UMTS-Anbieter fordern Steuern zurückStreitpunkt: Umsatzsteuer in Milliardenhöhe/Klage gegen den Bund erwogenBerlin (vis). Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) muss möglicherweise bis zu 7,2 Milliarden Euro aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen zurückzahlen – rund sechs Milliarden an die vier deutschen Mobilfunkbetreiber und Mobilcom sowie rund 1,2 Milliarden Euro an das Finanzamt Bonn. Die Mobilfunknetzbetreiber und Mobilcom AG prüfen derzeit, ob sie den Bund auf Rückerstattung der Umsatzsteuer aus dem Verkauf der UMTS-Lizenzen verklagen sollen. Sie beobachten dabei mit Interesse eine Klage, die sechs Mobilfunkbetreiber jetzt in Österreich in gleicher Angelegenheit angestrengt haben. „Wir betrachten die Klage in Österreich als Musterklage für ganz Europa“, heißt es in der Branche. Noch zögern die UMTS-Betreiber allerdings, denn bei einem Streitwert von rund 1,2 Milliarden Euro pro Lizenz liegen die Gerichts- und Anwaltskosten bei etwa 60 Millionen Euro. T-Mobile jedenfalls will zunächst nicht klagen und abwarten „was passiert“, sagte eine Sprecherin. Im Jahr 2000 hatte der Bund insgesamt sechs Lizenzen für die neue Mobilfunktechnik UMTS versteigert und dabei von den Unternehmen T-Mobile, Vodafone, E-Plus, O2, Mobilcom und Quam insgesamt rund 50 Milliarden Euro eingenommen. Durchgeführt wurde die Versteigerung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Auf Gebührenbescheiden wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Bereits vor Monaten hatten sich die Unternehmen an die Regulierungsbehörde gewandt mit der Aufforderung, eine Rechnung über die Lizenzeinnahmen zu erstellen – mit dem Ausweis der enthaltenen Umsatzsteuer. Nach Auffassung der Unternehmen hat der Staat bei der Versteigerung nicht hoheitlich sondern unternehmerisch gehandelt, und somit hätte die Umsatzsteuer ausgewiesen werden müssen. Die hätten sich die Unternehmen dann wiederum über den Vorsteuerabzug zurückholen können.Die Bonner Regulierungsbehörde sieht sich im Recht, hat die Angelegenheit jedoch an die zuständige Finanzverwaltung zur Prüfung weitergeleitet. Nach Auskunft des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums werden Gespräche auf Fachebene zwischen Bund und Ländern geführt, da es sich um einen noch nie dagewesenen Vorgang handele, der sowohl den Bund als auch die Länder betreffe. Das Bundesfinanzministerium räumt den möglichen Klagen keine Erfolgsaussichten ein. Nach seiner Rechtsauffassung schließen die Verträge mit den Betreibern Klagen wie jetzt in Österreich aus. Das Ministerium sehe keine rechtliche Grundlage für eine Umsatzsteuerrückerstattung. „Bei der Versteigerung ging es im Kern um eine hoheitliche Aufgabe“, sagte der Sprecher. Viele Experten verweisen allerdings auf die sechste EU-Umsatzsteuerrichtlinie. Demnach ist der Staat, auch wenn er eine hoheitliche Tätigkeit wahrnimmt, umsatzsteuerpflichtig, wenn sein Handeln von beachtlicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Bei Einnahmen von 50 Milliarden Euro könne man davon ausgehen, sagen Experten. „Die Rechtslage ist eindeutig“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Hermann-Josef Piepenbrock, der dies für einen Lizenznehmer geprüft und zwei Gutachten koordiniert hat.