Steuertipps für Singles

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das Zentrum d.:

Steuertipps für Singles

 
17.12.01 18:16
Der Fiskus bestraft das Alleinsein
Von Heinz-Josef Simons

17. Dez. 2001 Jeder hat seine eigene Methode, bei der Balz auf sich aufmerksam zu machen. Zu der wohl dümmsten Anmache zählt der Spruch: „Gnädige Frau, ich habe Steuerklasse eins.“ Ein Zaunpfahl-Hinweis, dass man noch ledig sei und zudem längerfristigen Paarungsbedarf habe.

Wer wegen der vermeintlich originellen Anmache nachgibt, ist selbst schuld. Denn besagte „Steuerklasse I“ bedeutet in dem Fall weniger für den Galan und mehr für das Finanzamt. Magenunfreundliche Konsequenz: Seltener Besuche beim Edel-Italiener, häufiger Fastfood vom Pizza-Taxi.

Der Fiskus bevorzugt Verheiratete ...

Glänzende Augen bekommen zahlungsmüde Singles regelmäßig, wenn der Begriff „Ehegatten-Splitting“ fällt. Dahinter verbirgt sich ein erheblicher Steuervorteil, mit dem der Fiskus Verheiratete gegenüber Alleinstehenden bevorzugt. Konkret: Paare mit Trauschein zahlen - vereinfacht formuliert - bei gleichem Gesamteinkommen deutlich weniger Steuern als jeder Ledige für sich. Das liegt unter anderem daran, dass bei der „gemeinsamen Veranlagung“, so der Fachbegriff, die Steuerprogression nicht so massiv wirkt wie bei der Einzelabrechnung mit dem Fiskus.

Außerdem profitieren verheiratete  Doppelverdiener jeder vom eigenen „Arbeitnehmer-Pauschbetrag“. Mit ihm, der bereits in die Steuertarife eingearbeitet ist, sind die steuersparenden Werbungskosten in einem Aufwasch abgegolten, ohne dass der Fiskus-Kunde seine Ausgaben einzeln nachweisen muss. Wer hingegen mehr als die 2.000 Mark werte Pauschale an Werbungskosten steuersparend geltend machen möchte, muss die Höhe seines finanziellen Aufwands durch Rechnungen, Quittungen und gegebenenfalls auch ein Fahrtenbuch für die Entfernungspauschale nachweisen.

... aber auch Singles können Steuern sparen

Allerdings sollten Singles nicht übereilt beim Standesbeamten um einen Trau-Termin nachsuchen. Denn der etwas genauere Blick ins Einkommensteuergesetz trifft auf eine Vielzahl Steuervorteile und Gestaltungsmöglichkeiten, von denen Singles wie Verheiratete profitieren können. So liegen nicht zuletzt Alleinerziehende dem Staat am Herzen. Genau das dokumentiert unser Gemeinwesen durch die eine oder andere Möglichkeit zur Steuerersparnis. Zudem haben Ledige genauso einen Anspruch auf Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale bei ihren Kapitaleinkünften wie Eheleute.

Vergleichbares gilt für die allgemeinen Werbungskosten, die so genannten außergewöhnlichen Belastungen und die „Sonderausgaben“. Und wer mal verheiratet war, aber jetzt wieder Single ist und seinem Ex-Partner auf Weisung des Scheidungsrichters finanziell unter die Arme greifen muss, darf sogar die regelmäßigen Unterhaltszahlungen mit dem Fiskus abrechnen. Alles in allem stehen sich Singles steuerlich, sieht man vom fehlenden Splitting-Vorteil einmal ab, gar nicht so schlecht.

Wer viel Steuern zahlt, kann viel absetzen

Darüber hinaus gilt speziell für Alleinstehende: Wer viel Steuern zahlt, kann auch jede Menge Steuern sparen. Dieser Grundsatz ist system-immanent und basiert auf dem progressiven deutschen Einkommensteuer-Tarif. Das bedeutet: Mit zunehmendem Einkommen wächst die prozentuale Steuerlast. Im Umkehrschluss: Jede Mark, die ein Lediger steuersparend mit dem Finanzamt abrechnen kann, bringt relativ mehr Ersparnis als bei Verheirateten mit vergleichbarem Einkommen.

Ein Beispiel: Angenommen ein Single hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Dafür verlangt der Fiskus nach dem Tarif 2002 insgesamt 19.225 Euro Einkommensteuer. Ein Ehepaar zahlt bei gleichem Einkommen nur 12.836 Euro ans Finanzamt. Der Grenzsteuersatz, der - vereinfacht formuliert - die prozentuale Belastung des „letzten“ Einkommenseuro angibt, beträgt beim Single 48,5 Prozent, bei dem gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Ehepaar 34,5 Prozent. Die Folge: Der Alleinstehende erzielt aus jedem abziehbaren Euro eine Ersparnis von mehr als 40 Cent, die Eheleute hingegen nur gut 30 Cent.

Auch mit „Steuerklasse I“, die den jeweiligen Familienstand des Steuerzahlers beim Lohnsteuerabzug via Steuerkarte spiegelt, ist für Singles bei weitem nicht alles verloren. Ob Sie nun Kapitalanleger sind, Kinder haben, selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum besitzen, sich weiterbilden möchten oder in die private Vorsorge investieren. Welche Steuervorteile Alleinstehende trotz des Splitting-Malus' haben, erläutert unser Schwerpunkt-Thema in dieser Woche. Nicht zuletzt als Ratgeber für balzfreudige Singles, ihre Anmach-Strategie zu überdenken und ein wenig origineller zu gestalten.

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das Zentrum d.:

für alle Steuernasen nochmal hoch o.T.

 
17.12.01 20:04
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