EU-Bußgeld gegen Deutsche Telekom möglich
Die Deutsche Telekom muss sich in einem Kartellverfahren der Europäischen Union um den Zugang zum Ortsnetz auf eine Geldbuße einstellen. Wie es am Mittwoch in Kreisen der EU-Kommission in Brüssel hieß, habe sich der Verdacht bestätigt, dass der Bonner Konzern Konkurrenten mit überhöhten Preisen den Zugang zum Telefonortsnetz verbaut habe. Das Kartellverfahren wird voraussichtlich im Juni oder Juli abgeschlossen. Allerdings dürfte die Strafe nicht übermäßig hoch ausfallen, da die Telekom in einem regulierten Bereich tätig sei.
Die Kommission hatte der Telekom vorgeworfen, Konkurrenten müssten höhere Gebühren für den Netzzugang zahlen als Telekom-Endkunden. Brüsseler Kartellverfahren können sich auch gegen ein einzelnes Unternehmen richten, wenn dieses möglicherweise seine Marktmacht missbraucht. Die Kommission kann Bußgelder von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes verhängen -- dieser Rahmen ist aber bisher noch nicht ausgeschöpft worden.
Die rechtlichen Schritte der Kommission gegen Deutschland wegen den Verzögerungen beim Wettbewerb im Telefonortsnetz werden weiterlaufen, hieß es. Dies habe mit dem Kartellverfahren nichts zu tun. Die EU-Behörde hatte moniert, die Gesetze zur Öffnung der Telefonortsnetze seien in Deutschland nur verspätet umgesetzt worden.
Der Telekom droht außerdem ein weiteres EU-Kartellverfahren wegen möglicherweise überhöhter Gebühren bei Handy-Auslandsgesprächen. Im Zusammenhang mit den so genannten Roaming-Tarifen, die in Netzen fremder Betreiber anfallen, waren bereits 2001 neun Mobilfunkbetreiber in Deutschland und Großbritannien von EU-Ermittlern durchsucht worden. Die Razzien galten auch der Telekom-Tochter T-Mobil. (dpa) / (jk/c't)
Viele Grüße
aus dem Ruhrpott
Die Deutsche Telekom muss sich in einem Kartellverfahren der Europäischen Union um den Zugang zum Ortsnetz auf eine Geldbuße einstellen. Wie es am Mittwoch in Kreisen der EU-Kommission in Brüssel hieß, habe sich der Verdacht bestätigt, dass der Bonner Konzern Konkurrenten mit überhöhten Preisen den Zugang zum Telefonortsnetz verbaut habe. Das Kartellverfahren wird voraussichtlich im Juni oder Juli abgeschlossen. Allerdings dürfte die Strafe nicht übermäßig hoch ausfallen, da die Telekom in einem regulierten Bereich tätig sei.
Die Kommission hatte der Telekom vorgeworfen, Konkurrenten müssten höhere Gebühren für den Netzzugang zahlen als Telekom-Endkunden. Brüsseler Kartellverfahren können sich auch gegen ein einzelnes Unternehmen richten, wenn dieses möglicherweise seine Marktmacht missbraucht. Die Kommission kann Bußgelder von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes verhängen -- dieser Rahmen ist aber bisher noch nicht ausgeschöpft worden.
Die rechtlichen Schritte der Kommission gegen Deutschland wegen den Verzögerungen beim Wettbewerb im Telefonortsnetz werden weiterlaufen, hieß es. Dies habe mit dem Kartellverfahren nichts zu tun. Die EU-Behörde hatte moniert, die Gesetze zur Öffnung der Telefonortsnetze seien in Deutschland nur verspätet umgesetzt worden.
Der Telekom droht außerdem ein weiteres EU-Kartellverfahren wegen möglicherweise überhöhter Gebühren bei Handy-Auslandsgesprächen. Im Zusammenhang mit den so genannten Roaming-Tarifen, die in Netzen fremder Betreiber anfallen, waren bereits 2001 neun Mobilfunkbetreiber in Deutschland und Großbritannien von EU-Ermittlern durchsucht worden. Die Razzien galten auch der Telekom-Tochter T-Mobil. (dpa) / (jk/c't)
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