für die Haffas!
Die SdK prüft rechtliche Möglichkeiten für
EM.TV-geschädigte Anleger
Im Zusammenhang mit den Vorgängen bei dem Münchener
Medienkonzern EM.TV, die zu einem katastrophalen Kursverfall der
Aktien geführt haben, prüft die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre
(SdK), welche rechtlichen Möglichkeiten EM-TV-geschädigte Anleger
haben, um unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend zu
machen.
Dabei sind nach Auffassung der SdK auch die Börsenprospekte von
EM.TV heranzuziehen, die anläßlich der Kapitalerhöhung im Herbst
1999 und der Begebung einer Wandelanleihe im Frühjahr 2000 erstellt
worden sind. Sollten sie unrichtige Angaben enthalten, könnten
gegebenenfalls Ansprüche aus Prospekthaftung erhoben werden.
Auch die Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, die den
Jahresabschluß 1999 von EM.TV mit einem uneingeschränkten Testat
versehen hat, sei zu hinterfragen. Nach dem KonTraG haben
Wirtschaftsprüfer seit 1998 wesentlich erweiterte Pflichten,
insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung des Lageberichtes des
Vorstandes und des Risikomanagements eines Unternehmens. Hier
sei zu klären, ob PwC diese Aufgaben mit der notwendigen Sorgfalt
wahrgenommen habe.
Die SdK fordert darüber hinaus das Bundesaufsichtsamt für den
Wertpapierhandel (BAWe) auf, das Publizitätsverhalten des
Unternehmens in den letzten Monaten daraufhin zu untersuchen, ob
gegen ad-hoc-Vorschriften verstoßen worden ist.
Zu prüfen durch das BAWe seien ebenfalls die Aktienumsätze der
letzten Wochen, wobei insbesondere zu eruieren sei, ob und inwieweit
Aktien von der Familie Haffa verkauft worden seien.
Ebenso wie bei Infomatec wird die SdK untersuchen, ob die Vorstände
von EM.TV auch persönliche Verantwortung für die Vorgänge tragen.
EM.TV-Geschädigte können sich zur weiteren Information auf der
SdK-Homepage unter www.sdk.org als Newsletter-Empfänger
eintragen lassen.
Frankfurt am Main, 4. Dezember 2000
Die SdK prüft rechtliche Möglichkeiten für
EM.TV-geschädigte Anleger
Im Zusammenhang mit den Vorgängen bei dem Münchener
Medienkonzern EM.TV, die zu einem katastrophalen Kursverfall der
Aktien geführt haben, prüft die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre
(SdK), welche rechtlichen Möglichkeiten EM-TV-geschädigte Anleger
haben, um unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend zu
machen.
Dabei sind nach Auffassung der SdK auch die Börsenprospekte von
EM.TV heranzuziehen, die anläßlich der Kapitalerhöhung im Herbst
1999 und der Begebung einer Wandelanleihe im Frühjahr 2000 erstellt
worden sind. Sollten sie unrichtige Angaben enthalten, könnten
gegebenenfalls Ansprüche aus Prospekthaftung erhoben werden.
Auch die Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, die den
Jahresabschluß 1999 von EM.TV mit einem uneingeschränkten Testat
versehen hat, sei zu hinterfragen. Nach dem KonTraG haben
Wirtschaftsprüfer seit 1998 wesentlich erweiterte Pflichten,
insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung des Lageberichtes des
Vorstandes und des Risikomanagements eines Unternehmens. Hier
sei zu klären, ob PwC diese Aufgaben mit der notwendigen Sorgfalt
wahrgenommen habe.
Die SdK fordert darüber hinaus das Bundesaufsichtsamt für den
Wertpapierhandel (BAWe) auf, das Publizitätsverhalten des
Unternehmens in den letzten Monaten daraufhin zu untersuchen, ob
gegen ad-hoc-Vorschriften verstoßen worden ist.
Zu prüfen durch das BAWe seien ebenfalls die Aktienumsätze der
letzten Wochen, wobei insbesondere zu eruieren sei, ob und inwieweit
Aktien von der Familie Haffa verkauft worden seien.
Ebenso wie bei Infomatec wird die SdK untersuchen, ob die Vorstände
von EM.TV auch persönliche Verantwortung für die Vorgänge tragen.
EM.TV-Geschädigte können sich zur weiteren Information auf der
SdK-Homepage unter www.sdk.org als Newsletter-Empfänger
eintragen lassen.
Frankfurt am Main, 4. Dezember 2000