Vorsicht,

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Pichel:

Vorsicht,

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18.11.09 17:49
13.11.2009
Vorsicht, wenn die Bank Ihren Trust managed

Deutsche müssen für Einkommen aus Stiftungen Körperschafts- und Gewerbesteuern bezahlen. Und wenn die Stiftung nicht gemeinnützig ist, fallen auch noch zusätzlich Schenkungssteuern beim Einrichten und Befüllen an. Deshalb bieten deutsche Banken ihren vermögenden Kunden gern an, deren Vermögen "steuerneutral" in einen Trust anzulegen. Das geht nur per Vermögensübertragung ins Ausland. Denn Deutschland ist im Gegensatz zur USA, Belize, England, Liechtenstein, Schweiz oder Schottland nicht der Haager Trust Convention von 1984 beigetreten.

Für das deutsche Recht existiert ein Trust gar nicht. Der Unternehmer gibt seine rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit an einen Treuhänder oder eine Holding ab, bleibt aber an Gewinnen der Holding beteiligt. Das Argument der Vermögensberater: Was nicht existiert, kann nicht besteuert werden.

Man kann also zum Beispiel dem deutschen Recht unterliegende Vermögensgegenstände wie Immobilienvermögen unmittelbar auf einen schottischen Trust übertragen. Vermögensträger wird ein Trustee, ein Treuhänder. Man kann es ihm widerruflich (das Modell heißt Grantor Trust oder auch Revocable Trust) übertragen, dann entfällt die deutsche Schenkungssteuer. Die Gewinne sind allerdings vom Trustee in Schottland zu versteuern.

Das Problem fängt jedoch an, wenn die Haus-Banken oder Vermögensberater gutmeinend sich um die Vermögensverwaltung kümmern. Dann wird der Trust, der ja eigentlich gar nicht existiert, vom deutschen Fiskus als Offene Handelsgesellschaft (OHG) behandelt. Die Bank haftet für die Steuern. Der Stifter wird doppelt bestraft. Mit Steuern, die der Trust-Treuhänder im Ausland bezahlt, und mit Steuern, die seine Bank als Verwalter in Deutschland abführen muss.

GoMoPa-Fachautor und Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala aus München warnt vor Lösungen, die über Hausbanken oder Unternehmensberater angeboten werden: Werden bei der Trusterrichtung Fehler gemacht, können katastrophale Folgen entstehen: Ausländische Gesellschaften - also zum Beispiel Trusts oder Foundations – werden im Grundsatz nur anerkannt, wenn sich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung vor Ort im Ausland befindet (Sitztheorie).


Dr. Johannes FialaErrichtet beispielsweise eine Bank in Stuttgart über einen Netzwerkpartner in Singapur einen Trust, dessen Vermögen aus Wertpapieren besteht, und werden die Assets einer solchen Offshore-Gesellschaft allein von der Bank in Stuttgart verwaltet (gegebenenfalls in Absprache mit dem Trust-Gründer) und werden mithin die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmens-/Trustleitung in Deutschland in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt, dann beurteilt sich die Rechtsfähigkeit nach dem Verwaltungssitz in Deutschland. Nachdem der Trust dann in Deutschland nicht im Handelsregister eingetragen ist beziehungsweise niemals eingetragen werden kann, gilt der Trust als solcher als nicht existent. Er würde in Deutschland allenfalls nach dem internationalen Gesellschaftsrecht (deutsches Gesellschaftsstatut) insbesondere als OHG behandelt werden. Handelt die Bank als faktische Geschäftsführerin, haftet sie übrigens auch mit für anfallende Steuern!"

Helfen (Offshore-)Institute bei Steuerhinterziehung, kann man sie im Fall des Falles häufig selbst in Regress nehmen.

