Aus der FTD vom 6.3.2003 www.ftd.de/kapitalmarkt
Hans Eichel lässt Hedge Funds zu
Von Birgit Marschall, Berlin, und Ina Bauer, Frankfurt
Bundesfinanzminister Hans Eichel stellt am Donnerstag in Frankfurt Eckpunkte eines Finanzmarktförderplans vor, der den Finanzplatz bis zum Jahre 2006 attraktiver machen und das Anlegervertrauen stärken soll. Details der geplanten Gesetzgebung waren bereits am Mittwoch aus Regierungskreisen zu erfahren.
Der "Finanzmarktförderplan 2006" komme anstelle des ursprünglich vorgesehenen Fünften Finanzmarktförderungsgesetzes, hieß es am Mittwoch in Regierungskreisen. Damit ziehe Eichel Lehren aus dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz, das sich mit mehr als 400 Seiten als zu kompliziert für den parlamentarischen Prozess erwiesen hatte. "Wir wollen nicht wieder ein Riesengesetz, sondern Einzelschritte und kleinere Gesetzesvorhaben", hieß es.
Eichel will alternative Investments wie risikoreiche Hedge Funds erstmals zulassen. Bislang werden sie über Konstruktionen wie Zertifikate und Genussscheine nur vom Ausland aus angeboten. "Das Gesetz wird grundsätzlich inländischen und ausländischen Hedge Funds den Vertrieb von Anteilen an institutionelle und private Anleger ermöglichen", hieß es am Mittwoch. "Es ist besser, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem diese Produkte in einer vernünftigeren und transparenteren Weise vertrieben werden", sagte Alan Ainsworth, stellvertretender Chairman der Fondsgesellschaft Threadneedle.
Leerverkäufe werden an Bedingungen geknüpft
Leerverkäufe von Aktien sollen zugelassen, aber vielleicht über eine Meldepflicht für Fondsmanager kontrolliert werden. Denn Hedge Funds können über Leerverkäufe - dabei veräußern sie geliehene Aktien, um sie später günstiger zurückzukaufen - die Kurse massiv unter Druck setzen. "Leerverkäufe sind kein Teufelsinstrument", hieß es in den Kreisen.
Eichel will zudem die steuerliche Benachteiligung von ausländischen Investmentfonds beseitigen und die Haftung der Vorstände sowie Aufsichtsräte für die Verbreitung von falschen Informationen verschärfen. Eine von den Firmen finanzierte, privatwirtschaftliche Bilanzpolizei soll den Wirtschaftsprüfern bereits ab 2003 auf die Finger schauen.
Aufsplittung in zwei Gesetze
Die neuen Gesetze - das "Investmentgesetz 2003" und das "Investmentsteuergesetz" - sind Teile eines etwa 30 Maßnahmen umfassenden Katalogs. Dazu gehören auch steuerliche Erleichterungen für Banken, die Kreditforderungen und -risiken verbriefen und an den Kapitalmarkt bringen. Beide Gesetze setzen die europäische Ogaw3-Richtlinie um, die spätestens bis Februar 2004 national in Kraft treten muss.
Der Minister erhofft sich von der Aufsplittung in zwei Gesetze, dass die Neuregelungen einfacher über die parlamentarischen Hürden kommen. Während das Investmentgesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, ist dies beim Steuergesetz der Fall.
Das Investmentgesetz soll Wettbewerbsvorteile von Standorten wie Irland oder Luxemburg ausgleichen. Gesetzlich festgelegte Fondstypen sollen entfallen. Damit würden in Deutschland auch Derivate-Fonds möglich. Genehmigungsverfahren sollen verkürzt, die Fondsaufsicht auf kritische Fälle konzentriert werden. Ein Sprecher des Bundesverbandes Investment und Asset Management begrüßte das Vorhaben, sagte aber: "Wir warten noch auf die Details zur Ausgestaltung."
Ausländische Fonds sollen gleichgestellt werden
Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds will die Regierung ausgliedern in ein gesondertes Investmentsteuergesetz. Es soll die steuerliche Diskriminierung ausländischer Fonds grundsätzlich beseitigen, die im Dezember von der Europäischen Kommission moniert worden war.
Geprüft werde, ob auch für ausländische Gesellschaften das so genannte Halbeinkünfteverfahren gelten könne. Danach werden Dividenden aus inländischen Fonds mit dem halben Steuersatz besteuert. Bislang gilt für ausländische Fonds dagegen der volle persönliche Steuersatz für Dividendenerträge. Wie die FTD aus dem Finanzministerium erfuhr, sei die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens auch für ausländische Fonds wegen Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten problematisch.
Ainsworth, der die Interessen von 21 britischen Fonds vertritt, sagte: "Ich verstehe den Plan als ein Signal, dass die Regierung die Diskriminierung ausländischer Fonds beenden will. Die Aussagen sind aber sehr vage, deswegen warten wir auf weitere Details."
