Dazu die Grünen im Bayerischen Landtag:
----------------------------------------
Das Bayerische Landeskriminalamt hat mit Zustimmung des Bayerischen Innenministeriums als Folge der Terroranschläge vom 11. September eine erste Rasterfahndungsanordnung erlassen. Aus den entwickelten Täterprofilen der damaligen Kenntnislage am 22. September wurde die so genannte Rasterfahndung flächendeckend für ganz Bayern gemäß Artikel 44 des PAG gestartet; weitere Anordnungen folgten. Kritik: Eine personalintensive, ineffiziente und erfolglose Fahndungsmethode, die nur als Placebo zur Beruhigung der Bevölkerung dient und mehr als 320.000 Menschen in Bayern unter Generalverdacht stellt.
Die Rasterfahndung erlaubt die Erhebung personenbezogener Daten bestimmter Personengruppen aus Dateien öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen, u.a. Namen, Anschriften, Tag und Ort der Geburt und fahndungsspezifische Suchkriterien. Ziel ist es, aus einer Vielzahl von zu erhebenden Datensätzen solche herauszufiltern, die bestimmten, auf der Basis polizeilicher Erkenntnisse definierten Profilen entsprechen. Im alltäglichen Sprachgebrauch wurde häufig auf die Hoffnung verwiesen, so genannte Schläfer mittels dieser Methode zu enttarnen.
Seit dem 22. September wurden 94.764 Datensätze vom Bayerischen Landeskriminalamt zusammengestellt und automatisiert, dazu kommen noch 225.663 Personendatensätze der Sozialämter, die ebenfalls durch ein Grobraster herausgefiltert wurden. Aus den insgesamt 320.427 Personendatensätzen wurden 1.939 Personen mittels eines Feinrasters herausgefiltert. Von diesen wurden bis heute 332 ohne Ergebnis überprüft.
---------------------------------------
Und wer den Beamten ein paar Nachrichten über seine Freunde, Nachbarn, Ehefrau; Arbeitskollegen oder sonstige Verdächtige zukommen lassen will, hier die Servicenummer des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz:
(Kontakttelefon für Hinweise zur Bekämpfung des internationalen, insbesondere des islamisch-fundamentalistischen Terrorismus) 089/312 01-480
R.