Was passiert, wenn die Kretztechnik-Privataktionäre das Anbot von 17 Euro nicht annehmen würden?
Im Extremfall könnte der gesamte Deal zwischen der koreanischen Medison und dem Käufer GE platzen
Österreich hat seit 1999 ein umfasssendes Übernahmegesetz, in Deutschland wurde vor kurzem eines beschlossen. So weit, so gut. Welches Recht aber gilt, wenn ein österreichisches Unternehmen, das an einer deutschen Börse notiert, übernommen wird?
Die verblüffende Antwort: Keines. Denn das österreichische Gesetz gilt für österreichische Unternehmen, die in Österreich börsenotiert sind, das deutsche für in Deutschland notierte.
Der Grund für die Rechtslücke liegt im Scheitern der EU-Übernahmerichtlinie. Diese hätte EU-weite Übernahmen börsenotierter Firmen europaweit vereinheitlichen sollen.
Das Aus der Richtlinie führte Deutschland herbei, das die Rechte von Vorständen beschnitten sah. Massives Lobbying der deutschen Industrie waren dem vorangegangen. Ein schwerer Rückschlag für den europäischen Kapitalmarkt, aber ein viel härterer für die Kleinanleger.
Ein konkreter Fall, wo den Aktionären eine Ohrfeige verpasst wurde, liess auch nicht lang auf sich warten. Denn jener der Kretztechnik-Übernahme macht deutlich, dass Kleinanleger mit ihren Ansprüchen auf der Strecke bleiben.
Aktionären, die das Übernahme-Angebot von General Electric als unfair ansehen, bleibt gerade die Möglichkeit, sich zu ärgern, das Angebot auszuschlagen und dann eventuell mit leeren Händen dazustehen oder aufs Salzamt zu pilgern.
"Ich verstehe, dass einige Kretztechnik-Aktionäre verärgert sind", meint dazu Kleinanleger-Vertreter Wilhelm Rasinger, schränkt aber im selben Atemzug ein: "Man wird da nicht viel machen können."
Denn rechtlich bleibt den Aktionären nichts anderes übrig, als das aus ihrer Sicht zu niedrige Angebot nicht anzunehmen. Dann allerdings könnte der gesamte Deal zwischen dem bisherigen koreanischen Hauptaktionär Medison (erhält 12 Euro je Aktie) und GE platzen. Denn der Vertrag sieht vor, dass GE bis 31.1.2002 vom Kauf zurücktreten kann, wenn es ihr nicht gelingt, 90 Prozent der Aktien zu erhalten.
Eine Nachbesserung des Angebotes an die Kleinaktionäre scheint ebenfalls sehr unwahrscheinlich. Denn wenn GE nachbessert, gilt dies für alle Aktionäre. Also auch für jene, die das erste Angebot um 17 Euro angenommen haben. Und das würde die Übernahme dann teuer machen, meint Tüngler. Hinzu kommt, dass Medison für Kretztechnik bisher eher ein Stein am Bein war.
Es gab eine hohe Verflechtung, meint LBBW-Analyst Alexander Burger, das zeige unter anderem die Bilanz. Eine Übernahme durch GE mache Sinn, da GE über den weit effizienteren Vertriebsapparat verfügt als Kretztechnik allein, was den Zipfern zugute kommen wird.
Auch rechtlich stehen die Chancen auf Erfolg schlecht, meinen die Anlegerschützer. Schuld daran ist das lückenhafte Rechtssystem. In diesem Fall kommt es nämlich zu der absurden Situation, dass weder österreichisches noch deutsches Übernahmerecht – das überhaupt erst am 1.1.2002 in
Kraft tritt – anwendbar ist. Das österreichische Unternehmen Kretztechnik, das am Neuen Markt notiert, fällt durch den Rost der Rechtssysteme. Leidtragende sind die Aktionäre.
Q.Wirtsch.Blatt
jo.
Im Extremfall könnte der gesamte Deal zwischen der koreanischen Medison und dem Käufer GE platzen
Österreich hat seit 1999 ein umfasssendes Übernahmegesetz, in Deutschland wurde vor kurzem eines beschlossen. So weit, so gut. Welches Recht aber gilt, wenn ein österreichisches Unternehmen, das an einer deutschen Börse notiert, übernommen wird?
Die verblüffende Antwort: Keines. Denn das österreichische Gesetz gilt für österreichische Unternehmen, die in Österreich börsenotiert sind, das deutsche für in Deutschland notierte.
Der Grund für die Rechtslücke liegt im Scheitern der EU-Übernahmerichtlinie. Diese hätte EU-weite Übernahmen börsenotierter Firmen europaweit vereinheitlichen sollen.
Das Aus der Richtlinie führte Deutschland herbei, das die Rechte von Vorständen beschnitten sah. Massives Lobbying der deutschen Industrie waren dem vorangegangen. Ein schwerer Rückschlag für den europäischen Kapitalmarkt, aber ein viel härterer für die Kleinanleger.
Ein konkreter Fall, wo den Aktionären eine Ohrfeige verpasst wurde, liess auch nicht lang auf sich warten. Denn jener der Kretztechnik-Übernahme macht deutlich, dass Kleinanleger mit ihren Ansprüchen auf der Strecke bleiben.
Aktionären, die das Übernahme-Angebot von General Electric als unfair ansehen, bleibt gerade die Möglichkeit, sich zu ärgern, das Angebot auszuschlagen und dann eventuell mit leeren Händen dazustehen oder aufs Salzamt zu pilgern.
"Ich verstehe, dass einige Kretztechnik-Aktionäre verärgert sind", meint dazu Kleinanleger-Vertreter Wilhelm Rasinger, schränkt aber im selben Atemzug ein: "Man wird da nicht viel machen können."
Denn rechtlich bleibt den Aktionären nichts anderes übrig, als das aus ihrer Sicht zu niedrige Angebot nicht anzunehmen. Dann allerdings könnte der gesamte Deal zwischen dem bisherigen koreanischen Hauptaktionär Medison (erhält 12 Euro je Aktie) und GE platzen. Denn der Vertrag sieht vor, dass GE bis 31.1.2002 vom Kauf zurücktreten kann, wenn es ihr nicht gelingt, 90 Prozent der Aktien zu erhalten.
Eine Nachbesserung des Angebotes an die Kleinaktionäre scheint ebenfalls sehr unwahrscheinlich. Denn wenn GE nachbessert, gilt dies für alle Aktionäre. Also auch für jene, die das erste Angebot um 17 Euro angenommen haben. Und das würde die Übernahme dann teuer machen, meint Tüngler. Hinzu kommt, dass Medison für Kretztechnik bisher eher ein Stein am Bein war.
Es gab eine hohe Verflechtung, meint LBBW-Analyst Alexander Burger, das zeige unter anderem die Bilanz. Eine Übernahme durch GE mache Sinn, da GE über den weit effizienteren Vertriebsapparat verfügt als Kretztechnik allein, was den Zipfern zugute kommen wird.
Auch rechtlich stehen die Chancen auf Erfolg schlecht, meinen die Anlegerschützer. Schuld daran ist das lückenhafte Rechtssystem. In diesem Fall kommt es nämlich zu der absurden Situation, dass weder österreichisches noch deutsches Übernahmerecht – das überhaupt erst am 1.1.2002 in
Kraft tritt – anwendbar ist. Das österreichische Unternehmen Kretztechnik, das am Neuen Markt notiert, fällt durch den Rost der Rechtssysteme. Leidtragende sind die Aktionäre.
Q.Wirtsch.Blatt
jo.