© 2003 Financial Times Deutschland
Hans Eichel lässt Hedge Funds zu
Von Birgit Marschall, Berlin, und Ina Bauer, Frankfurt
Bundesfinanzminister Hans Eichel stellt am Donnerstag in Frankfurt Eckpunkte eines Finanzmarktförderplans vor, der den Finanzplatz bis zum Jahre 2006 attraktiver machen und das Anlegervertrauen stärken soll. Details der geplanten Gesetzgebung waren bereits am Mittwoch aus Regierungskreisen zu erfahren.
Der "Finanzmarktförderplan 2006" komme anstelle des ursprünglich vorgesehenen Fünften Finanzmarktförderungsgesetzes, hieß es am Mittwoch in Regierungskreisen. Damit ziehe Eichel Lehren aus dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz, das sich mit mehr als 400 Seiten als zu kompliziert für den parlamentarischen Prozess erwiesen hatte. "Wir wollen nicht wieder ein Riesengesetz, sondern Einzelschritte und kleinere Gesetzesvorhaben", hieß es.
Eichel will alternative Investments wie risikoreiche Hedge Funds erstmals zulassen. Bislang werden sie über Konstruktionen wie Zertifikate und Genussscheine nur vom Ausland aus angeboten. "Das Gesetz wird grundsätzlich inländischen und ausländischen Hedge Funds den Vertrieb von Anteilen an institutionelle und private Anleger ermöglichen", hieß es am Mittwoch. "Es ist besser, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem diese Produkte in einer vernünftigeren und transparenteren Weise vertrieben werden", sagte Alan Ainsworth, stellvertretender Chairman der Fondsgesellschaft Threadneedle.
Leerverkäufe werden an Bedingungen geknüpft
Leerverkäufe von Aktien sollen zugelassen, aber vielleicht über eine Meldepflicht für Fondsmanager kontrolliert werden. Denn Hedge Funds können über Leerverkäufe - dabei veräußern sie geliehene Aktien, um sie später günstiger zurückzukaufen - die Kurse massiv unter Druck setzen. "Leerverkäufe sind kein Teufelsinstrument", hieß es in den Kreisen.
Eichel will zudem die steuerliche Benachteiligung von ausländischen Investmentfonds beseitigen und die Haftung der Vorstände sowie Aufsichtsräte für die Verbreitung von falschen Informationen verschärfen. Eine von den Firmen finanzierte, privatwirtschaftliche Bilanzpolizei soll den Wirtschaftsprüfern bereits ab 2003 auf die Finger schauen.
Aufsplittung in zwei Gesetze
Die neuen Gesetze - das "Investmentgesetz 2003" und das "Investmentsteuergesetz" - sind Teile eines etwa 30 Maßnahmen umfassenden Katalogs. Dazu gehören auch steuerliche Erleichterungen für Banken, die Kreditforderungen und -risiken verbriefen und an den Kapitalmarkt bringen. Beide Gesetze setzen die europäische Ogaw3-Richtlinie um, die spätestens bis Februar 2004 national in Kraft treten muss.
Der Minister erhofft sich von der Aufsplittung in zwei Gesetze, dass die Neuregelungen einfacher über die parlamentarischen Hürden kommen. Während das Investmentgesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, ist dies beim Steuergesetz der Fall.
Das Investmentgesetz soll Wettbewerbsvorteile von Standorten wie Irland oder Luxemburg ausgleichen. Gesetzlich festgelegte Fondstypen sollen entfallen. Damit würden in Deutschland auch Derivate-Fonds möglich. Genehmigungsverfahren sollen verkürzt, die Fondsaufsicht auf kritische Fälle konzentriert werden. Ein Sprecher des Bundesverbandes Investment und Asset Management begrüßte das Vorhaben, sagte aber: "Wir warten noch auf die Details zur Ausgestaltung."
Ausländische Fonds sollen gleichgestellt werden
Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds will die Regierung ausgliedern in ein gesondertes Investmentsteuergesetz. Es soll die steuerliche Diskriminierung ausländischer Fonds grundsätzlich beseitigen, die im Dezember von der Europäischen Kommission moniert worden war.
Geprüft werde, ob auch für ausländische Gesellschaften das so genannte Halbeinkünfteverfahren gelten könne. Danach werden Dividenden aus inländischen Fonds mit dem halben Steuersatz besteuert. Bislang gilt für ausländische Fonds dagegen der volle persönliche Steuersatz für Dividendenerträge. Wie die FTD aus dem Finanzministerium erfuhr, sei die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens auch für ausländische Fonds wegen Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten problematisch.
Ainsworth, der die Interessen von 21 britischen Fonds vertritt, sagte: "Ich verstehe den Plan als ein Signal, dass die Regierung die Diskriminierung ausländischer Fonds beenden will. Die Aussagen sind aber sehr vage, deswegen warten wir auf weitere Details."
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