Bei vielen in- und ausländischen Banken ist neben der Anlage "steuerneutraler Gelder" auch das Verstecken von Schwarzgeld fester Bestandteil des Vermögensmanagements - auf Neudeutsch Wealthmanagements - für betuchte Privatkunden. Dies läuft entweder über ausländische Kapitalgesellschaften oder über zwischengeschaltete Trusts und Stiftungen. Von den Bankhäusern werden auch gern steuerlich zweifelhafte Lebensversicherungsmäntel aus Liechtenstein oder Luxemburg verkauft.

In der Praxis halten wohl die allermeisten dieser Gestaltungen einer steuerrechtlichen Prüfung nicht stand. Zumindest dann nicht, wenn der reiche Kunde in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat oder auch nur ein Ferienhaus besitzt. Selbst eine über Monate leer stehende, geerbte Immobilie kann dazu führen, dass das gesamte Welteinkommen in Deutschland zu versteuern wäre.

Es existiert keine Buchführung

Zum Wesen solcher Konstrukte gehört es, dass keine Buchführung existiert. Zumeist gibt es einen Treuhänder oder eine Geschäftsleitung der ausländischen Firma, die aber gar keine Entscheidungen treffen. Tatsächlich laufen alle Fäden in der Bank zusammen, und der Kunde kann mehr oder weniger selbstständig über "sein Geld" verfügen.

Solche dubiosen Konstellationen genügen ausländischen Steuerbehörden seit diesem Jahr in der Schweiz als Aufhänger für "Fishing Expeditions", also für die Suche nach namentlich noch gar nicht bekannten Steuersündern. Denn bei Amtshilfeersuchen muss seit einem aktuellen Schweizer Gerichtsurteil von den ausländischen Ermittlern nicht schon im Vorfeld angegeben werden, wer sich hinter dem Tarnkonstrukt tatsächlich verbirgt. Damit sind Tür und Tor für Enttarnungen en masse geöffnet. Tausende Kunden Schweizer Banken - etwa die der UBS - wurden so bereits ihren heimischen Steuerbehörden - im Fall der UBS den US-Steuerbehörden - "ausgeliefert".

Deutschland verhandelt gerade mit der Schweiz

Das Bollwerk Schweizer Bankgeheimnis gehört denn auch der Vergangenheit an. Dies belegen zahlreiche Datenlieferungen in die USA und nach Frankreich, aber auch Anforderungen von Bankdaten durch deutsche und kanadische Behörden. Zudem hat die Schweiz mittlerweile mit zwölf Staaten das OECD-Abkommen zur Zusammenarbeit bei Steuerhinterziehung unterzeichnet. Mit Deutschland verhandelt die Schweiz derzeit noch.

Bei Errichtung und Verwaltung von Tarnkonstrukten bieten in- und ausländische Banken die beliebte "Lösung aus einer Hand" an. Also nicht nur finanztechnische Beratung, sondern auch die rechtliche und steuerliche Begleitung. Allerdings hat dies mehrere Pferdefüße: Die Berater suggerieren oft eine Rechtssicherheit oder Steuerfreiheit, die es so nicht gibt.

Kaum ein Kunde kann sich etwa vorstellen, dass ein Richter seinen Trust als in Deutschland "nicht existent" beurteilen könnte. Doch genau das passiert immer wieder. Die Folge: Alle vom Trust eingegangenen Verträge sind null und nichtig. Die angebliche Steuerfreiheit entpuppt sich dann rasch als rein vertrieblich motiviertes Wunschdenken der Banker. Und die Bankberatung in Sachen Steuern und Recht ist vom deutschen Gesetzgeber verboten worden. Dies gilt auch dann, wenn die Beratung grenzüberschreitend - etwa aus Basel oder Genf - geliefert wird.

Banker geben zu, keine Ahnung von Steuerrecht zu haben

Pikant: Konfrontiert man Bankberater mit den Defiziten ihrer Beratung, räumen viele freimütig ein, keine wirkliche Ahnung im internationalen Steuerrecht, internationalen Gesellschaftsrecht und internationalen Erbrecht zu besitzen.

