Penny Stocks am Neuen Markt - Ein Pyrrhus-Sieg

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Penny Stocks am Neuen Markt - Ein Pyrrhus-Sieg

 
25.04.02 14:23
Penny Stocks am Neuen Markt - Ein Pyrrhus-Sieg  
Die Entscheidung des OLG Frankfurt, die Ausschluß-Regeln der Deutschen Börse für Billig-Aktien auszusetzen, ist eine bittere Pille für Anleger und solide wirtschaftende Unternehmen.

Verwirrung herrscht im weiten Rund. Den Bemühungen der Deutschen Börse AG, der Betreibergesellschaft des Neuen Marktes, das angekratzte Image des deutschen Wachstumssegments dadurch aufzupolieren, daß schwachbrüstige und wenig werthaltige Unternehmen vom Kurszettel zwangsverwiesen werden, ist ein herber Dämpfer verpaßt worden. Hintergrund sind die seit 1. Oktober 2001 gültigen sogenannten Penny Stock-Regeln, die es der Deutschen Börse erlauben, Unternehmen, deren Aktien über Monate unter einem Euro notieren und deren Marktkapitalisierung weniger als 20 Mio. Euro beträgt, vom Neuen Markt zu verbannen. Das gleiche gilt für von Insolvenz bedrohte Unternehmen.

Der Haken: Zwischen der Deutschen Börse AG und den am Neuen Markt notierten Unternehmen besteht ein privatrechtlicher Vertrag, der es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt der Deutsche Börse nicht erlaubt, die Vertragsbedingungen in der oben genannten Form einseitig zu verändern. Die sechs vor dem OLG erfolgreich klagenden Unternehmen waren in erster Instanz vor der zuständigen Kammer des Landgerichts Frankfurt mit ihren Eilanträgen zunächst gescheitert. Das Verwirrende: Diverse andere NM-Unternehmen hatten vorher erstinstanzlich vor anderen Kammern erfolgreich einen Aufschub der Penny Stock-Regeln erwirkt. Zudem blieb das Ausschlußkriterium „Insolvenz“ von allen Gerichten bisher unberührt. Die Deutsche Börse zog noch gestern klare Konsequenzen: Statt den weiteren Rechtsweg zu bestreiten, kündigte sie an, das Regelwerk zunächst für alle Unternehmen auszusetzen.


Sie will statt dessen das demnächst im Bundesrat zur Verabschiedung anstehende 4. Finanzmarktförderungsgesetz nutzen, um wieder für Markthygiene sorgen zu können. In der Pressemitteilung vom Dienstag spricht die Deutsche Börse davon, mit Hilfe des Gesetzes „Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten zu vereinheitlichen und dann im Rahmen der Börsenordnung auf ein sicheres öffentlich-rechtliches Fundament zu stellen“. Wer sich den Gesetzentwurf näher vor Augen führt, wird allerdings wenig Hinweise darauf finden, welche öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten der Deutschen Börse in Zukunft an die Hand gegeben werden, Pleitekandidaten aufgrund ihres Marktwertes des Segments zu verweisen.

Welche Überlegungen und Schlußfolgerungen sind aus dem Urteil zu ziehen? Zunächst muß sich die Deutsche Börse und ihre Rechtsabteilung die Frage gefallen lassen, warum das Ausschluß-Regelwerk rechtlich auf so wackelige Füße gestellt wurde. Die Folgen sind bitter. Für die Deutsche Börse, weil ihr einst so hoffnungsvoll gestartetes Wachstumssegment zunehmend in der Bedeutungslosigkeit versinkt. Wer will schon noch an ein Börsensegment, das man dauerhaft mit skandalträchtigen Pleitekandidaten teilen muß? Für die noch am Neuen Markt investierten Anleger, weil andere enttäuschte Investoren ihr Geld zunehmend in anderen Segmenten anlegen. Und natürlich für diejenigen Unternehmen, die ihren Versprechungen in den Börsenprospekten auch Taten folgen ließen. Für diese wird es zunehmend schwieriger, die Vorteile eines Kapitalmarktes zu nutzen, dem kein Kapital mehr zufließt.

Die Kolumne erscheint jeweils montags, mittwochs und freitags in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.

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