SdK: Pressemitteilung zu EM.TV und CAA

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SdK: Pressemitteilung zu EM.TV und CAA

 
04.07.01 14:08
Die SdK wendet sich gegen die Taktik, die Abstimmungen über Entlastungen zu vertagen oder gar nicht zu behandeln


In Gegenanträgen zu den Hauptversammlungen der EM.TV & Merchandising AG, München, und der CAA AG, Filderstadt, beide am 1. August 2001, wendet sich die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e. V. (SdK) gegen die Taktik, die Abstimmungen über die Entlastungen von Vorstand und Aufsichtsrat zu vertagen oder gar nicht zu behandeln.

Bei EM.TV fordert die SdK anstelle der von der Verwaltung beantragten Vertagung der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, daß beide Gremien auf der Hauptversammlung nicht entlastet werden sollen.
Nach SdK-Ansicht ist das Versagen des EM.TV-Vorstands, der seine eigenen Gewinnprognosen um mehr als 3 Milliarden DM verfehlt und Aktionärsvermögen in vielfacher Milliardenhöhe vernichtet habe, so offenkundig, daß eine Vertagung seiner Entlastung nicht erforderlich ist.

Das gleiche gelte für den EM.TV-Aufsichtsrat. Dieser habe die völlig überzogene, existenzgefährdende Expansionspolitik des Vorstands unterstützt, ohne für die Etablierung eines adäquaten Rechnungswesens und Controllings zu sorgen. Neue Erkenntniszuwächse, die für die Entlastung erheblich sein könnten, seien nicht zu erwarten, so daß die SdK auch hier für Nichtentlastung plädiert.

Bei der CAA AG wendet sich die SdK gegen die beantragte Entlastung des Aufsichtsrates. Er sei keinesfalls zu entlasten, da er mit verantwortlich sei für die Falschdarstellungen der Gesellschaft in der Vergangenheit, die zur Täuschung der Anleger und gewaltigen Verlusten bei ihnen geführt haben.

Ebenso spricht sich die SdK gegen die Wahl von Ulf Rittinghaus, Vorstandschef der Sachsenring AG, in den Aufsichtsrat aus. Angesichts der gravierenden Probleme, die dieser in seinem eigenem Unternehmen bewältigen müsse, verfüge er nicht über die notwendige Arbeitskraft für die Aufsichtsratstätigkeit bei CAA.

Bei CAA stellt die SdK darüber hinaus den Ergänzungsantrag, die Tagesordnung der Hauptversammlung um die „Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes“ zu erweitern.
Dies sei ein gesetzlich vorgeschriebener Gegenstand der jährlichen Hauptversammlung, der nicht einfach unterschlagen werden könne. Auch hier hält die SdK die Nichtentlastung des Vorstands für geboten.

Frankfurt am Main, 4. Juli 2001

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