PRESSEMITTEILUNG
Winterthur, 15. August 2001
Seite 1 von 2
Sulzer Medica Management AG
Pressestelle
Corporate Communications
CH-8401 Winterthur, Schweiz
Telefon +41 (0)52 262 71 50
Fax +41 (0)52 262 00 59
Sulzer Medica reicht bei US Bundesrichterin Vergleichsvorschlag für
faire Patientenentschädigung ein
Winterthur (CH)/ Austin(Texas)/Cleveland(Ohio), 15. August 2001:
Das Schweizer Medizinaltechnologie Unternehmen Sulzer Medica und seine US-Tochter
Sulzer Orthopedics haben heute bei Bundesrichterin Cathleen O’Malley in Cleveland
(Ohio) eine richterliche Verfügung beantragt, um hängige Klagen aufzuschieben und alle
Ansprüche von Patienten im Zusammenhang mit den zurückgerufenen Hüftgelenk- und
Knie-Implantaten an einem Gericht auf Bundesebene in einem verbindlichen Vergleich fair
und zügig zu entschädigen. Der Vergleichsvorschlag, der zusammen mit Vertretern der
Sammelkläger ausgehandelt wurde, sieht zusätzlich zu den Reoperationskosten
substanzielle Zahlungen für betroffene Patienten vor und ist für Sulzer Medica trotz
ungenügender Versicherungsdeckung über die nächsten Jahre verteilt finanziell
verkraftbar.
„Der Vergleichsvorschlag ist ein erster entscheidender Schritt in der Bewältigung der Folgen der
zurückgerufenen Hüftgelenk- und Knie-Implantanten von Sulzer Orthopedics in Austin, Texas.
„Es ist unser Ziel, den betroffenen Patienten medizinisch, juristisch und finanziell rasch zu
helfen und die Schadenersatzansprüche gerecht zu behandeln,“ sagt Sulzer Medica
Konzernchef Stephan Rietiker, „die finanzielle Belastung für das Unternehmen stellt zwar eine
schwere Bürde dar, ist aber über die nächsten Jahre verteilt finanziell verkraftbar.“
Die Eckwerte aus dem Vergleichsvorschlag, über den Bundesrichterin Cathleen O’Malley
innerhalb von 60 bis 90 Tagen entscheiden wird, sieht folgende Zahlungen vor:
Mehrfach reoperierte Patienten erhalten die Reoperationskosten und USD 97'500 (in bar und
Beteiligungen); einmalig reoperierte Patienten erhalten die Reoperationskosten und USD
57'500 (in bar und Beteiligungen); die Lebenspartner der Patienten erhalten ebenfalls eine
Entschädigung.
Patienten, die ein Hüft- oder Knie-Implantat erhielten und nicht reoperiert werden müssen,
werden mit USD 2750 (in bar und Beteiligungen) entschädigt, ihre Lebenspartner erhalten eine
Kompensationszahlung.
Bis heute beträgt die Zahl der Reoperationen von Hüftimplantanten 2353 und die der
Schienbeinplatten 280 (Stand 10. August 2001). Die Anzahl der Klagen sind unverändert bei
1029 für Hüftimplantante und 2 für Schienbeinplatten.
Aufgrund von intensiven internen Abklärungen rechnet Sulzer Medica mit ca. 4000 Hüft- und
Knie-Reoperationen. Diese Berechnung basiert auf 31'000 implantierten Hüftgelenken und 1600
implantierten Schienbeinplatten. Davon kommen die Implantate aus der Rückrufaktion und die
nicht eingesetzten Implantate in Abzug.
Finanziert werden die Entschädigungszahlungen einerseits aus der Versicherungsdeckung und
aus jeweils 50% des erarbeiteten Nettoeinkommens des Konzerns über die nächsten Jahre
verteilt (USD 25 Mio pro Jahr und maximal kumuliert USD 50 Mio pro Jahr). Für die
Entschädigung in Beteiligungen ist vorbehältlich der Zustimmung der Aktionäre an einer a.o.
Generalversammlung im Herbst 2001 die Schaffung von authorisiertem Kapital vorgesehen.
PRESSEMITTEILUNG
Winterthur, 15. August 2001
Seite 2 von 2 / Sulzer Medica reicht bei US Bundesrichterin Vergleichsvorschlag für faire
Patientenentschädigung ein
Für das Zustandekommen des Vergleichsvorschlags hat Sulzer Medica den renommierten US-Klägeranwalt
Richard Scruggs beigezogen, der u.a. den Vergleich von Klägern gegen die US
Tabakindustrie erfolgreich abgeschlossen hat. „Der Vergleichsvorschlag von Sulzer Medica ist
für mich eine positive Entwicklung im Hinblick auf eine faire Patienten-Entschädigung und dem
Respekt vor einem führenden Industrieunternehmen, das für die Gesundheit der Menschen von
entscheidender Bedeutung ist,“ sagt Richard Scruggs.
David Floyd, der kürzlich ernannte Präsident von Sulzer Orthopedics, Austin Texas (USA),
erklärt: „Unser Vergleichsvorschlag zeigt, dass wir unsere Verantwortung gegenüber den
Patienten ernst nehmen und auch in schwierigen Zeit zu unseren Verpflichtungen stehen. Wir
wollen uns wieder ganz auf die Chirurgen und ihre Patienten konzentrieren.“
Der heute eingereichte Vergleichsvorschlag in enger Zusammenarbeit mit den Klägeranwälten
ist ein erster Meilenstein auf dem Weg aus der Krise und wieder hin zum Sulzer Medica
Unternehmensziel, mit den Erzeugnissen einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität
von Menschen zu leisten.
Sulzer Medicas Tochtergesellschaften entwickeln, produzieren und vertreiben weltweit
medizinaltechnische Implantate und biologische Materialien für die kardiovaskulären und die
orthopädischen Märkte. Das Produktangebot umfasst künstliche Gelenke, Wirbelsäulen- und
Dentalimplantate, Traumaprodukte, Herzklappen sowie künstliche Blutgefässe (Schweizer
Börse: SMEN; New Yorker Börse: SM).
Absender/Rückfragen:
Beatrice Tschanz, Telefon +41 (0)79 407 08 78
Investor Relations:
H. Georg Hahnloser, Telefon +41 (0)52 262 31 88 (am 15. August nur bis 12.00 Uhr erreichbar)
Die Pressemitteilung ist auf Internet abrufbar: www.sulzermedica.com
Grüße Pavian