Spekulationssteuer ?!?

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Thorsten Mey.:

Spekulationssteuer ?!?

 
02.11.00 17:15
Hallo Leute,

Kann mir von Euch bitte jemand helfen ?
Und zwar habe ich eine Frage an euch :

Wie hoch ist der Spekulationssteuersatz ?, wenn ich eine Aktie innerhalb eines Jahres verkaufe, und damit der Gewinn steuerpflichtig ist.
Wird nur der Gewinn versteuert, oder wie läuft das Ganze ab ?

Wie Ihr merkt bin ich noch ein kleines Greenhorn, aber mit etwas Hilfe werde ich noch zum Monsterbroker ( hehe )

Vielen Dank

Thorsten  

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Lancelot:

steuer

 
02.11.00 17:26
du mußt theoretisch den gewinn in deiner  steuererklärung unter sonstige einkünfte machen !
Versteuert wird es nur wenn deine Gewinne 1000,- DM im Jahr betragen !
Viele geben eh nicht alles an, aber die Behörden dürfen ab diesem Jahr auch in Depots und Bankkonten reinschauen !
MJJK:

Spekulationssteuer

 
02.11.00 17:29
Es gibt keinen festen Spekulationssteuersatz. Der erzielte Gewinn wird Deinem Einkommen hinzugerechnet, womit Du mit Deinem persönlichen (Spitzen-)steuersatz belegt wirst; "Spitzen-" deshalb, weil der Gewinn oben auf Dein Einkommen draufgelegt wird, weswegen dieser Gewinn Dein Einkommen erhöht, und gegebenenfalls einen höheren Steuersetz verkraften muß, als Dein anderes Einkommen.
Damit mußt Du aber auch keine Steuer darauf zahlen, wenn Du mit Deinem Einkommen nicht über die Freigrenze kommst, so ungefähr bei 16000DM.

Der Gewinn wird versteuert. Soviel ich weiß, listest Du auf, wieviel Du für den Kauf ausgegeben und den Verkauf der Papiere bekommen hast, inklusive der Transaktionsgebühren. Aus der Differenz ergibt sich dann der Gewinn.
Wie das aber mit dem neuen Formular für 2000 aussieht, weiß ich nicht, da ich da noch nichts davon gesehen habe.

Andere Spekulationskosten können dann nur noch über die Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn ich mich nicht irre.

Suche am Besten ältere Threads im Board. Besonders MisterX hat hier sehr gute Antworten gepostet.

MjjK.
Bronco:

Spekukosten und -verluste gehen nur horizontal,

 
02.11.00 17:50
also in dem Fall mit Gewinnen, die ebenfalls unter "sonstige Einkünfte" fallen. Dazu gehören auch nachgewiesene Verluste aus Käufen und Verkäufen ganz anderer Güter, z.B., wenn Du innerhalb eines Jahres einen Computer kaufst und ihn wieder verkaufst, weil Du nicht begeistert warst oder was noch besseres auf den Markt kam, so ist die Preisdifferenz abzüglich des Wertverlustes gemäß steuerlicher Abschreibung (hier profitierst Du von den hinaufgesetzten Fristen) Dein Verlust, den Du verrechnen kannst. Ebenso geht horizontal der Verlustvor- oder Nachtrag nur innerhalb der selben Steuerart.
Mit Werbungskosten geht da Nichts ! Hierunter fallen aber Aufwendungen, die mittelbar erforderlich waren, um durch Spekulation Gewinn erwirtschaften zu können, so z.B. u.U. die zusätzliche Ausrüstung mit Hard- und Software, um Dir das Day-Traden zu ermöglichen - eventuell sogar bestimmte Anschlußgebühren (sofern Du nachweisen kannst, daß Du sie ausschließlich zum Zocken nutzt), Börsenmagazine, die Reise zu HVs (dabei ist nicht erforderlich, daß diese in einem vernünftigen Verhältnis zu Deinem Investment steht, daher immer erst mind. eine Aktie im Urlaubsland kaufen, für die im fraglichen Zeitraum die HV liegt). ...
Verluste sind, sofern unvermeidbar und "nötig", noch in diesem Jahr zu realisieren, weil ab nächstem Jahr nur noch die halbe Summe zur Anrechnung kommt. Alles unterhalb 1000,- ist steuerfrei. Schon ab der ersten Mark oberhalb 1000,- ist die GESAMTE SUMME zu versteuern. Wenn Du dem Finanzamt höhere Einkünfte verschweigen willst, machst Du Dich unmittelbar der Steuerhinterziehung schuldig, weil Du, falls Du keine Angaben machst, auf dem neuen Formular mit Deiner Unterschrift versicherst, daß Du keine Einkünfte oberhalb dieser Grenze hattest. - Soweit zu meinem Kenntnisstand. Ich bin kein Steuerspezialist, meine Auskünfte sind ohne Gewähr.
Ein guter Artikel zur Spekusteuer ist auch im Investormagazin 11/00 der Diraba zu finden.
Westi:

kleiner Nachtrag ...

 
02.11.00 20:06
Hier ein Bericht aus dem Effekten - Spiegel von heute :


Der Staat will Spekulanten zur Steuerehrlichkeit zwingen !!

Ab nächstem Jahr würden neue Formulare bei den Steuererklärungen stärker auf
die Steuerpflicht von Gewinnwn bei Börsengeschäften aufmerksam machen, so eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums.

Spekulationsgewinne, die über 1000 Mark liegen und innerhalb eines Jahres erzielt werden, werden in Deutschland mit dem persönlichen Steuersatz belegt.

Zwei neue Formulare werden ab dem nächsten Jahr die bisherige Anlage
KSO ( Kapitaleinkünfte und Sonstiges ) ersetzen : Eine " ANLAGE SO " werde es dann für Spekulationsgewinne und den Gewinnanteil von Alterseinkünften geben. Eine zweite " ANLAGE KAP " diene den sonstigen Kapitaleinkünften wie Dividenden und Zinsen.



Na denn ...

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