Unsere neue/alte rot/grüne Regierung zeigt sich mal wieder von ihrer besonders "wirtschaftskompetenten" Seite...
Seit der Wahl im September glaube ich, daß sämtliche Regierungs-Mitglieder plötzlich Drogen nehmen, oder einfach kollektiv der Demenz anheimfallen. In ihrer ersten Legislaturperiode wäre nämlich niemand auch nur auf den Gedanken gekommen, die Rentenbeiträge auf 19,5% zu erhöhen UND GLEICHZEITIG die Spekulationsfrist aufzuheben! Das steht doch in krassem Widerspruch zur Idee, den Eigenanteil an der Alterversorgung der Bundesbürger zu erhöhen! Naja, offenbar sind Wähler in den Augen der Regierung keine Bundesbürger mehr...
cu, seth und viel Spaß beim Lesen
Regierungskoalition streitet über Aktiensteuer
Berlin (vwd) - In der Regierungskoalition gibt es offensichtlich Meinungsverschiedenheiten über das Geltungsdatum und die Ausgestaltungsmodalitäten der geplanten Steuer auf private Veräußerungsgewinne. Umstritten ist in der Koalition insbesondere die Frage des rückwirkenden In-Kraft-Tretens der Bestimmungen. Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, Christine Scheel, sagte am Donnerstag zu vwd*, bisherige Zeitplanungen seien nur "vorläufig". Ob das für den Gesetzesbeschluss angestrebte Datum des 21. Februar erreicht werde bleibe abzuwarten.
Die finanzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen machte deutlich, dass nach Auffassung der Grünen bisher bekannt gewordene Details noch keine Festlegung der Koalition bedeuten. "Wir haben es hier mit zwei Koalitionspartnern zu tun", deutete sie Widerstand der Grünen in Einzelfragen an. Jeder Punkt müsse "fachlich überprüft werden". Dies gelte nicht nur mit Blick auf die technische Ausgestaltung, sondern "auch im Hinblick auf die wirtschaftspolitischen Wirkungen". Die Grünen wollten deshalb am Montag mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums über das Thema der Aktiensteuer sprechen.
In der entscheidenden Frage einer möglicherweise rückwirkenden Geltung der Aktien-Besteuerung beharrte Scheel darauf, dass die Neuregelung keinesfalls rückwirkend greifen dürfe. Sie setzte sich damit deutlich in Gegensatz zu Bundesfinanzminister Hans Eichel, der eine solche Rückwirkung plant. "Es gibt Vertrauensschutz," betonte sie. "Man kann nicht hingehen und sagen, jetzt hat sich der Gesetzgeber das anders überlegt". Die Neuregelung dürfe deshalb erst für den Neuerwerb ab einem Stichtag gelten. Dafür müsse noch ein Modell entwickelt werden, das eine "moderate Besteuerung" vorsehe die auch die Altersvorsorge berücksichtige.
Dies könne entweder mit einer Pauschale oder gestaffelt geschehen, sagte Scheel. Die von Eichel bislang geplante Rückwirkung kritisierte die Grünen-Finanzexpertin als "sehr prozessanfällig". Eine Sprecherin des Finanzministeriums sah auf Anfrage von vwd hingegen kein Rechtsproblem für die rückwirkende Geltung einer Aktiensteuer. Scheel warnte, bereits bei der Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien auf zehn Jahre habe die Regierung die Erfahrung einer Prozesslawine machen müssen. Dies wolle niemand wiederholen.
Im Übrigen müsse man sich die Reaktion der Finanzmärkte auf die Pläne vor Augen führen, sagte sie. Es bestehe ganz klar eine "Verunsicherung der Anleger". Dieser "sehr großen Unruhe" müsse entgegengewirkt werden. Bei Anhörungen in dem von ihr geleiteten Ausschuss sollten rund 70 Sachverständige zu Wort kommen, kündigte sie an. Unter anderem sollten Vertreter der Kreditwirtschaft und von Anlegerverbänden sowie Aktionärsschützer zu dem Thema angehört werden.
