Donnerstag, 19. Juni 2003
Präzedenzfall
Coca Cola droht Rekordbußgeld
von Manuel Vaid
Die EU-Wettbewerbskommission wird den Getränkekonzern Coca Cola wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung auf dem europäischen Markt für alkoholfreie Getränke möglicherweise mit einer empfindlichen Geldbuße belegen.
Die Kommission hat vier Jahre lang untersucht, ob Coca Cola in den 90er Jahren mit der Vergabe von Rabatten an Wiederverkäufer geltendes Kartellrecht verletzt hat. Coca Cola soll Händlern einen Treuebonus angeboten haben, falls diese einen Basisumsatz mit Coca Cola Produkten erreichten, der durch die Bevorzugung vor Produkten anderer Hersteller zu erreichen gewesen sei.
Die Kommission hat das angeprangerte Geschäftsgebaren in Großbritannien, Deutschland, Österreich, Dänemark und Belgien untersucht - und wenn sich die Vorwürfe bestätigen, droht dem weltweit größten Softdrink-Produzenten eine drakonische Geldbuße. Die Behörde will dem Unternehmen eine Aufstellung der Einwände zukommen lassen, die zugleich ein vorläufiges Urteil im kartellrechtlichen Sinne sein soll. Offiziell kommentiert die Kommission das laufende Verfahren nicht; nach Informationenen von n-tv wird es aber voraussichtlich im Herbst zu einer Entscheidung kommen.
Nach den Richtlinien der Europäischen Union kann die Kommission ein Unternehmen in einem solchen Fall mit zehn Prozent des Jahresumsatzes zur Verantwortung ziehen. Bezogen auf 2002 wäre das eine Geldstrafe von 1,9 Mrd. Dollar.
Auch wenn die EU-Wettbewerbshüter den vollen Sanktionsrahmen wegen der langen Dauer der Untersuchungen möglicherweise nicht ausschöpfen, werden sie sich des Präzedenz-Charakters einer Geldbuße in dieser Höhe bewusst sein; zum anderen wird auch die Entscheidung zu Rückvergütungen im Handel richtungsweisend sein.
Die Untersuchungen, die auf eine Beschwerde des Konkurrenten Pepsi zurück gehen, wurden 1999 noch unter Karel van Miert, Mario Montis Vorgänger an der Spitze der EU-Wettbewerbskommission, eingeleitet. Van Miert war bereits der Auffassung, dass Treueboni von Herstellern an Wiederverkäufer gesetzlich zu verbieten seien. Monti, dem der "Fall Coca Cola" neben den Untersuchungen bei Microsoft als einer der wichtigsten seiner Amtszeit gilt, wird in diesem Punkt kaum eine liberalere Haltung einnehmen.
Präzedenzfall
Coca Cola droht Rekordbußgeld
von Manuel Vaid
Die EU-Wettbewerbskommission wird den Getränkekonzern Coca Cola wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung auf dem europäischen Markt für alkoholfreie Getränke möglicherweise mit einer empfindlichen Geldbuße belegen.
Die Kommission hat vier Jahre lang untersucht, ob Coca Cola in den 90er Jahren mit der Vergabe von Rabatten an Wiederverkäufer geltendes Kartellrecht verletzt hat. Coca Cola soll Händlern einen Treuebonus angeboten haben, falls diese einen Basisumsatz mit Coca Cola Produkten erreichten, der durch die Bevorzugung vor Produkten anderer Hersteller zu erreichen gewesen sei.
Die Kommission hat das angeprangerte Geschäftsgebaren in Großbritannien, Deutschland, Österreich, Dänemark und Belgien untersucht - und wenn sich die Vorwürfe bestätigen, droht dem weltweit größten Softdrink-Produzenten eine drakonische Geldbuße. Die Behörde will dem Unternehmen eine Aufstellung der Einwände zukommen lassen, die zugleich ein vorläufiges Urteil im kartellrechtlichen Sinne sein soll. Offiziell kommentiert die Kommission das laufende Verfahren nicht; nach Informationenen von n-tv wird es aber voraussichtlich im Herbst zu einer Entscheidung kommen.
Nach den Richtlinien der Europäischen Union kann die Kommission ein Unternehmen in einem solchen Fall mit zehn Prozent des Jahresumsatzes zur Verantwortung ziehen. Bezogen auf 2002 wäre das eine Geldstrafe von 1,9 Mrd. Dollar.
Auch wenn die EU-Wettbewerbshüter den vollen Sanktionsrahmen wegen der langen Dauer der Untersuchungen möglicherweise nicht ausschöpfen, werden sie sich des Präzedenz-Charakters einer Geldbuße in dieser Höhe bewusst sein; zum anderen wird auch die Entscheidung zu Rückvergütungen im Handel richtungsweisend sein.
Die Untersuchungen, die auf eine Beschwerde des Konkurrenten Pepsi zurück gehen, wurden 1999 noch unter Karel van Miert, Mario Montis Vorgänger an der Spitze der EU-Wettbewerbskommission, eingeleitet. Van Miert war bereits der Auffassung, dass Treueboni von Herstellern an Wiederverkäufer gesetzlich zu verbieten seien. Monti, dem der "Fall Coca Cola" neben den Untersuchungen bei Microsoft als einer der wichtigsten seiner Amtszeit gilt, wird in diesem Punkt kaum eine liberalere Haltung einnehmen.