Landgericht weist weitere Schadenersatzklage gegen EM.TV ab
München (vwd) - Das Landgericht München hat erneut eine
Schadenersatzklage gegen die angeschlagene EM.TV & Merchandising AG,
Unterföhring, abgewiesen. Eine von den Rechtsanwälten Tilp & Kälberer
vertretene Klägerin hatte behauptet, auf Äußerungen des damaligen
Vorstandsvorsitzenden, Thomas Haffa, zur wirtschaftlichen Situation der
Gesellschaft vertraut und auf Grund dessen EM.TV-Aktien gekauft zu haben,
teilte das Medienunternehmen am Montag mit. Ihren Spekulationsverlust, den
eine Unternehmenssprecherin auch auf Nachfrage nicht nennen wollte, wollte
sie als Schadensersatz geltend machen.
Tilp & Kälberer nannte dagegen auf Anfrage eine Schadensersatzsumme von
72.000 DEM. Die Urteilsbegründung des Gerichts stehe noch aus. Die
Rechtsanwaltskanzlei möchte erst noch prüfen, ob sie Berufung einlegen wird.
Das Urteil ist nach Angaben von EM.TV bereits der dritte Prozesssieg in
Folge. Am 23. August war eine Klage mit dem gleichen Hintergrund eines
ebenfalls von den Rechtsanwälten Tipl & Kälberer vertretenen Anlegers vor
dem Amtsgericht München abgwiesen worden. Auch eine von der Münchener
Rechtsanwältin Daniela Bergdolt für 59 Anleger eingelegte Sammelklage auf
Schadensersatz wurde vom Landgericht München am 18. Oktober vergangenen
Jahres abgewiesen. Gegen beide Urteile wurde Berufung eingelegt.
+++ Marion Brucker
vwd/7.1.2002/mbu/sei