Die Aufhänger einer Haftung der Banken für solche Beratungen und Gestaltungen sind denn auch rasch gefunden. Zwar sind Steuerzahlungen an und für sich kein ersatzfähiger Schaden - aber weil es nahezu immer zumindest teilweise steuerfreie Alternativen gegeben hätte, kann sich der Kunde in solchen Fällen oft bei seiner Bank schadlos halten. Zum Rechtsberatungsverbot kommt oft der Vorwurf des Betrugs, da die Banker eine Kompetenz vorgespiegelt haben, welche in Wahrheit im internationalen Bereich gar nicht vorhanden war.

Zudem können sich viele auf eine sittenwidrige Schädigung durch die Bank berufen. Gerade nach der Subprime-Krise entdeckten zahlreiche Kunden, dass ihre Vermögensverwaltung riskant und verlustreich war: Je größer ein Finanzhaus ist, desto mehr Defizite weist in der Regel das Performance-Reporting auf. Selbst bei den renommiertesten Vermögensverwaltern finden sich rechnerisch falsche Vermögensaufstellungen oder Depotauszüge. Spätestens dann stellt sich häufig die Frage, ob man als Kunde überhaupt noch über genügend Kapitalreserven verfügt, die an und für sich längst fälligen Steuern überhaupt noch begleichen zu können.

Und: Steuerhinterziehung ist im Finanzministerium seit Monaten "Chefsache". Man erinnere sich an Peer Steinbrück, der am liebsten die Kavallerie gegen Steueroasen wie die Schweiz losschicken wollte. Da kam beim steueraversen Anleger schnell Furcht vor Entdeckung auf. Kein Wunder, dass die Finanzhäuser zahlreiche "Lösungen" für ängstliche Anleger anbieten. Zumeist handelt es sich dabei aber um einen Weg vom Regen in die Traufe. Denn ab einem sechsstelligen Vermögen kommt ganz rasch Geldwäsche als Delikt hinzu. Auch die jüngste Idee der Schweiz, eine Art erweiterte Abgeltungsteuer einzuführen, bedeutet wohl gerade keine Amnestie - die Geldwäsche dauert also weiter an, die Verjährung beginnt nicht mal zu laufen - und dies trotz Quellensteuerzahlung im In- oder Ausland.

Aus Sicht deutscher Kunden sind die Strafbarkeitsaussichten beträchtlich, denn nach jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kommt ab einer Million Hinterziehungsbetrag regelmäßig keine Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung mehr infrage, sondern Haft.

Für einige Schwarzgeldbesitzer könnte es sogar noch schlimmer kommen: Gerüchteweise gibt es Banker im In- und Ausland, die delikates Datenmaterial in ihren persönlichen "Giftschränken" horten, was eine zusätzliche Gefahr für diese Kunden bedeuten würde. Zudem sprechen Insider davon, dass manches Institut im deutschsprachigen Raum gar keine wirksamen Datenschutzvorkehrungen umgesetzt hat. Auch erweist sich der schöne Schein von Prospekten und renommierten Adressen im Nachhinein zumeist nur als bloße Augenwischerei zum Kundenfang. Immer häufiger verklagen daher Steuersünder ihre Banken und Vermögensverwalter auf Schadenersatz.

Der Dreh für diese Klagen: Hat der Berater Beihilfe zu mehreren Steuerhinterziehungen des Kunden begangen - das heißt, hat der Kunde die Einkünfte aus seinen ausländischen Konten oder Depots über mehrere Veranlagungszeiträume hinweg verschwiegen, dann haftet der Berater für die gesamten hinterzogenen Steuern, wenn sein Vorsatz auch auf die Steuerhinterziehung in diesem Ausmaß gerichtet war.

Eine unmittelbare Haftung der Bank besteht laut Abgabenordnung nämlich dann, wenn ihre Vertreter oder Verfügungsberechtigten bei Ausübung ihrer Obliegenheit Steuern hinterzogen haben und hierdurch selbst Steuerschuldner oder Haftende geworden sind.

