind.
Schon garnicht lass ich mich mit der aufgescheuchten Hühnerschaar von einer Panikreaktion in die andere treiben.

Es gibt hier im Forum durchaus brauchbare und wertvolle Informationen, man muss die nur filtern und zusammenführen. Wenn man dies macht, gibt es natürlich auch nicht nur eine Wahrheit sondern wahrscheinlich so viele wie User auch...

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>12x bewertet
 
10.01.23 18:42
gut zusammengefasst
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>1x bewertet
Ms100Prozent:

wer kennt andere anlegervereinigungen ausser sdk?

 
10.01.23 18:43
denn, man koennte auch bei den anderen mal nachfragen, was die von steinhoffs noetigung/erpressung/enteignung... halten.
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