HANDELSBLATT, Donnerstag, 09. Februar 2006, 12:07 Uhr | |||
Überlegungen in Regierung und Koalition Neue Spekulationssteuer wohl erst 2008 Die große Koalition erwägt, die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen um ein Jahr zu verschieben: Nach übereinstimmenden Berichten aus Regierungskreisen wird überlegt, die Änderung erst Anfang 2008 zusammen in Kraft treten zu lassen.
HB BERLIN. Die Nachrichtenagentur Reuters beruft sich auf nicht näher bezeichnete Regierungskreise, die Deutsche Presse-Agentur (dpa) auf Quellen im Bundesfinanzministerium und in der Koalition. Der ursprüngliche Plan von Union und SPD war es, die Besteuerung von Gewinnen aus Aktien- und Immobilienverkäufen bereits 2007 auszuweiten. Im Gespräch war dabei ein Steuersatz von 20 Prozent. Zurzeit sind Gewinne aus Aktienverkäufen nach einem Jahr und solche aus Immobilienverkäufen nach zehn Jahren steuerfrei. Überlegungen in den Koalitionsfraktionen und auch in der Regierung gingen dazu hin, die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zusammen mit der großen Reform der Unternehmensbesteuerung Anfang 2008 in Kraft treten zu lassen, hieß es weiter. Nach früheren Angaben des stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Meister, soll bei der Änderung der Besteuerung zwischen Neu- und Altfällen unterschieden werden. Dieser Bestandschutz sei notwendig, um Anleger, die vor der Neuregelung im Glauben auf eine Steuerfreiheit Aktien oder Immobilien gekauft haben, nicht zu schädigen. Dazu seien zwei Möglichkeiten denkbar. Entweder werden nur die Wertsteigerungen besteuert, die nach Inkrafttreten der Neuregelung entstehen. Eine andere Möglichkeit wäre, lediglich Aktien und Immobilien den neuen Steuerregeln zu unterwerfen, die nach Anfang 2007 gekauft werden. Für alle vorherigen Käufe würde dann weiter das alte Recht gelten. |