Sind auch bald pleite, leider wolltest Du nicht hören:
Zusätzl. Wertberichtigungsbedarf macht Anzeige gemäß § 92
(1) AktG notwendig
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt
der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
- Zusätzlicher Wertberichtigungsbedarf macht Anzeige gemäß §
92 (1) AktG notwendig - Detailliertes Konzept zur Sanierung
und Neuausrichtung in Vorbereitung
Frankfurt am Main, 03. Mai 2002 - In der Ad-hoc-Mitteilung vom
19. April 2002 hatte die Gontard & MetallBank AG (WKN 589
050), Frankfurt am Main, einen Wertberichtigungsbedarf in
Höhe von rund 25 Mio Euro bekannt gegeben. Danach sind
weitere Kursrückgänge bei den als Sicherheiten für Kredite
hinterlegten Wertpapieren eingetreten. Hierdurch sind mehr als
50% des Grundkapitals der Gontard & MetallBank AG
aufgezehrt. Der Vorstand wird entsprechend § 92 (1) AktG für
Juni 2002 eine Hauptversammlung einberufen. Die
Bekanntmachung erfolgt unmittelbar nach Festsetzung der
Tagesordnung.
Die weiteren Bewertungsverluste der Sicherheiten und
bestimmter Wertpapiere im April sind zur Wertaufhellung und
Vermittlung eines korrekten Bildes der Vermögenslage bereits
im Quartalsergebnis zum 31. März 2002 berücksichtigt. Das so
definierte IAS-Ergebnis vor Steuern für die ersten zwei
Quartale des Geschäftsjahres 2001/2002 (01.10.2001 bis
31.03.2002) beträgt damit -44,8 Mio Euro gegenüber 0,6 Mio
Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Darin enthalten sind
Risikokosten des Kreditgeschäftes in Höhe von 39,7 Mio Euro.
Das operative Ergebnis beläuft sich auf -9,2 Mio Euro
(Vorjahresperiode 2,1 Mio Euro).
Der Vorstand wird bei der noch einzuberufenden
außerordentlichen Hauptversammlung ein detailliertes Konzept
zur Sanierung und Neuausrichtung der Bank vorlegen.
Ansprechpartner: Gontard & MetallBank AG Investor Relations
Patrick Kiss Tel. (069)71908-206 E-Mail: info@gmag.de
www.Gontard-MetallBank.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 03.05.2002
MfG
Star Ikone ;)
Zusätzl. Wertberichtigungsbedarf macht Anzeige gemäß § 92
(1) AktG notwendig
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt
der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
- Zusätzlicher Wertberichtigungsbedarf macht Anzeige gemäß §
92 (1) AktG notwendig - Detailliertes Konzept zur Sanierung
und Neuausrichtung in Vorbereitung
Frankfurt am Main, 03. Mai 2002 - In der Ad-hoc-Mitteilung vom
19. April 2002 hatte die Gontard & MetallBank AG (WKN 589
050), Frankfurt am Main, einen Wertberichtigungsbedarf in
Höhe von rund 25 Mio Euro bekannt gegeben. Danach sind
weitere Kursrückgänge bei den als Sicherheiten für Kredite
hinterlegten Wertpapieren eingetreten. Hierdurch sind mehr als
50% des Grundkapitals der Gontard & MetallBank AG
aufgezehrt. Der Vorstand wird entsprechend § 92 (1) AktG für
Juni 2002 eine Hauptversammlung einberufen. Die
Bekanntmachung erfolgt unmittelbar nach Festsetzung der
Tagesordnung.
Die weiteren Bewertungsverluste der Sicherheiten und
bestimmter Wertpapiere im April sind zur Wertaufhellung und
Vermittlung eines korrekten Bildes der Vermögenslage bereits
im Quartalsergebnis zum 31. März 2002 berücksichtigt. Das so
definierte IAS-Ergebnis vor Steuern für die ersten zwei
Quartale des Geschäftsjahres 2001/2002 (01.10.2001 bis
31.03.2002) beträgt damit -44,8 Mio Euro gegenüber 0,6 Mio
Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Darin enthalten sind
Risikokosten des Kreditgeschäftes in Höhe von 39,7 Mio Euro.
Das operative Ergebnis beläuft sich auf -9,2 Mio Euro
(Vorjahresperiode 2,1 Mio Euro).
Der Vorstand wird bei der noch einzuberufenden
außerordentlichen Hauptversammlung ein detailliertes Konzept
zur Sanierung und Neuausrichtung der Bank vorlegen.
Ansprechpartner: Gontard & MetallBank AG Investor Relations
Patrick Kiss Tel. (069)71908-206 E-Mail: info@gmag.de
www.Gontard-MetallBank.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 03.05.2002
MfG
Star Ikone ;)