Klingt kompliziert? Ein Beispiel macht's einfacher: Von einer Schweizer Bank werden Schwarzgelder in eine Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands eingebracht. Die Bank stellt das Board und managt das eingebrachte Vermögen über eine Kanzlei vor Ort - ihren intern gelisteten Netzwerkpartner. Der Vermögensinhaber bleibt anonym und ist in den Bankakten lediglich "beneficial owner".

Solche Konstrukte bieten gute Ansätze, die Steuer- und Strafhaftung für den Kunden bei einer Selbstanzeige abzumildern oder gänzlich auszuschließen. Bleiben am Bankkunden unnötige Steuerschulden hängen, etwa weil es alternative steuerlich legale Gestaltungsmöglichkeiten gegeben hätte, so steht das Finanzinstitut in der Regresshaftung. Die Legalisierung von Schwarzgeld kann damit durchaus straffrei und wirtschaftlich zulasten der Bank erfolgen - im Einzelfall haftet das Kreditinstitut bei modellhaften Gestaltungen für hinterzogene Abgaben sogar allein.

Kein Wunder, dass sich der Umfang so genannter Offshore-Dienstleistungen von Finanzinstituten weltweit derzeit im Sinkflug befindet. Markantes Beispiel dafür ist wieder die Schweizer Großbank UBS: Sie steigt nach dem massiven Steuerbetrug für Tausende ihrer Kunden in den USA aus dem lukrativen Geschäft mit unversteuertem Geld komplett aus. Nachdem sie wie viele andere Schweizer Banken jahrzehntelang am Schwarzgeldgeschäft ihrer ausländischen Kunden kräftig verdient hatte, versucht sie nun, unversteuerte Vermögen so schnell wie irgend möglich loszuwerden

gomopa.net/...ldung=Vorsicht-wenn-die-Bank-Ihren-Trust-managed
"Wer gegen den Strom schwimmt, sollte das möglichst in der Nähe des Ufers tun."
"Wenn man in der falschen Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu erhöhen"
Pichel:

Octopussy

 
18.11.09 17:57
Octopussy - Wall Street Insider-Affäre - Jagd auf Insider-Netzwerke
Mit seiner Verhaftung kam die Sache ins Rollen: Raj Rajaratnam. Der aus Sri Lanka stammende US-Milliardär und Hedgefonds-Gründer soll mit Hilfe weiterer ranghoher Finanzexperten durch Insiderwissen bis zu 25 Millionen Dollar erwirtschaftet haben.

Doch Rajaratnam war erst der Auftakt einer Jagd auf Insider-Netzwerke.

Zwei Wochen später wurde Zvi Goffer in seiner New Yorker Wohnung verhaftet. Er soll ein kriminelles Netzwerkgeleitet haben, das illegal beschaffte Informationen zu Firmeninterna nutzte, um an der Börse Aktien zu kaufen und wieder zu verkaufen - und Millionen einzusacken. Der unscheinbare Goffer ist "Octopussy".

Goffer, der für Rajaratnams Firma Galleon sowie für den Hedge-Fonds Schottenfeld Group tätig war, streckte seine Arme wie ein Tintenfisch nach Insiderinformationen an der Wall Street aus. Er baute sich ein Netz an Informanten auf, ehe die Handschellen klickten. Der Insiderring um "Octopussy" soll 33 Millionen Dollar eingestrichen haben.

Nachdem die US-Börsenaufsicht SEC jahrelang Hinweise auf das Schneeball-System des Milliardenbetrügers - Bernard Madoff ignorierte, will die Behörde nun ihr Image wieder aufpolieren. Und die Serie an Verhaftungen in der Insider-Affäre zeigt, dass schon bald das große Zittern an der Wall Street einsetzen könnte.

