NM-Unternehmens zu seinem Börsengang ( Mitte letzten Jahres) angesehen. Mich interessierte insbesondere die Lock-Up-Frist.
Also da steht nun zunächst, daß die Altaktionäre in den ersten sechs Monaten nicht verkaufen dürfen. Das ist ja klar, da von der Dt. Börse verlangt.
Sodann gibt es einen Absatz über eine erweiterte Lock-Up-Frist, in der den Altaktionären ein Verkauf nur unter bestimmten, ziemlich restriktiven Bedingungen möglich ist. Der Absatz beginnt mit der Formulierung: "Für den weiteren Zeitraum von 12 Monaten ...".
Mir ist nun nicht klar, was diese Formulierung bedeutet.
Einerseits kann man das so verstehen, daß die Frist weitere 12 Monate beträgt - sie sich also auf 18 Monate beläuft. Dann hätte man das aber so formulieren müssen: " Für einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten". Das "weiteren" bezieht sich dann auf die Monate.
Andererseits kann man es so verstehen, daß der Zeitraum ein "weiterer" im Sinne der Steigerungform von weit ist, daß sich also die Lock-Up-Frist auf insgesamt 12 Monate beläuft.
Das mag vielleicht haarspalterisch klingen, es kann aber meines Erachtens durchaus kursrelevant sein. Auf jedenfalls wären eindeutige Formulierungen für die Anleger sehr viel hilfreicher.
Also da steht nun zunächst, daß die Altaktionäre in den ersten sechs Monaten nicht verkaufen dürfen. Das ist ja klar, da von der Dt. Börse verlangt.
Sodann gibt es einen Absatz über eine erweiterte Lock-Up-Frist, in der den Altaktionären ein Verkauf nur unter bestimmten, ziemlich restriktiven Bedingungen möglich ist. Der Absatz beginnt mit der Formulierung: "Für den weiteren Zeitraum von 12 Monaten ...".
Mir ist nun nicht klar, was diese Formulierung bedeutet.
Einerseits kann man das so verstehen, daß die Frist weitere 12 Monate beträgt - sie sich also auf 18 Monate beläuft. Dann hätte man das aber so formulieren müssen: " Für einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten". Das "weiteren" bezieht sich dann auf die Monate.
Andererseits kann man es so verstehen, daß der Zeitraum ein "weiterer" im Sinne der Steigerungform von weit ist, daß sich also die Lock-Up-Frist auf insgesamt 12 Monate beläuft.
Das mag vielleicht haarspalterisch klingen, es kann aber meines Erachtens durchaus kursrelevant sein. Auf jedenfalls wären eindeutige Formulierungen für die Anleger sehr viel hilfreicher.