Künstler darf Sex-Puppe mit ins Grab nehmen
Im Amt für Friedhofs- und Bestattungswesen hatte eine Anfrage des Künstlers Karl-Friedrich Lenze für Aufsehen gesorgt. In einer Anfrage hatte er darum gebeten, eine aufgeblasene Sexpuppe mit in den Sarg nehmen zu können. Das Amt in Schwerin stimmte zu.
Einige Kriterien müsse er jedoch erfüllen: Nach der Verordnung VDI 3891 muß alles, was in den Sarg gelegt wird, aus Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauerstoff bestehen. Die Bestattung mit einer Latex-Puppe kann also durchgeführt werden.
Der Künstler kommentiert es so: „Latex riecht scheußlich. Aber das bekomme ich zum Glück ja nicht mehr mit.“
Quelle: www.express.de
Was ist nur aus unserer Welt geworden?
Im Amt für Friedhofs- und Bestattungswesen hatte eine Anfrage des Künstlers Karl-Friedrich Lenze für Aufsehen gesorgt. In einer Anfrage hatte er darum gebeten, eine aufgeblasene Sexpuppe mit in den Sarg nehmen zu können. Das Amt in Schwerin stimmte zu.
Einige Kriterien müsse er jedoch erfüllen: Nach der Verordnung VDI 3891 muß alles, was in den Sarg gelegt wird, aus Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauerstoff bestehen. Die Bestattung mit einer Latex-Puppe kann also durchgeführt werden.
Der Künstler kommentiert es so: „Latex riecht scheußlich. Aber das bekomme ich zum Glück ja nicht mehr mit.“
Quelle: www.express.de
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