Hier ein Auszug aus der heutigen BZ:
"Erstmals in der Geschichte des Neuen Marktes sind Haftbefehle gegen Vorstandsmitglieder vollzogen worden, die am Tag des staatsanwaltschaftlichen Eingreifens noch in ihren Ämtern aktiv waren. Gerhard Harlos, Gründer und Vorstandsvorsitzender der skandalgebeutelten Augsburger Infomatec Integrated Information Systems AG, sowie sein Stellvertreter Alexander Häfele wanderten am Mittwoch nachmittag wegen Fluchtgefahr ins Gefängnis.
Reinhard Nemetz, der Leitende Oberstaatsanwalt in Augsburg, teilte gestern nachmittag mit, dass die Manager nach der Entscheidung eines Richters bis auf weiteres in Haft blieben. Es habe die Gefahr bestanden, dass sich beide ins Ausland absetzten. Das Duo sei dringend eines verbotenen Insidergeschäfts, des zweifachen Kursbetrugs und unrichtiger Angaben in einer Hauptversammlung verdächtigt, begründete die Staatsanwaltschaft Augsburg ihr Vorgehen. Erstmals wurde jetzt bekannt, dass die beiden Vorstände Produkte anderer Hersteller auf der Hauptversammlung als Infomatec-Geräte ausgegeben haben sollen. Die Firmenlogos seien mit Infomatec-Etiketten überklebt worden.
Infomatec hatte am Donnerstag abend ad hoc bekanntgegeben, dass Harlos und Häfele im Laufe des Tages ihre Ämter niedergelegt hatten. Ein Firmensprecher wollte keinen Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen sehen. Der Rücktritt bis Ende des Jahres sei bereits im September angekündigt worden. Insofern handele es sich "um einen ganz normalen Vorgang". Da Harlos und Häfele nun Ex-Mitarbeiter seien, wolle man nicht zu den Haftbefehlen Stellung beziehen. Der Sprecher erklärte jedoch, Infomatec halte an den im September geäußerten Einschätzungen fest. Damals hatte Infomatec-Jurist Dietmar Luz erklärt, den beiden seien strafrechtlich keine Vorwürfe zu machen. Es sei nicht richtig, dass die Verkäufe in irgendeinem Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen gestanden hätten. Harlos und Häfele hätten höchstens gegen das Regelwerk des Neuen Marktes verstoßen.
Pressekonferenz geplant
Der Infomatec-Sprecher konnte nicht sagen, ob Harlos - wie von ihm gewünscht - künftig etwa in der Entwicklungsabteilung des Unternehmens arbeiten wird. Dies sei eine Entscheidung, die der neue Vorstand zu treffen habe. Der Aufsichtsrat werde voraussichtlich am Dienstag über die Nachfolge entscheiden. Es sei geplant, am Freitag nächster Woche in einer Pressekonferenz in München die künftige Strategie detailliert zu erläutern. Zur Liquiditätslage wollte der Sprecher keine genauen Angaben machen. Der Bedarf an Mitteln bis zum Jahresende war vor zwei Monaten mit 37 Mill. Euro beziffert worden. Der Sprecher erklärte lediglich, die Neuausrichtung auf Internet-Fernsehen sei ja schließlich nur möglich, wenn sie auch finanziert werden könne. Dies sei offensichtlich der Fall.
Die Staatsanwaltschaft gründet ihre Haftbefehle auf vier Einzelpunkte. Demnach präsentierten die beiden Vorstände auf der Hauptversammlung am 24. Juni 1999 Surfstations, die angeblich als Teil von Großaufträgen ausgeliefert werden sollten. Die Ad-hoc-Angaben über diese Order seien bereits unzutreffend gewesen. Auf dem Aktionärstreffen habe man Geräte eines anderen Herstellers vorgestellt, dessen Logos seien mit Infomatec-Aufklebern überdeckt worden.
Millionen-Erträge
Zweitens werden Harlos und Häfele drei unzutreffende Ad-hoc-Meldung vorgeworfen. So habe das Unternehmen unzutreffend am 29. Dezember 1998 über die georderte Lieferung von 30000 Lizenzen einer Basisplattform Java Network Technology (JNT) bekanntgegeben. Die angebliche Liefervereinbarung für JNT-Lizenzen im Wert von 55 Mill. DM an MobilCom sei am 20. Mai 1999 ebenfalls unzutreffend gewesen, außerdem auch die Bekanntgabe eines Rahmenabkommens für JNT-Lizenzen und Surfstationen im Wert von rund 55 Mill. DM am 13. September. Ein verbotenes Insidergeschäft wirft die Staatsanwaltschaft den Augsburgern in einem Fall vor. Die unzutreffende Ad-hoc-Nachricht im Dezember 1998 habe zu einem Kursanstieg der Infomatec-Aktie bis 12. Februar von 167 auf 290,80 Euro (vor Aktiensplit) geführt. Die Mehrheitsaktionäre sollen dann vom 29. Januar bis 17. März in sieben Tranchen insgesamt je 62500 Papier aus ihrem Bestand verkauft haben. Der Erlös habe je 28 Mill. DM betragen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um den Gewinn.