Preet Bharara, der Staatsanwalt von Manhattan, droht Wirtschaftskriminellen ganz offen: "Das sollte ein Weckruf für die Wall Street sein". Künftig müsse sich jeder Hedgefonds-Manager, jeder Wall-Street-Händler und jeder Firmenmitarbeiter, der überhaupt nur über Insiderhandel nachdenke, eine wichtige Frage stellen: "Hören Ermittler mit?"

Das FBI geht mit Methoden wie im Kampf gegen die Mafia vor. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Abhören von Telefonen. Denn meist kommen Insidertipps auf Umwegen zu den Händlern. Deren Nutzung ist nur dann illegal, wenn der Betreffende weiß, dass der ursprüngliche Tippgeber etwas Verbotenes getan hat. Das lässt sich am besten nachweisen, wenn man den E-Mail-Verkehr überwacht oder das Telefon anzapft.

SEC-Chefermittler Robert Khuzami gibt sich gnadenlos: "Die Angeklagten dachten, über den Regeln zu stehen, die für alle Investoren gelten". "Wenn Wall Street-Profis Insiderinformationen für illegale Geschäfte nutzen, untergraben sie die Spielregeln, die für unseren Kapitalmarkt fundamental sind", sagt Khuzami.

"Octopussy" Goffer half es letztlich auch nichts, dass er und seine Helfer aufladbare Mobiltelefone benutzten, die sie nach dem Austausch der Informationen unbrauchbar machten. Die Finanz-Krake dürfte für bis zu 20 Jahre hinter Gitter wandern.

Text-Quelle: Die Presse

Hedgefonds-Insiderskandal - Milliardär in Haft

gomopa.net/Finanzforum/betrug-sonstiges/...tzwerke-129347.html
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Vorsicht: Gothaer "Pflege-Rent Invest"

 
18.11.09 18:10
Vorsicht: Gothaer "Pflege-Rent Invest" - Gewagte Spekulation
Es herrscht finanzieller Pflegenotstand bei vielen der 2,2 Millionen Menschen in Deutschland, die sich nicht mehr selbst helfen können.

Stationäre Pflegeheime kosten der Stiftung Warentest zufolge bis zu 3500 Euro im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt aber in der Regel nur 1470 Euro - vom kommenden Jahr an sind es höchstens 1510 Euro.

Reicht die Rente für den Rest nicht aus, geht es ans Vermögen.

Sind Haus und Kapital verbraucht, dann wird der Pflegefall zum Sozialfall. Die Sozialämter können sich dann einen Teil der Auslagen von den nächsten Verwandten zurück holen. Wer das nicht möchte, kann sich und seine Erben durch eine private Absicherung lebenslang schützen. Neben Tagesgeld- und Restkosten-Versicherungen gibt es neuerdings auch Pflege-Renten-Policen. Ihr Vorteil: Die Tarifbeiträge sind schon fest kalkuliert und steigen nicht, wenn immer mehr Versicherte zum Pflegefall werden.

Nun hat die Gothaer Versicherung diese neue Art des Pflegeschutzes "an die Börse gebracht". Die Gothaer Pflege-Rent Invest legt die Beiträge ihrer Kunden in einen Fonds an.

Gegenüber herkömmlichen Produkten, die nicht durch Aktienerträge finanziert werden, ist die Versicherung bei frühzeitigem Abschluss deutlich günstiger. So zahlt eine 45-jährige Frau für eine Monatsrente von 1500 Euro im Monat einen Beitrag von 103 Euro. Einen gleichalten Mann kostet die Police rund zehn Euro weniger. Die Rente wird gezahlt, wenn der Versicherte Grundfähigkeiten des täglichen Lebens nicht mehr ausführen kann.

Nach derzeitigem Recht bekommt ein Versicherer Schutz, wenn er die Pflegestufe II oder III erreicht. Vorteilhaft ist, dass der Leistungsfall unabhängig vom geltenden Recht ist. Die Leistung ist zudem vollkommen unabhängig von der Art der Pflege. Rente gibt es also in jedem Fall, egal ob der Versicherte von Verwandten, Profis oder im Heim gepflegt wird. Doch das gilt auch für viele Produkte, bei denen der Versicherer die Beiträge seiner Kunden nicht in Fonds anlegt.

