Jura-Frage: Bindung Kaufvertrag z. B. Ebay

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Boersiator:

Jura-Frage: Bindung Kaufvertrag z. B. Ebay

 
07.07.02 21:11
Sicherlich für viele interessant zu wissen, wie lange man eigentlich an einen Online-Kaufvertrag gebunden ist!?

Fall: Habe vor 4 Wochen bei Ebay Ware versteigert und den Bieter per Mail aufgefordert, den entsprechenden Betrag zu überweisen. Es tat sich nichts und ich habe auch nicht gleich weiter nachgefragt, weil ich es schlicht und ergreifend vergessen habe.
Nun hatte ich es gesehen und habe noch einmal eine Mail mit einer Zahlungsaufforderung an den Bieter geschickt.
Dieser antwortete nun, dass er meien erste Mail nicht erhalten hätte und sich nun anderweitig die Ware besorgt hat.

Frage: Wie lange sind die Vertragsparteien an den Kaufvertrag gebunden, bzw. in diesem Fall, gilt welche Frist der Bindung, wenn der tatsächliche keine Zahlungsaufforderung von mir per MAil erhalten hat? Ferner hätte der Bieter sich ja auch selbt an mich wenden können, als er keien Mail von mir bekam, schließlich war er Bieter.

Eine erklärende Auskunft wäre nett.

Gruß und einen schönen Abend sowie bitte Haändefalten vor dem zu-Bett-gehen für einen positven Wochenauftakt! ;-)

Boersiator
ecki:

Es gibt ein e-bay Mahnverfahren.

 
07.07.02 21:22
Die haben ein user-Forum und auch eine service-Adresse.
Per Mahnverfahren wird der wenigstens von ebay ausgeschlossen. Es müsste schon eine hohe Summe sein, damit es sich lohnt das juristisch auszufechten. Schau mal ins userforum, oder stell dort deinen Fall rein.

Grüße
ecki
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mod:

Allgemein bekannter Grundsatz

 
07.07.02 21:27
"Was man behauptet, muss man auch beweisen können!"

Wie steht es hier damit?
db24.de:

Verlange die Einstellgebühr und Provisiongebühr

 
07.07.02 21:35
von ihm zurück und verweise auf das BGB § eeeeehhhhh 17 war es Absatz 1 (oder so; weiss nimmer genau )


So mache ich das.  Und die überweisen DIr die 3Euro17  freiwillig   HIHI

Danach stellste das Ding nochmal rein !!


GRUSS
Elan:

30 Tage

 
07.07.02 21:46
brudini:

Er ist einen gültigen Kaufvertrag eingegangen

 
07.07.02 21:47
Somit ist er verpflichtet die Ware anzunehmen und natürlich zu bezahlen.
Boersiator:

@all

 
07.07.02 22:07
Danke!

@brudini: Sicherlich, doch wie sehen die Fristen aus? Irgendwann ist doch auch ein Kaufvertrag ungültig.

@elan: 30 Tage? Wo ist das nachzulesen?

mod:

Kleiner Hinweis

 
07.07.02 22:12
Das Verpflichtungsgeschäft ist durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen
zustande gekommen (Annahme des Angebots bei Ebay).
Wo es hier hapert:
Am Erfüllungsgeschäft.
Hier, wie ecki es ausführte, erst das Mahnverfahren von Ebay einsetzen.
brudini:

Kaufverträge unter Privatleuten laufen

 
07.07.02 22:24
mehrere Jahre. Genaueres weiss ich aber auch nicht.  
Timchen:

Um welche Summen geht es hier denn überhaupt ?

 
07.07.02 23:10
Für ein paar Mark Ebaygebühren und ein paar Mark mehr
ausstehende Kaufsummen, die nicht sofort abgewickelt worden
sind, passiert doch nichts. Da steht schnell Aussage
gegen Aussage, und Ebay hält sich dann aus allem raus.
Die sind nur an ihren Gebühren interessiert und nicht
an der Klärung von irgendwelchen Rechtsstreitigkeiten.
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