In der Erklärung der Staatsanwaltschaft wird nicht mehr die Transaktion zwischen dem 21. und 26. Juli 1999 erwähnt, bei der jeweils 39500 Papiere abgestoßen worden waren. Diese Verkäufe folgten in zweimonatigem Abstand auf die als unzutreffend bezeichnete Ad-hoc-Mitteilung über einen MobilCom-Großauftrag. Auch die Abgabe von Papieren an ehemalige Aufsichtsräte und Vorstände an Stelle von Abfindungen zu einem nicht genannten Zeitpunkt führt die Staatsanwaltschaft nicht auf."
Was hier m. E. fehlt, ist die Frage, ob die WP-Gesellschaft Haarmann, Hemmelrath und Partner zur Verantwortung gezogen werden kann. Ich bin (gottseidank) kein Infomatec-Geschädigter, würde aber als Aktionär den Versuch wagen, diese Firma in die Prospekthaftung zu nehmen. Fassen wir nochmal die Fakten zusammen:
Beim Börsengang hatte Infomatec kein Produkt (s. o.) und keine "recurring sales", d. h. keine wiederkehrenden Umsätze
Der Jahresabschluß 98 wurde mit einem uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen, obwohl bekannt sein müßte, daß urheberrechtliche Fragen ungeklärt waren.
Herr Zelger, der den Börsengang betreut hat, hat einen nicht unerheblichen Teil der Audit Fees für HHP aus Infomatec bezogen. Auch hierfür gibt es gesetzliche Grenzen. Eine Anzeige würde eine Prüfung dieser Frage zulassen.
Das Team um Herrn Zelger würde insgesamt in die Verantwortung genommen. M. E. dürfte es jedoch so aussehen, daß die Leute, die diesen Börsengang nicht unterschrieben hätten, mit Sicherheit schon gekündigt haben. Eine Information darüber würde auch Rückschlüsse darüber zulassen, ob ein Börsengang der Infomatec überhaupt wirtschaftlich vertretbar gewesen ist.
Die Prospekthaftung ist in Deutschland eng geregelt. Bis zu einer Summe von 10 mio liegen die üblichen Grenzen. Ich meine, eine Anzeige wäre für eine "Kleinaktionär" einen Versuch wert.
"Erstmals in der Geschichte des Neuen Marktes sind Haftbefehle gegen Vorstandsmitglieder vollzogen worden, die am Tag des staatsanwaltschaftlichen Eingreifens noch in ihren Ämtern aktiv waren. Gerhard Harlos, Gründer und Vorstandsvorsitzender der skandalgebeutelten Augsburger Infomatec Integrated Information Systems AG, sowie sein Stellvertreter Alexander Häfele wanderten am Mittwoch nachmittag wegen Fluchtgefahr ins Gefängnis.
Reinhard Nemetz, der Leitende Oberstaatsanwalt in Augsburg, teilte gestern nachmittag mit, dass die Manager nach der Entscheidung eines Richters bis auf weiteres in Haft blieben. Es habe die Gefahr bestanden, dass sich beide ins Ausland absetzten. Das Duo sei dringend eines verbotenen Insidergeschäfts, des zweifachen Kursbetrugs und unrichtiger Angaben in einer Hauptversammlung verdächtigt, begründete die Staatsanwaltschaft Augsburg ihr Vorgehen. Erstmals wurde jetzt bekannt, dass die beiden Vorstände Produkte anderer Hersteller auf der Hauptversammlung als Infomatec-Geräte ausgegeben haben sollen. Die Firmenlogos seien mit Infomatec-Etiketten überklebt worden.
Infomatec hatte am Donnerstag abend ad hoc bekanntgegeben, dass Harlos und Häfele im Laufe des Tages ihre Ämter niedergelegt hatten. Ein Firmensprecher wollte keinen Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen sehen. Der Rücktritt bis Ende des Jahres sei bereits im September angekündigt worden. Insofern handele es sich "um einen ganz normalen Vorgang". Da Harlos und Häfele nun Ex-Mitarbeiter seien, wolle man nicht zu den Haftbefehlen Stellung beziehen. Der Sprecher erklärte jedoch, Infomatec halte an den im September geäußerten Einschätzungen fest. Damals hatte Infomatec-Jurist Dietmar Luz erklärt, den beiden seien strafrechtlich keine Vorwürfe zu machen. Es sei nicht richtig, dass die Verkäufe in irgendeinem Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen gestanden hätten. Harlos und Häfele hätten höchstens gegen das Regelwerk des Neuen Marktes verstoßen.