*Das Gespräch führte vwd Korrespondent Andreas Kißler
vwd/7.11.2002/ak/ps
Seit der Wahl im September glaube ich, daß sämtliche Regierungs-Mitglieder plötzlich Drogen nehmen, oder einfach kollektiv der Demenz anheimfallen. In ihrer ersten Legislaturperiode wäre nämlich niemand auch nur auf den Gedanken gekommen, die Rentenbeiträge auf 19,5% zu erhöhen UND GLEICHZEITIG die Spekulationsfrist aufzuheben! Das steht doch in krassem Widerspruch zur Idee, den Eigenanteil an der Alterversorgung der Bundesbürger zu erhöhen! Naja, offenbar sind Wähler in den Augen der Regierung keine Bundesbürger mehr...
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Regierungskoalition streitet über Aktiensteuer
Berlin (vwd) - In der Regierungskoalition gibt es offensichtlich Meinungsverschiedenheiten über das Geltungsdatum und die Ausgestaltungsmodalitäten der geplanten Steuer auf private Veräußerungsgewinne. Umstritten ist in der Koalition insbesondere die Frage des rückwirkenden In-Kraft-Tretens der Bestimmungen. Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, Christine Scheel, sagte am Donnerstag zu vwd*, bisherige Zeitplanungen seien nur "vorläufig". Ob das für den Gesetzesbeschluss angestrebte Datum des 21. Februar erreicht werde bleibe abzuwarten.
Die finanzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen machte deutlich, dass nach Auffassung der Grünen bisher bekannt gewordene Details noch keine Festlegung der Koalition bedeuten. "Wir haben es hier mit zwei Koalitionspartnern zu tun", deutete sie Widerstand der Grünen in Einzelfragen an. Jeder Punkt müsse "fachlich überprüft werden". Dies gelte nicht nur mit Blick auf die technische Ausgestaltung, sondern "auch im Hinblick auf die wirtschaftspolitischen Wirkungen". Die Grünen wollten deshalb am Montag mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums über das Thema der Aktiensteuer sprechen.
In der entscheidenden Frage einer möglicherweise rückwirkenden Geltung der Aktien-Besteuerung beharrte Scheel darauf, dass die Neuregelung keinesfalls rückwirkend greifen dürfe. Sie setzte sich damit deutlich in Gegensatz zu Bundesfinanzminister Hans Eichel, der eine solche Rückwirkung plant. "Es gibt Vertrauensschutz," betonte sie. "Man kann nicht hingehen und sagen, jetzt hat sich der Gesetzgeber das anders überlegt". Die Neuregelung dürfe deshalb erst für den Neuerwerb ab einem Stichtag gelten. Dafür müsse noch ein Modell entwickelt werden, das eine "moderate Besteuerung" vorsehe die auch die Altersvorsorge berücksichtige.
Dies könne entweder mit einer Pauschale oder gestaffelt geschehen, sagte Scheel. Die von Eichel bislang geplante Rückwirkung kritisierte die Grünen-Finanzexpertin als "sehr prozessanfällig". Eine Sprecherin des Finanzministeriums sah auf Anfrage von vwd hingegen kein Rechtsproblem für die rückwirkende Geltung einer Aktiensteuer. Scheel warnte, bereits bei der Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien auf zehn Jahre habe die Regierung die Erfahrung einer Prozesslawine machen müssen. Dies wolle niemand wiederholen.
Im Übrigen müsse man sich die Reaktion der Finanzmärkte auf die Pläne vor Augen führen, sagte sie. Es bestehe ganz klar eine "Verunsicherung der Anleger". Dieser "sehr großen Unruhe" müsse entgegengewirkt werden. Bei Anhörungen in dem von ihr geleiteten Ausschuss sollten rund 70 Sachverständige zu Wort kommen, kündigte sie an. Unter anderem sollten Vertreter der Kreditwirtschaft und von Anlegerverbänden sowie Aktionärsschützer zu dem Thema angehört werden.
*Das Gespräch führte vwd Korrespondent Andreas Kißler
vwd/7.11.2002/ak/ps