Lockerung von Bankgeheimnis umstritten
Fachleute weisen die Forderungen zurück. Die „Ermittlungen sind bislang zu wenig koordiniert“
Die Kontostände, Vermögenswerte und Geschäfte der Kunden sollen gelockert werden
Foto: sparkasse.de
Frankfurt/Main – Der Bundesverband deutscher Geschäftsbanken (BdB) hat am Mittwoch Forderungen zurückgewiesen, die gesetzlichen Bestimmungen zum Bankgeheimnis in Deutschland zu lockern. „Wir können nicht erkennen, dass die Ermittlungen wegen des Bankengeheimnisses erschwert werden“, sagte BdB-Geschäftsführer Heiner Herkenhoff. Die Banken unterstützten gleichwohl alle Initiativen, Geldwäsche und die Transaktionen von illegalen Terrorgruppen einzuschränken. Doch „die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen es den Ermittlungsbehörden bereits heute, im Verdachtsfall Auskünfte zu erhalten.“
Führende Politiker sowie Bundesbank-Präsident Ernst Welteke hatten zuvor gefordert, die Verschwiegenheitspflicht der Banken über Kontostände und Geschäfte ihrer Kunden zu entschärfen. „Wenn gegen Steuerhinterziehung, Drogenhandel oder Terrorismus ermittelt wird – und die Ermittlungen enden mit dem Verweis: ,Hier beginnt das Bankgeheimnis‘ – fällt es mir schwer, das zu verstehen“, sagte Welteke der Financial Times Deutschland. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder stellte am Mittwoch das Bankgeheimnis in Frage.
Experten haben kein Verständnis für die Forderungen. So schloss sich Hans Reckers, der Präsident der Landeszentralbank in Hessen, der BdB-Position an, wonach die Behörden dem derzeitigen Recht zufolge bereits verbindlich Auskünfte von Banken verlangen könnten. Erheblich schärfer formulierte es ein leitender Ermittler, der nicht genannt werden wollte. Die Forderungen nach einer Lockerung des Bankgeheimnisses seien „Nonsens“, sagte der Staatsanwalt der WELT. „Wenn wir ermitteln, gibt es kein Bankgeheimnis mehr. Die Banken sind bereits heute dazu verpflichtet, uns bei begründetem Verdacht in sämtliche Konten Einblick zu gewähren.“ Unterdessen hat die Deutsche Bank der Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge die Namen von zehn verdächtigen Kontoinhabern den Behörden gemeldet.
Führende Beamte forderten, dass die Staatsanwaltschaften, Kriminalämter und Steuerfahnder ihre Arbeit besser koordinieren müssten. So würden die Verdachtsanzeigen, die die Banken an die Behörden übergeben, nur selten zur Anklage führen. Vor allem fehlten auf Länderebene zentrale Einheiten, der die Beamten aus allen drei Behörden angehören. eig/DW
Fachleute weisen die Forderungen zurück. Die „Ermittlungen sind bislang zu wenig koordiniert“
Die Kontostände, Vermögenswerte und Geschäfte der Kunden sollen gelockert werden
Foto: sparkasse.de
Frankfurt/Main – Der Bundesverband deutscher Geschäftsbanken (BdB) hat am Mittwoch Forderungen zurückgewiesen, die gesetzlichen Bestimmungen zum Bankgeheimnis in Deutschland zu lockern. „Wir können nicht erkennen, dass die Ermittlungen wegen des Bankengeheimnisses erschwert werden“, sagte BdB-Geschäftsführer Heiner Herkenhoff. Die Banken unterstützten gleichwohl alle Initiativen, Geldwäsche und die Transaktionen von illegalen Terrorgruppen einzuschränken. Doch „die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen es den Ermittlungsbehörden bereits heute, im Verdachtsfall Auskünfte zu erhalten.“
Führende Politiker sowie Bundesbank-Präsident Ernst Welteke hatten zuvor gefordert, die Verschwiegenheitspflicht der Banken über Kontostände und Geschäfte ihrer Kunden zu entschärfen. „Wenn gegen Steuerhinterziehung, Drogenhandel oder Terrorismus ermittelt wird – und die Ermittlungen enden mit dem Verweis: ,Hier beginnt das Bankgeheimnis‘ – fällt es mir schwer, das zu verstehen“, sagte Welteke der Financial Times Deutschland. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder stellte am Mittwoch das Bankgeheimnis in Frage.
Experten haben kein Verständnis für die Forderungen. So schloss sich Hans Reckers, der Präsident der Landeszentralbank in Hessen, der BdB-Position an, wonach die Behörden dem derzeitigen Recht zufolge bereits verbindlich Auskünfte von Banken verlangen könnten. Erheblich schärfer formulierte es ein leitender Ermittler, der nicht genannt werden wollte. Die Forderungen nach einer Lockerung des Bankgeheimnisses seien „Nonsens“, sagte der Staatsanwalt der WELT. „Wenn wir ermitteln, gibt es kein Bankgeheimnis mehr. Die Banken sind bereits heute dazu verpflichtet, uns bei begründetem Verdacht in sämtliche Konten Einblick zu gewähren.“ Unterdessen hat die Deutsche Bank der Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge die Namen von zehn verdächtigen Kontoinhabern den Behörden gemeldet.
Führende Beamte forderten, dass die Staatsanwaltschaften, Kriminalämter und Steuerfahnder ihre Arbeit besser koordinieren müssten. So würden die Verdachtsanzeigen, die die Banken an die Behörden übergeben, nur selten zur Anklage führen. Vor allem fehlten auf Länderebene zentrale Einheiten, der die Beamten aus allen drei Behörden angehören. eig/DW