Regulierer prüft Vertragsstrafen gegen TelekomChefregulierer Matthias Kurth will die Verschleppung von Anordnungen durch die Deutsche Telekom nicht länger hinnehmen. Er erwäge die Einführung von Vertragsstrafen, um Überschreitungen von Lieferfristen gegenüber den anderen Anbietern einen Riegel vorzuschieben, sagte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Bonn ein Jahr nach Amtsantritt.
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vwd BONN. In der DSL-Technik sieht Kurth trotz des Kundenvorsprungs der Telekom noch immenses Potenzial für deren Konkurrenz. Schubkraft auch zur Ankurbelung des Wettbewerbs im Ortsnetz verspricht er sich zudem von der Aufrüstung des Fernseh-Breitbandkabels.
Kurth beklagte als ernstes Problem ein "Vollzugs-Defizit" der Telekom in der Umsetzung von Regulierungsentscheidungen. Hier komme es oft auf Monate oder gar Wochen an. Um die fristgerechte Lieferung von Vorprodukten an die Wettbewerber zu gewährleisten, prüfe sein Haus in geeigneten Einzelfällen die Möglichkeit, eventuell Konventionalstrafen in Standardverträgen auch anzuordnen. "Auf diese Schiene könnten wir uns begeben", sagte der Behördenleiter: "Das Natürlichste der Welt wäre, Verstöße durch das zu ahnden, was das Zivilrecht bei vielen Verträgen vorsieht." Strafrechtliche Maßnahmen lehnt Kurth hingegen ab, da bei ihnen unter anderem der individuelle Schuldnachweis nur schwer zu erbringen sei.
Verbesserungsmöglichkeiten bei TelekommunikationsgesetzFür das zur Neufassung anstehende Telekommunikationsgesetz (TKG) von 1996 sieht Kurth Verbesserungsmöglichkeiten. Zwar habe es sich als flexibles Instrument erwiesen, mit dem sich "gut arbeiten" lasse. Doch seien möglicherweise Korrekturen angebracht, um dem Zusammenwachsen von Daten und Sprache Rechnung zu tragen. Dies betrifft zum Beispiel die Preisaufsicht: In der Sprachtelefonie muss sich die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen ihre Entgelte vom Regulierer vorab genehmigen lassen, während sie bei der Datenkommunikation nur nachträglich auf möglichen Missbrauch überprüft werden können.
"Da Datendienste für das Festnetz immer größere Bedeutung bekommen, hätten wir gerne ein Instrumentarium, das dem Thema eher gerecht wird als das jetzige", sagte Kurth. Die Monopolkommission hat bereits explizit gefordert, bei der TKG-Novellierung die Datenkommunikation ebenfalls der präventiven Entgeltregulierung zu unterstellen. Für die Gesetzesanpassung, mit deren Verabschiedung er in diesem Jahr rechnet, will Kurth auch Vorschläge zur Ausweitung von Call-by-Call auf das Ortsnetz unterbreiten. Hier sollen die Verbraucher ab Dezember unter mehreren Verbindungsnetzbetreibern wählen können, wie dies seit 1998 schon bei Ferngesprächen der Fall ist.
Große Hoffnung, das künftige Angebot könne zur Förderung des unterentwickelten Wettbewerbs im Lokalbereich beitragen, hat Kurth aber nicht. Von der neuen Variante des Call-by-Call sei nicht die gleiche starke Dynamik zu erwarten, wie sie sich bei den internationalen und Ferngesprächen entfaltet habe. Anders als etwa bei Telefonaten ins Ausland sei vermutlich der Anreiz für Kunden gering, die komplexen Tarifangebote zu studieren, da es um recht niedrige Entgelte gehe. Um den Wettbewerb im Ortsnetz voran zu bringen, wo die alternativen Anbieter 2001 den Anteil an den Telefonkanälen von 1,7 auf gut 3 % gesteigert haben dürften, setzt Kurth auf andere Schritte.
So dürfte mittelfristig das kommende Resale im Ortsnetz seine Wirkung entfalten, dessen Potenzial noch verkannt werde. Ihm sei inzwischen schon Nachfrage von verschiedener Seite zu Ohren gekommen, sagte Kurth. Er hatte im Frühjahr angeordnet, dass die Telekom auch im lokalen Bereich Wettbewerbern den Einkauf von Kapazitäten zu Großhandelspreisen gestatten muss, die diese dann an die Endkunden mit einer Marge weiterverkaufen können. Ein Vertrag zwischen dem Ex-Monopolisten und der Firma debitel, die das Reselling beantragt hatte, steht aber noch aus.
Beim Line-Sharing als weiterem Instrument für Daten-Wettbewerb bei den Telefonanschlüssen gilt es, einen Vertrag zwischen Telekom und QSC zu prüfen. Dieser könnte dann als Standardangebot von dem Bonner Konzern den Wettbewerbern unterbreitet werden, sagte Kurth. Line-Sharing ist die Aufteilung der "letzten Meile" in einen Sprach- und einen Datenbereich. Das kommt DSL-Anbietern entgegen, die für weniger Geld als für den kompletten Hausanschluss nur den Datenstrang von der Telekom mieten können. Derzeit ist die Monatsgebühr der Wettbewerber für die Teilnehmeranschlussleitung noch höher als die Grundgebühr, die die Verbraucher zu entrichten haben.
Anbieter von Breitband-Angeboten besonders fördernDie von der Telekom jetzt angekündigte Anhebung der Endkundengebühr werde auch dazu beitragen, diese Preisschere zu schließen, sagte Kurth. Dies wäre regulatorisch sinnvoll. Er rechnet zudem damit, dass das Ende März auslaufende Einmalentgelt für die Bereitstellung eines Teilnehmeranschlusses erneut gesenkt werden kann. Die Anbieter von Breitband-Angeboten über die Hochgeschwindigkeits-Technik DSL oder das Fernsehkabel sind nach den Worten des Behördenpräsidenten auf Ortsnetzebene besonders zu fördern: "Wir müssen dort, wo es um attraktives, ertragreiches Potenzial geht, die Schleusen öffnen."
Bei DSL sieht Kurth noch große Wachstumsmöglichkeiten. Trotz des Marktanteils der Telekom von 95 % sei das Kundenpotenzial bei weitem nicht ausgeschöpft. DSL stehe in Deutschland vor einer ähnlichen "Erfolgsstory" wie das Internet oder der Mobilfunk. Mittelfristig sei eine so große Marktdurchdringung wie in Südkorea möglich. Notwendig sei aber, dass Infrastruktur- und Inhalteanbieter stärker kooperierten und zu einer "vernünftigen" Aufteilung der Erträge kämen. Große Erwartungen setzt Kurth zudem in die Aufrüstung des Fernsehkabels: Es könnte eine "gute zweite Plattform" für den Festnetzwettbewerb im Ortsbereich werden.
Im Mobilfunk deutet für Kurth nichts darauf hin, dass bei den sechs Inhabern der teuren UMTS-Lizenzen Absichten bestünden, das Handtuch zu werfen. Es würden Investitionen getätigt, Verträge abgeschlossen und Bestellungen aufgegeben. Dies wäre nicht sinnvoll, wenn die Unternehmen nicht die Absicht hätten, ihre Konzessionen für den multimedialen Mobilfunk der dritten Generation auch zu nutzen, betonte der Chefregulierer: "Ich gehe davon aus, dass die Lizenznehmer die Lizenzbedingungen erfüllen und ihr Geschäft aufbauen und entwickeln wollen."
HANDELSBLATT, Donnerstag, 17. Januar 2002, 10:36 Uhr