Daum kommt mit Geldstrafe davon
Aufatmen bei Christoph Daum. Der Kokain-Prozess gegen den Fußballtrainer ist vor dem Koblenzer Landgericht mit der Einstellung des Verfahrens in zwölf Fällen und einem Freispruch für die übrigen Anklagepunkte zu Ende gegangen.
Der Drogenprozess gegen Fußballtrainer Christoph Daum ist zu Ende. Das Landgericht Koblenz sprach den 48-Jährigen am Montag von den Vorwürfen des Rauschgifterwerbs und der Anstiftung zum Drogenhandel frei. Nach Verhandlungen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatte das Gericht zuvor das Verfahren wegen illegalen Drogenbesitzes in zwölf Fällen abgetrennt und gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt. Daum sagte in seinem Schlusswort vor dem Urteil: "Ich habe hier die schwerste Zeit meines Lebens durchgemacht." Er habe unschuldig mehr als ein halbes Jahr gelitten.
Der Fußballtrainer war angeklagt, Kokain in 63 Fällen erworben sowie weitere 100 Gramm der Droge bestellt und damit zum Drogenhandel angestiftet zu haben. Er hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten, aber eingeräumt, er habe gelegentlich Kokain genommen. Allerdings will er nie Drogen gekauft haben.
Ausschlaggebend in dem Prozess war ein Gutachterstreit über den Drogennachweis in Daums Haaren. Der Münchner Gutachter Hans Sachs hatte vergangenen Dienstag dem Prozess eine überraschende Wende gegeben. Er kritisierte die Kölner Untersuchung von Daums Haaren auf Drogenspuren als wenig aussagekräftig. Nach seiner Auffassung ist Daum ein intensiver Kokainkonsum nicht nachzuweisen. Der Fußballtrainer hatte nach Gerüchten über seinen Kokain-Konsum die Haaranalyse im Oktober 2000 selbst beim Kölner Institut für Rechtsmedizin in Auftrag gegeben.
10.000 Euro für ein Jugend-Drogen-Programm
Im Endeffekt konnte die Staatsanwaltschaft Daum somit nur zwölf Fälle des Kokain-Besitzes nachweisen und plädierte aus diesem Grund für eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe. "Wir schließen uns dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft und dem Betrag von 10.000 Euro an. Mein Mandant möchte, dass das Geld an eine Einrichtung gezahlt wird, in der Jugendliche mit Drogen-Problemen betreut werden", sagte Daum-Verteidiger Dr. Rolf Stankewitz.
Quelle:Der Spiegel