Das Bundeskartellamt hat eine Übernahme des Gasversorgers Ruhrgas durch den Energiekonzern Eon aus Wettbewerbsgründen untersagt.
dpa BONN. Diese Entscheidung teilte Kartellamts-Präsident Ulf Böge am Montag in Bonn mit. Eon kündigte bereits an, die Übernahme noch mit Hilfe einer Ministererlaubnis durchsetzen zu wollen. Mit einer solchen Erlaubnis könnte sich Bundeswirtschaftsminister Werner Müller über das Verbot hinwegsetzen. Eine Vorentscheidung dazu sei aber noch nicht gefallen, betonte eine Sprecherin des Ministeriums.
Böge begründete das Nein mit Wettbewerbsgründen. Auf dem Gasmarkt käme es zu einer marktbeherrschenden Stellung durch Ruhrgas/Eon. Ruhrgas ist der führende deutsche Erdgasversorger und das größte Ferngasunternehmen.
Auch auf dem Stromsektor könne der Eon-Konzern, der hier national mit RWE führend sei, seine dominante Position festigen. Die von Eon angebotenen Zugeständnisse seien nicht ausreichend gewesen. Eon werde daher der Erwerb der Gelsenberg AG, die eine Beteiligung von 25,5 % an der Essener Ruhrgas hält, untersagt, sagte Böge.
dpa BONN. Diese Entscheidung teilte Kartellamts-Präsident Ulf Böge am Montag in Bonn mit. Eon kündigte bereits an, die Übernahme noch mit Hilfe einer Ministererlaubnis durchsetzen zu wollen. Mit einer solchen Erlaubnis könnte sich Bundeswirtschaftsminister Werner Müller über das Verbot hinwegsetzen. Eine Vorentscheidung dazu sei aber noch nicht gefallen, betonte eine Sprecherin des Ministeriums.
Böge begründete das Nein mit Wettbewerbsgründen. Auf dem Gasmarkt käme es zu einer marktbeherrschenden Stellung durch Ruhrgas/Eon. Ruhrgas ist der führende deutsche Erdgasversorger und das größte Ferngasunternehmen.
Auch auf dem Stromsektor könne der Eon-Konzern, der hier national mit RWE führend sei, seine dominante Position festigen. Die von Eon angebotenen Zugeständnisse seien nicht ausreichend gewesen. Eon werde daher der Erwerb der Gelsenberg AG, die eine Beteiligung von 25,5 % an der Essener Ruhrgas hält, untersagt, sagte Böge.