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Das EU-Gericht hält die Deutsche Post AG nicht auf.
Luxemburg (rpo). Nach Meinung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) beinhaltet der Einstieg der Deutschen Post AG beim Paketzusteller DHL keinen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Damit wurde eine entsprechende Klage des United Parcel Services (UPS) abgewiesen.
UPS habe mit seiner Klage keine missbräuchliche Verwendung von Gewinnen aus dem Post-Monopolmarkt für Briefe nachweisen können, teilte der EuGH in einem am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Urteil mit.
UPS hatte argumentiert, die Post habe die DHL-Anteile nur wegen ihrer Gewinne auf dem geschützten Postmarkt erwerben können. Die EU-Kommission hatte diese Beschwerde bereits 1999 zurückgewiesen, der EuGH unterstützte diesen Kurs. Er stellte jedoch fest, der aus dem Monopol erzielte Gewinn für einen Firmenkauf dürfe nicht auf überhöhten oder diskriminierenden Preisen oder anderen missbräuchlichen Praktiken beruhen. "Bestünden Anhaltspunkte für einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung, so sei zu prüfen, aus welcher Quelle die verwendeten Mittel stammten", schrieb das Gericht.
Die Brüsseler EU-Kommission untersucht derzeit noch in einem Beihilfeverfahren, ob die Deutsche Post AG (Bonn) ihre Paketsparte mit Gewinnen aus der florierenden Briefsparte ungerechtfertigterweise unterstützt hat. Dieses Verfahren war 1994 durch eine Beschwerde von UPS bei der Kommission angestoßen worden. Eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet. Vor einem Jahr hatte die Kommission gegen die Post ein Strafgeld von 24 Millionen Euro verhängt, da sie Großversandhäusern illegale Rabatte eingeräumt hatte.