Soweit ich bis jetzt durchgestiegen bin, ist der vergleich Zulage/Steuer das Eine und der Sonderausgabenabzug das andere.
Lt. meinen Unterlagen wird ein neuer Sonderausgabenabzug geschaffen.
Die maximalsätze der abzugsfähigen Beträge sind 525, 1050, 1575, 2100 € gestaffelt 2002 bis 2008 .
Bei den Angeben Brutto/ Netto wird auf dieden steuerlichen Aspekt hingewiesen. Sicher zahlt man auf die Beiträge SV, aber (hoffentlich) nur einmal.
Mir liegt die Neufassung Par 10 EStG noch nicht vor.
Und:
Nicht nur DIE prüfen ! Jeder Vrtragsnehmer muß seinen Vrtrag selbst jährlich verwalten und anpassen. Vers. und Banken dürfen nicht mahnen (wegen absoluter freiwilligkeit) Jeder muß ständig überprüfen, ob die gezahlten Biträge gemäß Einkommen, Familienverhältnisse, Steuer und Zahlungsjahr (2002 bis 2008 gestaffelt)noch optimal sind.
Das wird ein Spaß !!!
Übrigend: Die Behörde ist für ganz D da.