Pressekonferenz geplant
Der Infomatec-Sprecher konnte nicht sagen, ob Harlos - wie von ihm gewünscht - künftig etwa in der Entwicklungsabteilung des Unternehmens arbeiten wird. Dies sei eine Entscheidung, die der neue Vorstand zu treffen habe. Der Aufsichtsrat werde voraussichtlich am Dienstag über die Nachfolge entscheiden. Es sei geplant, am Freitag nächster Woche in einer Pressekonferenz in München die künftige Strategie detailliert zu erläutern. Zur Liquiditätslage wollte der Sprecher keine genauen Angaben machen. Der Bedarf an Mitteln bis zum Jahresende war vor zwei Monaten mit 37 Mill. Euro beziffert worden. Der Sprecher erklärte lediglich, die Neuausrichtung auf Internet-Fernsehen sei ja schließlich nur möglich, wenn sie auch finanziert werden könne. Dies sei offensichtlich der Fall.
Die Staatsanwaltschaft gründet ihre Haftbefehle auf vier Einzelpunkte. Demnach präsentierten die beiden Vorstände auf der Hauptversammlung am 24. Juni 1999 Surfstations, die angeblich als Teil von Großaufträgen ausgeliefert werden sollten. Die Ad-hoc-Angaben über diese Order seien bereits unzutreffend gewesen. Auf dem Aktionärstreffen habe man Geräte eines anderen Herstellers vorgestellt, dessen Logos seien mit Infomatec-Aufklebern überdeckt worden.
Millionen-Erträge
Zweitens werden Harlos und Häfele drei unzutreffende Ad-hoc-Meldung vorgeworfen. So habe das Unternehmen unzutreffend am 29. Dezember 1998 über die georderte Lieferung von 30000 Lizenzen einer Basisplattform Java Network Technology (JNT) bekanntgegeben. Die angebliche Liefervereinbarung für JNT-Lizenzen im Wert von 55 Mill. DM an MobilCom sei am 20. Mai 1999 ebenfalls unzutreffend gewesen, außerdem auch die Bekanntgabe eines Rahmenabkommens für JNT-Lizenzen und Surfstationen im Wert von rund 55 Mill. DM am 13. September. Ein verbotenes Insidergeschäft wirft die Staatsanwaltschaft den Augsburgern in einem Fall vor. Die unzutreffende Ad-hoc-Nachricht im Dezember 1998 habe zu einem Kursanstieg der Infomatec-Aktie bis 12. Februar von 167 auf 290,80 Euro (vor Aktiensplit) geführt. Die Mehrheitsaktionäre sollen dann vom 29. Januar bis 17. März in sieben Tranchen insgesamt je 62500 Papier aus ihrem Bestand verkauft haben. Der Erlös habe je 28 Mill. DM betragen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um den Gewinn.
In der Erklärung der Staatsanwaltschaft wird nicht mehr die Transaktion zwischen dem 21. und 26. Juli 1999 erwähnt, bei der jeweils 39500 Papiere abgestoßen worden waren. Diese Verkäufe folgten in zweimonatigem Abstand auf die als unzutreffend bezeichnete Ad-hoc-Mitteilung über einen MobilCom-Großauftrag. Auch die Abgabe von Papieren an ehemalige Aufsichtsräte und Vorstände an Stelle von Abfindungen zu einem nicht genannten Zeitpunkt führt die Staatsanwaltschaft nicht auf."
Was hier m. E. fehlt, ist die Frage, ob die WP-Gesellschaft Haarmann, Hemmelrath und Partner zur Verantwortung gezogen werden kann. Ich bin (gottseidank) kein Infomatec-Geschädigter, würde aber als Aktionär den Versuch wagen, diese Firma in die Prospekthaftung zu nehmen. Fassen wir nochmal die Fakten zusammen:
Beim Börsengang hatte Infomatec kein Produkt (s. o.) und keine "recurring sales", d. h. keine wiederkehrenden Umsätze
Der Jahresabschluß 98 wurde mit einem uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen, obwohl bekannt sein müßte, daß urheberrechtliche Fragen ungeklärt waren.
Herr Zelger, der den Börsengang betreut hat, hat einen nicht unerheblichen Teil der Audit Fees für HHP aus Infomatec bezogen. Auch hierfür gibt es gesetzliche Grenzen. Eine Anzeige würde eine Prüfung dieser Frage zulassen.
Das Team um Herrn Zelger würde insgesamt in die Verantwortung genommen. M. E. dürfte es jedoch so aussehen, daß die Leute, die diesen Börsengang nicht unterschrieben hätten, mit Sicherheit schon gekündigt haben. Eine Information darüber würde auch Rückschlüsse darüber zulassen, ob ein Börsengang der Infomatec überhaupt wirtschaftlich vertretbar gewesen ist.
Die Prospekthaftung ist in Deutschland eng geregelt. Bis zu einer Summe von 10 mio liegen die üblichen Grenzen. Ich meine, eine Anzeige wäre für eine "Kleinaktionär" einen Versuch wert.