Münz gewinnt Explorer-Prozess in erster Instanz
Gericht entschied: Verlinkung nicht strafbar
Schon Mitte September
hatte Richterin Fudickar
angedeutet, dass sie nicht
gewillt sei, eine
"Verwechslungsgefahr"
anzuerkennen. Und so war
die Stimmung unter den
"Netzies" schon vor
Urteilsverkündung
ausgesprochen gut. Am
gestrigen Mittwoch wurde
die positive Ankündigung
dann bestätigt. Das
Landgericht Düsseldorf
gab der Klage von Stefan Münz in erster Instanz statt. Der Autor
des populären Buches Selfhtml darf - zumindest vorläufig - den
Begriff "FTP-Explorer" auf seiner Seite benutzen.
Dem Prozess war eine beispiellose Abmahnwelle
vorausgegangen. Im Namen von Symicron schrieb Rechtsanwalt
Günter Freiherr von Gravenreuth bundesweit Inhaber von
Homepages an, die einen Link auf ihre Seite gesetzt hatten, in
dem das Wort Explorer vorkommt. Symicron ist Inhaber dieses
Markennamens und vertreibt unter dieser Bezeichnung seit
einigen Jahren ein bildorientiertes Autorensystem.
Gericht entschied: Verlinkung nicht strafbar
Schon Mitte September
hatte Richterin Fudickar
angedeutet, dass sie nicht
gewillt sei, eine
"Verwechslungsgefahr"
anzuerkennen. Und so war
die Stimmung unter den
"Netzies" schon vor
Urteilsverkündung
ausgesprochen gut. Am
gestrigen Mittwoch wurde
die positive Ankündigung
dann bestätigt. Das
Landgericht Düsseldorf
gab der Klage von Stefan Münz in erster Instanz statt. Der Autor
des populären Buches Selfhtml darf - zumindest vorläufig - den
Begriff "FTP-Explorer" auf seiner Seite benutzen.
Dem Prozess war eine beispiellose Abmahnwelle
vorausgegangen. Im Namen von Symicron schrieb Rechtsanwalt
Günter Freiherr von Gravenreuth bundesweit Inhaber von
Homepages an, die einen Link auf ihre Seite gesetzt hatten, in
dem das Wort Explorer vorkommt. Symicron ist Inhaber dieses
Markennamens und vertreibt unter dieser Bezeichnung seit
einigen Jahren ein bildorientiertes Autorensystem.