Harksen vor Gericht
Der als "König der Hochstapler" bekannt gewordene Finanzjongleur Jürgen Harksen muss sich ab heute vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Knapp neun Jahre nach seiner Flucht aus Deutschland war der 42-Jährige im vergangenen Oktober von Südafrika ausgeliefert worden. Seither sitzt er in Hamburg in Untersuchungshaft.
Allein bis Ende April sind vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts 18 Verhandlungstage angesetzt. Die Hauptakte des Verfahrens besteht aus mehr als 50 Bänden. Als Höchststrafe drohen Harksen 15 Jahre Haft.
Harksen hatte Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre zu den schillerndsten Gestalten auf dem grauen Kapitalmarkt gehört. Er gab Renditeversprechen von bis zu 1.300 Prozent. Zu seinen Opfern gehören Unternehmer, Ärzte und Apotheker. Auch Prominente wie Pop-Millionär Dieter Bohlen fielen auf Harksen herein. Bohlen erklärte, er habe dem Finanzjongleur drei Mio. DM gegeben und nie wiedergesehen.
Nach seiner Flucht Ende 1993 nach Südafrika hatte sich der Geschäftsmann durch Tricks und juristische Winkelzüge jahrelang der deutschen Strafverfolgung entzogen. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 1990 und 1992 drei Anleger insgesamt 68 Mal um zusammen 35 Mio. DM (rund 17 Mio. Euro) geprellt zu haben. Ursprünglich sollte wegen Betrugs an 262 Anlegern um mehr als 63 Mio. Euro verhandelt werden. Dem 42-Jährigen darf aber nur wegen der Straftaten der Prozess gemacht werden, wegen der er von Südafrika ausgeliefert wurde.
Mit auf der Anklagebank sitzt die 40-jährige Jeanette Harksen. Ihr wird Beihilfe zu mehr als 200 Betrugstaten vorgeworfen, weil sie ihre Bankkonten für die Geldtransfers ihres Mannes zur Verfügung gestellt hatte. Ein 68-jähriger mutmaßlicher Komplize steht vor Gericht, weil er im Jahr 1995 zusammen mit Harksen zwei Anleger zur Zahlung von insgesamt 4,5 Mio. DM veranlasst haben soll. Ein 49 Jahre alter Wirtschaftsprüfer muss sich neben Betrugs in zwei Fällen auch wegen Strafvereitelung verantworten. Er soll ohne erforderliche Prüfungen ein Gutachten über das Vermögen von Jürgen Harksen erstellt haben, das Grundlage für einen Antrag auf Aufhebung eines Haftbefehls gegen den Finanzjongleur wurde.
Der als "König der Hochstapler" bekannt gewordene Finanzjongleur Jürgen Harksen muss sich ab heute vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Knapp neun Jahre nach seiner Flucht aus Deutschland war der 42-Jährige im vergangenen Oktober von Südafrika ausgeliefert worden. Seither sitzt er in Hamburg in Untersuchungshaft.
Allein bis Ende April sind vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts 18 Verhandlungstage angesetzt. Die Hauptakte des Verfahrens besteht aus mehr als 50 Bänden. Als Höchststrafe drohen Harksen 15 Jahre Haft.
Harksen hatte Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre zu den schillerndsten Gestalten auf dem grauen Kapitalmarkt gehört. Er gab Renditeversprechen von bis zu 1.300 Prozent. Zu seinen Opfern gehören Unternehmer, Ärzte und Apotheker. Auch Prominente wie Pop-Millionär Dieter Bohlen fielen auf Harksen herein. Bohlen erklärte, er habe dem Finanzjongleur drei Mio. DM gegeben und nie wiedergesehen.
Nach seiner Flucht Ende 1993 nach Südafrika hatte sich der Geschäftsmann durch Tricks und juristische Winkelzüge jahrelang der deutschen Strafverfolgung entzogen. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 1990 und 1992 drei Anleger insgesamt 68 Mal um zusammen 35 Mio. DM (rund 17 Mio. Euro) geprellt zu haben. Ursprünglich sollte wegen Betrugs an 262 Anlegern um mehr als 63 Mio. Euro verhandelt werden. Dem 42-Jährigen darf aber nur wegen der Straftaten der Prozess gemacht werden, wegen der er von Südafrika ausgeliefert wurde.
Mit auf der Anklagebank sitzt die 40-jährige Jeanette Harksen. Ihr wird Beihilfe zu mehr als 200 Betrugstaten vorgeworfen, weil sie ihre Bankkonten für die Geldtransfers ihres Mannes zur Verfügung gestellt hatte. Ein 68-jähriger mutmaßlicher Komplize steht vor Gericht, weil er im Jahr 1995 zusammen mit Harksen zwei Anleger zur Zahlung von insgesamt 4,5 Mio. DM veranlasst haben soll. Ein 49 Jahre alter Wirtschaftsprüfer muss sich neben Betrugs in zwei Fällen auch wegen Strafvereitelung verantworten. Er soll ohne erforderliche Prüfungen ein Gutachten über das Vermögen von Jürgen Harksen erstellt haben, das Grundlage für einen Antrag auf Aufhebung eines Haftbefehls gegen den Finanzjongleur wurde.