ap BERLIN. Freie Bahn für Schnäppchenjäger: Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin die ersatzlose Streichung des fast 70 Jahre alten Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung beschlossen. Die Vorschriften aus dem Jahr 1933 verboten bisher grundsätzlich, mit Preisnachlässen und Draufgaben um Kunden zu werben. Sie werden zum 1. August abgeschafft.
Rabattgesetz und Zugabeverordnung waren eng miteinander verzahnte wettbewerbliche Sondergesetze, die zu Beginn der 30er Jahre erlassen wurden. Das grundsätzliche Verbot von Preisnachlässen und Zugaben sollte unkundige Verbraucher vor einer Irreführung über Preis und Angebot bewahren und einer Verwilderung der Wettbewerbssitten vorbeugen.
Das Rabattgesetz von 1933 untersagte, Letztverbrauchern Preisnachlässe von mehr als drei Prozent für Waren und Dienstleistungen zu gewähren oder anzukündigen. Mit der Aufhebung der rabattrechtlichen Bestimmungen sollen insbesondere Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verhindert werden. Auch die Tatsache, dass das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung durch den Handel und die Verbraucher zunehmend unterlaufen werden, spielte eine maßgebliche Rolle für den Beschluss, die Vorschriften aufzuheben.
HANDELSBLATT, Freitag, 13. Juli 2001
Rabattgesetz und Zugabeverordnung waren eng miteinander verzahnte wettbewerbliche Sondergesetze, die zu Beginn der 30er Jahre erlassen wurden. Das grundsätzliche Verbot von Preisnachlässen und Zugaben sollte unkundige Verbraucher vor einer Irreführung über Preis und Angebot bewahren und einer Verwilderung der Wettbewerbssitten vorbeugen.
Das Rabattgesetz von 1933 untersagte, Letztverbrauchern Preisnachlässe von mehr als drei Prozent für Waren und Dienstleistungen zu gewähren oder anzukündigen. Mit der Aufhebung der rabattrechtlichen Bestimmungen sollen insbesondere Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verhindert werden. Auch die Tatsache, dass das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung durch den Handel und die Verbraucher zunehmend unterlaufen werden, spielte eine maßgebliche Rolle für den Beschluss, die Vorschriften aufzuheben.
HANDELSBLATT, Freitag, 13. Juli 2001