Frage an alle Auto-EXPERTEN

Beiträge: 12
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aabb-cisco:

Frage an alle Auto-EXPERTEN

 
18.05.02 08:28
Ist es strafbar, wenn man mit Schlappen Auto fährt?
Happy End:

klecks ist doch kein (Wa)schlappen?!

 
18.05.02 08:53
aabb-cisco:

Frage war Ernst gemeint

 
18.05.02 08:58
ICH fahre gerne mit Sommerschlappen Auto und wurde  von einem "Stadtbediensteten" angesprochen: "Sie können mit einer Verwarnung rechnen
wenn Sie in eine Polizeikontrolle kommen"...

Übrigens: klecks ist alles andere als ein Waschlappen.
Happy End:

Na gut, dann eine ernste Antwort ;-)

 
18.05.02 09:07
Gesetzlich verboten sein dürfte das Fahren mit Schlappen nicht, es könnte jedoch bei einem Unfall wg. dem Sicherheitsaspekt Ärger mit Deiner Versicherung geben...

Gruß
Happy End
I Know:

???

 
18.05.02 09:08
Sommerschlappen Auto?????????

?????
aabb-cisco:

Hallo Insinder: wieder da????

 
18.05.02 09:13
Hoffe es geht Dir gut und Du bist reifer geworden???
HerbK:

@aabb-cisco

 
18.05.02 09:54
ich hab einen Herrn aus der Trachtengruppe in meinem Bekantenkreis. Werde ihn über Pfingsten mal fragen und dir die Antwort denn mitteilen (falls ich den Tread noch finde).
Bis dann und schöne Pfingsten zusammen
HerbK
Fluffy:

cisco

 
18.05.02 09:58
Wenn Du in einen Unfall verwickelt wirst wird Dir oft eine Teilschuld auferlegt, da (sinngemäß) die 100%ige Kontrolle eines KFZ mit rutschenden Schlappen (oder Botten) nicht gewährleistet ist.

Mir ist übrigens mal eine hinten rein gefahren weil sich so´n Teil am Gaspedal verheddert hat...seitdem bin ich auf Schlappenfahrer nicht mehr so gut zu sprechen. Aber vielleicht muss die Erfahrung jeder selbst machen.

Unfallfreies Schlappenfahren wünscht
Fluffy
HerbK:

Guten Morgen zusammen

 
21.05.02 10:42
ich hab dran gedacht und den Herrn von der Polizei gefragt.
Happy liegt nah dran:
Für das führen eines PKW gibt es keine Vorschriften bezüglich der zu tragenden Bekleidung. Anders sieht es beim LKW aus, hier ist festes Schuhwerk (wie auch immer dies aussehen mag) vorgeschrieben.
Dies heisst allerdings nur, dass Du keine Strafe bekommen kannst, wenn Du in Schlappen aufgehalten wirst.
Im Falle eines Unfalls kann Dir eine Teilschuld zugesprochen werden.
Aber andererseits: Brauchen wir wirklich für jede Kleinigkeit ein Gesetz, welches uns vorschreibt was wir zu tun oder zu lassen haben. Das Beispiel von Fluffy sollte doch ausreichend sein.
HerbK
Grinch:

@HerbK: Es muss kausalität vorliegen... wenn

 
21.05.02 10:48
du zum beispiel mit dem schlappen an den Pedalen hängen bleibst und deswegen nicht bremsen kannst wird in der Haftpflicht 5.000,- € Regress genommen. In der Vollkasko ist die Versicherung, wegen grober Fahrlässigkeit, sogar völlig Leistungsfrei.

HerbK:

klar Grinch,

 
21.05.02 10:58
nur dies betrifft den Schadenersatz.
Eine Strafe ist etwas anderes. Und nach der Strafe war gefragt.  
Grinch:

Hupps... *peinlicheröt* ich sollte mir das wieder

 
21.05.02 11:03
auf die rechte hand schreiben :"lesen, nachdenken und dann erst schreiben!!!"

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