Neue Schadenersatzregelung für Aktionäre?

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Neue Schadenersatzregelung für Aktionäre?

 
06.08.02 14:41
Geprellte Aktionäre sollen nach dem Willen von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin künftig Vorstände und Aufsichtsräte belangen können. NRW-Ministerpräsident Clement hat ähnliche Wünsche.
 
Berlin - "Wichtig ist, dass die Verantwortlichen den Schadenersatz aus eigener Tasche zahlen müssen", sagte die Ministerin dem Wirtschaftsmagazin "Capital". Das sehen Gesetzespläne des Ressorts vor, mit denen nach den jüngsten Bilanzskandalen der Anlegerschutz verbessert werden soll. Bislang können Aktionäre nur das eigene Unternehmen verklagen, nicht aber gezielt das Management.
Den Gesetzesplänen zufolge sollen geprellte Aktionäre künftig ihre Anteile bündeln können. "Sie werden im Bundesanzeiger auf beabsichtigte Schadenersatzklagen hingewiesen und können sich so daran beteiligen", sagte Däubler-Gmelin zum geplanten Verfahren. Für eine Klage müssen Kleinaktionäre künftig entweder ein Prozent der Anteile zusammenbringen oder 100.000 Euro Börsenwert auf sich vereinen. Bisher können nur Großaktionäre mit mindestens fünf Prozent klagen. Doch die ziehen, so das Magazin, nur in Ausnahmefällen vor Gericht.

Auch Wolfgang Clement hat sich dafür ausgesprochen, dass Unternehmensmanager für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten auch mit ihrem persönlichen Vermögen haften sollten. In der "Berliner Zeitung" erneuerte der SPD-Politiker seine Kritik an den seiner Meinung nach extrem überzogenen Abfindungssummen für wirtschaftliche Führungskräfte. "Wir müssen diese Dotationen stoppen", zitierte die Zeitung Clement. Zu den guten Gepflogenheiten der Marktwirtschaft gehöre es, dass bei der Bezahlung von Managern und Arbeitnehmern das Oben und das Unten wenigstens noch in Sichtweite blieben.  
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