News - 19.01.07 10:17
Abgeltungsteuer gilt nicht für alte Aktienbestände
Die neue Abgeltungsteuer wird nicht für alte Aktienbestände gelten. Darauf haben sich nach Informationen aus Koalitionskreisen die Finanzministerien von Bund und Ländern endgültig verständigt. Kursgewinne von Aktien, für die bis zum 31.12.2008 die Spekulationsfrist abläuft, bleiben damit steuerfrei.
BERLIN. Für Wertpapiere und Fondsanteile, die ab 1. Januar 2009 gekauft werden, gilt dann sofort die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Damit würde die Regierung die Eckpunkte von Anfang November in dieser Sache exakt umsetzen.
Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ist Bestandteil der geplanten Unternehmensteuerreform. Ihr Kernstück ist eine Senkung der Steuerbelastung für Unternehmen um ein Viertel auf knapp 30 Prozent. Die Reform soll den Standort Deutschland wettbewerbsfähiger machen. Sie soll mit der geplanten Gegenfinanzierung am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Darauf hatten sich die Finanzpolitiker von Bund und Ländern unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch geeinigt. Die Bausteine der Reform werden zur Zeit im Finanzministerium in die Form eines Gesetzes gebracht. Der Referentenentwurf soll Anfang Februar vorliegen.
Zu den vier Punkten der Reform, die den stärksten Widerstand der Wirtschaft hervorrufen oder schwer umsetzbar sind, beraten sich Steinbrücks Beamte mit ihren Kollegen aus den Länderfinanzministerien von Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz in Arbeitsgruppen. Geeinigt haben sich die Arbeitsgruppen bei den Details zur Abgeltungsteuer. Auch bei den geplanten Steuervorteilen für einbehaltene Gewinne im Mittelstand gibt es eine Verständigung: Personengesellschafter, die für einbehaltene Gewinne den künftig auf 30 Prozent begrenzten Satz nutzen wollen, müssen in Zukunft ein zweites "Thesaurierungskonto" führen.
Kritik aus den Bundesländern und der Wirtschaft gibt es bei der geplanten Besteuerung auf den Wert von Betriebsteilen, die ins Ausland verlagert werden (Funktionsverlagerung). Sie soll auch zur Gegenfinanzierung der Steuerreform dienen. Die Wirtschaft befürchtet einen Exodus von Betrieben und eine Verlagerung von Forschungs- und Entwicklungsabteilungen ins Ausland: "Der Forschungsstandort Deutschland ist ernsthaft gefährdet, wenn ohne Rücksicht auf die betrieblichen Realitäten eine Besteuerung von Funktionsverlagerungen erfolgt", sagte DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun dem Handelsblatt. Firmen verlagern seit Jahren Teile ihrer Produktion an billigere ausländische Standorte. Bei der Forschung ist dieser Trend schwächer ausgeprägt.
Bei der "Zinsschranke", mit der die Koalition Gewinnverlagerungen ins Ausland erschweren will, stünden die Beamten aber noch vor großen Umsetzungsschwierigkeiten, hieß es in Koalitionskreisen.
Bei der Abgeltungsteuer fand die Arbeitsgruppe neben der endgültigen Festlegung auf den Stichtag für Kursgewinne einen Kompromiss zur Kirchensteuer. Das Problem: Die Abgeltungsteuer wird von den Banken sofort an das Finanzamt pauschal abgeführt. Dem Betrag ist nicht anzusehen, ob zusätzlich noch Kirchensteuer anfällt. Nur Bürger, deren Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden künftig Kapitalerträge beim Finanzamt erklären. Damit die Kirchen keine Einbußen erleiden, sollen Anleger künftig bei der Bank angeben, ob sie katholisch oder evangelisch sind. Die Bank führt dann die Kirchensteuer an das Finanzamt ab, das sie an die Kirchen weiterleitet.
Quelle: Handelsblatt.com
Abgeltungsteuer gilt nicht für alte Aktienbestände
Die neue Abgeltungsteuer wird nicht für alte Aktienbestände gelten. Darauf haben sich nach Informationen aus Koalitionskreisen die Finanzministerien von Bund und Ländern endgültig verständigt. Kursgewinne von Aktien, für die bis zum 31.12.2008 die Spekulationsfrist abläuft, bleiben damit steuerfrei.
BERLIN. Für Wertpapiere und Fondsanteile, die ab 1. Januar 2009 gekauft werden, gilt dann sofort die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Damit würde die Regierung die Eckpunkte von Anfang November in dieser Sache exakt umsetzen.
Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ist Bestandteil der geplanten Unternehmensteuerreform. Ihr Kernstück ist eine Senkung der Steuerbelastung für Unternehmen um ein Viertel auf knapp 30 Prozent. Die Reform soll den Standort Deutschland wettbewerbsfähiger machen. Sie soll mit der geplanten Gegenfinanzierung am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Darauf hatten sich die Finanzpolitiker von Bund und Ländern unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch geeinigt. Die Bausteine der Reform werden zur Zeit im Finanzministerium in die Form eines Gesetzes gebracht. Der Referentenentwurf soll Anfang Februar vorliegen.
Zu den vier Punkten der Reform, die den stärksten Widerstand der Wirtschaft hervorrufen oder schwer umsetzbar sind, beraten sich Steinbrücks Beamte mit ihren Kollegen aus den Länderfinanzministerien von Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz in Arbeitsgruppen. Geeinigt haben sich die Arbeitsgruppen bei den Details zur Abgeltungsteuer. Auch bei den geplanten Steuervorteilen für einbehaltene Gewinne im Mittelstand gibt es eine Verständigung: Personengesellschafter, die für einbehaltene Gewinne den künftig auf 30 Prozent begrenzten Satz nutzen wollen, müssen in Zukunft ein zweites "Thesaurierungskonto" führen.
Kritik aus den Bundesländern und der Wirtschaft gibt es bei der geplanten Besteuerung auf den Wert von Betriebsteilen, die ins Ausland verlagert werden (Funktionsverlagerung). Sie soll auch zur Gegenfinanzierung der Steuerreform dienen. Die Wirtschaft befürchtet einen Exodus von Betrieben und eine Verlagerung von Forschungs- und Entwicklungsabteilungen ins Ausland: "Der Forschungsstandort Deutschland ist ernsthaft gefährdet, wenn ohne Rücksicht auf die betrieblichen Realitäten eine Besteuerung von Funktionsverlagerungen erfolgt", sagte DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun dem Handelsblatt. Firmen verlagern seit Jahren Teile ihrer Produktion an billigere ausländische Standorte. Bei der Forschung ist dieser Trend schwächer ausgeprägt.
Bei der "Zinsschranke", mit der die Koalition Gewinnverlagerungen ins Ausland erschweren will, stünden die Beamten aber noch vor großen Umsetzungsschwierigkeiten, hieß es in Koalitionskreisen.
Bei der Abgeltungsteuer fand die Arbeitsgruppe neben der endgültigen Festlegung auf den Stichtag für Kursgewinne einen Kompromiss zur Kirchensteuer. Das Problem: Die Abgeltungsteuer wird von den Banken sofort an das Finanzamt pauschal abgeführt. Dem Betrag ist nicht anzusehen, ob zusätzlich noch Kirchensteuer anfällt. Nur Bürger, deren Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden künftig Kapitalerträge beim Finanzamt erklären. Damit die Kirchen keine Einbußen erleiden, sollen Anleger künftig bei der Bank angeben, ob sie katholisch oder evangelisch sind. Die Bank führt dann die Kirchensteuer an das Finanzamt ab, das sie an die Kirchen weiterleitet.
Quelle: Handelsblatt.com