Dem Videospielehersteller Nintendo droht ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe. Die EU-Kommission wirft den Japanern vor, in Europa kartellähnliche Absprachen mit Vertriebspartnern getroffen und den freien Wettbewerb behindert zu haben.
Nintendo-Maskottchen Super-Mario: EU-Kommission vermutet unfeine Geschäftspraktiken
Düsseldorf - Die Europäische Kommission hat nach einem Bericht des "Handelsblatts" gegen die Nintendo-Gruppe ein Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstöße eingeleitet. Dem Unternehmen drohten Bußgeldzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe.
Konkret werfe die Kommission Nintendo vor, eine kartellähnliche Absprache getroffen zu haben, um den europäischen Binnenmarkt für Nintendo-Produkte unter seinen Vertriebspartnern aufzuteilen. Wie aus einem der Zeitung vorliegenden Dokument der Kommission hervorgehe, habe Nintendo seinen Importeuren je einen Staat der EU zugeteilt.
Vertriebsabsprachen, kein freier Preiswettbewerb
Die Vertriebpartner Linea GIG SpA, Itochu Corporation , Concentra LDA, Bergsala AB, Nortec SA, CD-Contact Data GmbH und John Menzies Plc seien zudem verpflichtet worden, den Parallelhandel mit Nintendo-Produkten zu unterbinden. Als Parallelhandel werden Grauimporte bezeichnet, mit denen Produkte über andere als die offiziellen Vertriebskanäle in ein Land gelangen.
Um dieser vertraglichen Verpflichtung nachzukommen, hätten, so die Kommission, die Unternehmen ihren Groß- und Einzelhandelskunden Exportverbote erteilt und deren Einhaltung auch kontrolliert. Darüber hinaus werde dem Einzelhandel der Preiswettbewerb erschwert.
Wirtschaftsprüfer schränkte Gütesiegel ein
Das Prüfverfahren wegen Wettbewerbsverstößen läuft nach Angabe eines Kommissionssprechers noch. Wann über eine mögliche Strafzahlung entschieden werde, ist laut "Handelsblatt" noch offen.
Wegen des Bußgeld-Risikos hatte Pricewaterhouse Coopers, der Wirtschaftsprüfer der Nintendo of Europe GmbH, im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2000/2001 bereits das Testat eingeschränkt. Als Begründung gaben die Wirtschaftsprüfer an, Nintendo habe "für ggf. anfallende Bußgeldzahlungen keine Rückstellungen gebildet".
spiegel.de
Nintendo-Maskottchen Super-Mario: EU-Kommission vermutet unfeine Geschäftspraktiken
Düsseldorf - Die Europäische Kommission hat nach einem Bericht des "Handelsblatts" gegen die Nintendo-Gruppe ein Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstöße eingeleitet. Dem Unternehmen drohten Bußgeldzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe.
Konkret werfe die Kommission Nintendo vor, eine kartellähnliche Absprache getroffen zu haben, um den europäischen Binnenmarkt für Nintendo-Produkte unter seinen Vertriebspartnern aufzuteilen. Wie aus einem der Zeitung vorliegenden Dokument der Kommission hervorgehe, habe Nintendo seinen Importeuren je einen Staat der EU zugeteilt.
Vertriebsabsprachen, kein freier Preiswettbewerb
Die Vertriebpartner Linea GIG SpA, Itochu Corporation , Concentra LDA, Bergsala AB, Nortec SA, CD-Contact Data GmbH und John Menzies Plc seien zudem verpflichtet worden, den Parallelhandel mit Nintendo-Produkten zu unterbinden. Als Parallelhandel werden Grauimporte bezeichnet, mit denen Produkte über andere als die offiziellen Vertriebskanäle in ein Land gelangen.
Um dieser vertraglichen Verpflichtung nachzukommen, hätten, so die Kommission, die Unternehmen ihren Groß- und Einzelhandelskunden Exportverbote erteilt und deren Einhaltung auch kontrolliert. Darüber hinaus werde dem Einzelhandel der Preiswettbewerb erschwert.
Wirtschaftsprüfer schränkte Gütesiegel ein
Das Prüfverfahren wegen Wettbewerbsverstößen läuft nach Angabe eines Kommissionssprechers noch. Wann über eine mögliche Strafzahlung entschieden werde, ist laut "Handelsblatt" noch offen.
Wegen des Bußgeld-Risikos hatte Pricewaterhouse Coopers, der Wirtschaftsprüfer der Nintendo of Europe GmbH, im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2000/2001 bereits das Testat eingeschränkt. Als Begründung gaben die Wirtschaftsprüfer an, Nintendo habe "für ggf. anfallende Bußgeldzahlungen keine Rückstellungen gebildet".
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