also in dem Fall mit Gewinnen, die ebenfalls unter "sonstige Einkünfte" fallen. Dazu gehören auch nachgewiesene Verluste aus Käufen und Verkäufen ganz anderer Güter, z.B., wenn Du innerhalb eines Jahres einen Computer kaufst und ihn wieder verkaufst, weil Du nicht begeistert warst oder was noch besseres auf den Markt kam, so ist die Preisdifferenz abzüglich des Wertverlustes gemäß steuerlicher Abschreibung (hier profitierst Du von den hinaufgesetzten Fristen) Dein Verlust, den Du verrechnen kannst. Ebenso geht horizontal der Verlustvor- oder Nachtrag nur innerhalb der selben Steuerart.
Mit Werbungskosten geht da Nichts ! Hierunter fallen aber Aufwendungen, die mittelbar erforderlich waren, um durch Spekulation Gewinn erwirtschaften zu können, so z.B. u.U. die zusätzliche Ausrüstung mit Hard- und Software, um Dir das Day-Traden zu ermöglichen - eventuell sogar bestimmte Anschlußgebühren (sofern Du nachweisen kannst, daß Du sie ausschließlich zum Zocken nutzt), Börsenmagazine, die Reise zu HVs (dabei ist nicht erforderlich, daß diese in einem vernünftigen Verhältnis zu Deinem Investment steht, daher immer erst mind. eine Aktie im Urlaubsland kaufen, für die im fraglichen Zeitraum die HV liegt). ...
Verluste sind, sofern unvermeidbar und "nötig", noch in diesem Jahr zu realisieren, weil ab nächstem Jahr nur noch die halbe Summe zur Anrechnung kommt. Alles unterhalb 1000,- ist steuerfrei. Schon ab der ersten Mark oberhalb 1000,- ist die GESAMTE SUMME zu versteuern. Wenn Du dem Finanzamt höhere Einkünfte verschweigen willst, machst Du Dich unmittelbar der Steuerhinterziehung schuldig, weil Du, falls Du keine Angaben machst, auf dem neuen Formular mit Deiner Unterschrift versicherst, daß Du keine Einkünfte oberhalb dieser Grenze hattest. - Soweit zu meinem Kenntnisstand. Ich bin kein Steuerspezialist, meine Auskünfte sind ohne Gewähr.
Ein guter Artikel zur Spekusteuer ist auch im Investormagazin 11/00 der Diraba zu finden.