Bekanntmachung
Die Preisspanne
für die vom 18. Oktober - 20. Oktober 2000
angebotenen
EUR 1.500.000,--
Stück 1.500.000 Inhaberstammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
aus der am 08. August 2000 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
und die
EUR 118.000,--
Stück 118.000 Inhaberstammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
aus dem Eigentum eines Altaktionärs
sowie die
bis zu
EUR 250.000,--
Stück 250.000 Inhaberstammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
aus dem Eigentum von Altaktionären
im Hinblick auf die der Berliner Effektenbank AG eingeräumte Mehrzuteilungsoption
jeweils mit einem derzeitigen rechnerischen Anteil am Grundkapital je Stückaktie EUR 1,--
und mit voller Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr beginnend mit dem 01. Januar 2000
der
InfoGenie Europe Aktiengesellschaft
München
- Wertpapier-Kenn-Nummer 530 990 -
wird von bisher
Euro 6,00 - Euro 8,50
auf jetzt
Euro 5,00 - Euro 7,50
je Aktie
zurückgenommen.
Bereits abgegebene Zeichnungen bedürfen zu ihrer weiteren Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung.
München, den 18. Oktober 2000
Der Vorstand
Die Preisspanne
für die vom 18. Oktober - 20. Oktober 2000
angebotenen
EUR 1.500.000,--
Stück 1.500.000 Inhaberstammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
aus der am 08. August 2000 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
und die
EUR 118.000,--
Stück 118.000 Inhaberstammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
aus dem Eigentum eines Altaktionärs
sowie die
bis zu
EUR 250.000,--
Stück 250.000 Inhaberstammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
aus dem Eigentum von Altaktionären
im Hinblick auf die der Berliner Effektenbank AG eingeräumte Mehrzuteilungsoption
jeweils mit einem derzeitigen rechnerischen Anteil am Grundkapital je Stückaktie EUR 1,--
und mit voller Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr beginnend mit dem 01. Januar 2000
der
InfoGenie Europe Aktiengesellschaft
München
- Wertpapier-Kenn-Nummer 530 990 -
wird von bisher
Euro 6,00 - Euro 8,50
auf jetzt
Euro 5,00 - Euro 7,50
je Aktie
zurückgenommen.
Bereits abgegebene Zeichnungen bedürfen zu ihrer weiteren Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung.
München, den 18. Oktober 2000
Der Vorstand