Neues Urheberrecht im Bundestag

Beitrag: 1
Zugriffe: 171 / Heute: 1
Brummer:

Neues Urheberrecht im Bundestag

 
23.01.02 11:28
Monatelang haben Gewerkschaften, Bundesregierung und Medienwirtschaft erbittert über ein neues Urheberrecht gestritten. Mit einer bisher einmaligen Anzeigenkampagne versuchten die Medienverbände und Verlage bis zuletzt, die Gesetzesnovelle zu kippen.


dpa BERLIN/FRANKFURT. Doch nun scheinen die Würfel gefallen: An diesem Freitag soll das Parlament das von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vorgelegte Gesetz für eine bessere rechtliche Stellung von freien Autoren und anderen Kreativen aus der Medien- und Verlagsbranche verabschieden.

Wenn die Novelle wie erwartet durch den Bundestag kommt, sehen Deutschlands Verleger, die Rundfunkanbieter, aber auch die Filmwirtschaft dunkle Zeiten für die Medien- und Kulturlandschaft der Bundesrepublik aufziehen. Es drohten „irreversible Schäden“, schrieben empörte Verleger in einem Offenen Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Verlage und Medienwirtschaft werfen Däubler-Gmelin „Wortbruch“ vor, weil sie noch wenige Tage vor der Parlamentsdebatte ohne Absprache das Gesetz wieder verschärft habe - entgegen ursprünglichen Zugeständnissen. Mit ihren „praktisch über Nacht“ neu geschaffenen Vorschriften habe sie den Verbänden die Chance genommen, mit ihrem Protest noch Gehör bei den Parlamentariern zu finden.

In Zukunft sollen freie Journalisten und Übersetzer, aber auch Kameraleute, Synchronsprecher und Web-Designer ein „angemessenes“ Honorar einklagen können. Musste bisher jeder Kreative mit seinem Verleger oder Auftraggeber über die Höhe des Vergütung feilschen, sollen die Honorare künftig über tarifähnliche Bestimmungen festgezurrt werden. Was im konkreten Fall „angemessen“ ist, sollen die Verlage und Medienunternehmen gemeinsam mit dem Verband der Schriftsteller (VS) aushandeln, der unter dem Dach der Gewerkschaft Verdi agiert.

Berücksichtigt werden soll dabei zum Beispiel bei Buchautoren die Größe eines Verlages und ob es sich bei dem Werk um einen Roman oder ein Sachbuch handelt. Nobelpreisträger Günter Grass wird freilich anders honoriert als ein Nachwuchsautor. Im Streitfall soll ein Schlichtungsausschuss angerufen werden, als letzte Instanz müssten die Gerichte entscheiden. Für praxisfern halten die Verleger diese Bestimmung. Der VS-Vorsitzende und Drehbuchautor Fred Breinersdorfer dagegen findet sie sinnvoll. Für die Mehrzahl der Verlage, die schon bisher angemessen zahlten, ändere sich ohnehin nichts.

Ein Dorn im Auge ist den Verlagen und der Medienwirtschaft der „Bestseller-Paragraf“. Danach können Kreative in Zukunft auf gesetzlicher Grundlage Nachforderungen stellen, wenn ihre Werke bessere Erlöse erzielen als erwartet. Wenn ein Film wider Erwarten ein Publikumsrenner wird, müssten die Produzenten bei Kameramännern und Beleuchtern, Statisten, Schauspielern und Regisseuren noch einmal nachlegen. Da das künftig auch für alle Lizenzpartner im Ausland gelten soll - zum Beispiel für ausländische Übersetzungen - befürchten die deutschen Verlage, auf Nachzahlungen sitzen zu bleiben. Denn bei Lizenznehmern im Ausland seien die Ansprüche nicht durchzusetzen. Nach Ansicht des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels droht eine Prozesslawine, die kleine Verlage in den Ruin treiben könnte.

„Kreativität muss sich wieder lohnen“, halten die Autoren dem entgegen. Das neue Gesetz sei ein wichtiger Beitrag zur sozialen Absicherung von Schriftstellern, Künstlern und Technikern, sagt Breinersdorfer. Ohnehin sei die Gesetzesvorlage im Vergleich zum ersten Entwurf deutlich zu Gunsten der Verleger verwässert worden. „Wir wollen nicht höhere, sondern nur die Fixierung von angemessenen Honoraren.“

Viele Verleger bezweifeln nicht, dass manche Buchautoren und Übersetzer mehr Geld bekommen sollten. Sie wollen dafür aber kein Gesetz, sondern direkte Verhandlungen mit jedem Einzelnen. „Ich bezahle lieber Autoren als einen Anwalt“, sagt der Präsident des Verbandes der Zeitschriftenverleger, Hubert Burda.

Auch wenn das Gesetz durch den Bundestag kommt, ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen. Denn auch der Bundesrat will sich die Vorlage anschauen und eventuell den Vermittlungsausschuss anrufen. Und dann, so hat die Medienwirtschaft durchblicken lassen, bleibe ja auch noch der Weg vor das Bundesverfassungsgericht.

HANDELSBLATT, Mittwoch, 23. Januar 2002, 07:42 Uhr

Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--