Doch die Gothaer verspricht mehr: Sie garantiert den Kunden, dass die eingezahlten Beiträge nie verloren gehen und immer - auch wenn der Versicherte jahrelange Pflegefall war - an die Erben ausgezahlt werden. Der nötige Überschuss entsteht aus Anlagezinsen und dem Kollektiv der Versicherten. Das geht, weil die rückerstatteten Beiträge nicht verzinst werden.

Der große Haken des neuen Produkts:

Lebenslang gilt der Schutz der Gothaer Pflege-Rent Invest nur dann, wenn die Fonds jedes Jahr eine Rendite von 7,5 Prozent abwerfen.

Andernfalls müssen Kunden damit rechnen, dass ihr Schutz frühzeitig erlischt. Erzielt der Fonds für eine Frau, die mit 45 Jahren eingestiegen ist, nur sechs Prozent Ertrag im Jahr, dann reicht der Schutz bei gleicher Beitragszahlung nur bis zum 86. Lebensjahr; bei einer Wertentwicklung von drei Prozent ist mit 80. Jahren Schluss. Ein 45-jähriger Mann hätte nur Schutz bis zum 86. beziehungsweise 78. Lebensjahr. Das ist gefährlich, denn gerade im hohen Alter steigt das Risiko extrem, zum Pflegefall zu werden.

Bringt die Börse keine 7,5 Prozent Rendite, muss der Kunde zudem sehr früh eine Entscheidung treffen. Nach fünf Jahren teilt die Gothaer Versicherung ihm erstmals mit, ob die Verzinsung für einen lebenslangen Schutz ausreicht. Ist das nicht der Fall, muss der Versicherte bereits zu diesem Zeitpunkt entweder höhere Beiträge entrichten oder aber seinen Schutz reduzieren.

Das Produkt wird bei Einstieg im hohen Alter zudem sehr teuer.

Der Grund dafür: Der Anbieter muss dann ständig hohe Teile des Beitrages aus dem Fonds entnehmen, um damit den Schutz für das Pflegerisiko abzusichern.

Fazit: Mit dem existenziellen Pflegeschutz sollte man nicht spekulieren.

(U.S.Kasparek)

gomopa.net/Finanzforum/versicherung/...spekulation-129326.html
"Wer gegen den Strom schwimmt, sollte das möglichst in der Nähe des Ufers tun."
"Wenn man in der falschen Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu erhöhen"
AlterSchwede.:

Verhaftung von Insider-Raj Rajaratna ...lächerlich

 
18.11.09 20:49

Immer wenn ich das höre oder lese wird mir ganz anders und Aggresion kommt hoch.
In Zeiten wo Banken Billionen versenken, hängt die SEC sich diesen Raj Rajaratna als Trophäe vor die Tür!
Das muss man sich mal überlegen: 25milliönchen! Dann auch noch in Insidergeschäften mit AMD, wo er selber ja kaum was dran verdient hat und erst recht keiner deswegen iwas verloren hat.
Das ist m.E. heutzutage höchstens in der Lokalzeitung eine Erwähnung wert.

Welche Frechheit von den Medien uns allen Ernstes diesen Scheiss vorzusetzen!
Mit diesem klitzekleinen Bauernopfer gaukelt die SEC oder sonstige Börsenüberwachungbehörden emsige Tätigkeit vor und die wahren Verbrecher kommen nicht einmal ins Gespräch, weil der Standarddepp scheinbar denkt, wie toll gerecht die Welt doch ist.

Wie viele extrem krasse Mattscheiben müssen überall auf der Welt an den Hebeln sitzen, dass so etwas möglich ist, ohne dass mal einer sich beschwert.

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