Hab heute eine E-mail von LBC erhalten. Was sagt Ihr dazu?
Sehr geehrter Herr XXX,
das Urteil gegen SSII wurde bereits Mitte August verkündet. Da es sich um ein Versäumnisurteil handelt, beginnt die Einspruchsfrist jedoch erst zu dem Zeitpunkt, zu dem SSII eine Handlung vornimmt, aus der hervorgeht, dass sie das Urteil kennt. Diese Frist beträgt zwei Wochen. Ein Einspruch von SSII würde übrigens nicht die Vollstreckung des Urteils - die bereits in die Wege geleitet ist - verhindern. Leider deutet momentan nichts darauf hin, dass SSII freiwillig ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen wird. Anträge bezüglich der Vollstreckung aus dem Titel wurden von unseren Anwälten in London jedoch bereits erstellt.
Unsere IT-Abteilung hat überprüft, ob ein langsamer Aufbau der LetsBuyIt.com-Seiten an uns liegen könnte. Das Problem liegt aber wohl an der allgemeinen Überlastung des Internets in den letzten Tagen und ggf. an anderen Providern/Servern.
Nachdem die Deutsche Börse ihre geplante Delisting-Regel - die übrigens inzwischen erfolgreich von einigen Firmen rechtlich angegangen worden ist - vorgestellt hatte , haben wir ihr ein Schreiben zukommen lassen, in dem wir unsre Gründe darlegten, warum wir nicht unter diese Regelung fallen sollten. Seitdem warten wir auf eine Stellungnahme der Deutschen Börse. Wir gehen nicht davon aus, dass LetsBuyIt.com unter die genannte Regelung fallen wird. KarstadtQuelle steht weiterhin zu uns und will auch über das Agentur-Modell mit uns zusammen arbeiten. Hier werden gerade noch die neuen Schnittstellen eingerichtet. Die ersten Produkte über das Agentur-Modell haben wir bereits mit alten Lieferanten auf die Seite gestellt. Mit freundlichen Grüßen, Britta Schanze
> LetsBuyIt.com Deutschland GmbH
>
> Britta Schanze
> Public Relations
> Nymphenburger Straße 86
> 80636 München
> Fax: +49-(0)89-12003-333
> E-Mail: britta.schanze@letsbuyit.com
Sehr geehrter Herr XXX,
das Urteil gegen SSII wurde bereits Mitte August verkündet. Da es sich um ein Versäumnisurteil handelt, beginnt die Einspruchsfrist jedoch erst zu dem Zeitpunkt, zu dem SSII eine Handlung vornimmt, aus der hervorgeht, dass sie das Urteil kennt. Diese Frist beträgt zwei Wochen. Ein Einspruch von SSII würde übrigens nicht die Vollstreckung des Urteils - die bereits in die Wege geleitet ist - verhindern. Leider deutet momentan nichts darauf hin, dass SSII freiwillig ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen wird. Anträge bezüglich der Vollstreckung aus dem Titel wurden von unseren Anwälten in London jedoch bereits erstellt.
Unsere IT-Abteilung hat überprüft, ob ein langsamer Aufbau der LetsBuyIt.com-Seiten an uns liegen könnte. Das Problem liegt aber wohl an der allgemeinen Überlastung des Internets in den letzten Tagen und ggf. an anderen Providern/Servern.
Nachdem die Deutsche Börse ihre geplante Delisting-Regel - die übrigens inzwischen erfolgreich von einigen Firmen rechtlich angegangen worden ist - vorgestellt hatte , haben wir ihr ein Schreiben zukommen lassen, in dem wir unsre Gründe darlegten, warum wir nicht unter diese Regelung fallen sollten. Seitdem warten wir auf eine Stellungnahme der Deutschen Börse. Wir gehen nicht davon aus, dass LetsBuyIt.com unter die genannte Regelung fallen wird. KarstadtQuelle steht weiterhin zu uns und will auch über das Agentur-Modell mit uns zusammen arbeiten. Hier werden gerade noch die neuen Schnittstellen eingerichtet. Die ersten Produkte über das Agentur-Modell haben wir bereits mit alten Lieferanten auf die Seite gestellt. Mit freundlichen Grüßen, Britta Schanze
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