Die aus Sicht des Kartellamts mangelnde Bereitschaft des Eon-Konzerns, Beteiligungen an regionalen Gasversorgern zu verkaufen, hat den Ausschlag bei der Entscheidung der Behörde gegeben, Eon die Übernahme von Ruhrgas zu untersagen.
"Das Kartellamt hat vor allem die Abgabe der Thüga-Beteiligung verlangt", hieß es in Kreisen der beteiligten Unternehmen. Dazu war Eon jedoch nicht bereit. Eon ist bisher überwiegend in der Regionalversorgung tätig. Mit Ruhrgas, der größten deutschen Ferngasgesellschaft, würde der Konzern das Geschäft auf die Großhandelsstufe ausweiten und damit die Regionalversorger bedienen. Hier verfügt Ruhrgas über rund 60 Prozent Marktanteil. Als Regionalversorger nennt Eon einen Marktanteil von 38 Prozent in Deutschland bei einem Absatz von 350 Terawattstunden.
An der Münchener Thüga hält Eon 57,3 Prozent. Die Thüga-Gruppe ist an mehr als 100 Energieversorgern im gesamten Bundesgebiet beteiligt. Überwiegend handelt es sich dabei um Minderheitsanteile. Thüga versorgt 3,5 Millionen Haushalte mit Gas und eine Million mit Strom. Ihr Gasabsatz liegt bei rund 200 Terawattstunden. Eon hatte lediglich angeboten, Minderheitsbeteiligungen an Bayerngas und der Berliner Gasag AG sowie an der Ostdeutschen Ferngasgesellschaft VNG abzugeben.
Eon hatte das Versorgergeschäft zuletzt durch Zukäufe ausgeweitet. Vor knapp einem Jahr erwarb der Konzern die Mehrheit am Hamburger Versorger Heingas. Beteiligungen bestehen ferner an Avacon, Schleswag und einer Reihe weiterer Gasversorger.
"Sehr enge Marktbetrachtung"
Die Kartellbehörde hat bei ihrer wettbewerbsrechtlichen Bewertung die regionalen Märkte in Deutschland betrachtet und eine marktbeherrschende Stellung durch die Eon-Beteiligungen in zahlreichen Regionen festgestellt. Eon akzeptiert die "sehr enge Marktbetrachtung" nicht, sagte ein Firmenkenner. "Die regionale Markbetrachtung lässt außer Acht, dass die Liberalisierung bereits zu starkem Wettbewerb im deutschen und europäischen Gasmarkt geführt hat", heißt es in einer Eon-Mitteilung. Energie-Analysten sagten dagegen, der Ansatz des Kartellamtes sei angesichts weitgehend fehlender Möglichkeiten der Konkurrenten, Gas durch die bestehenden Netze zu leiten, "durchaus nachvollziehbar". Auch die Vereinigung der industriellen Kraftwirtschaft (VIK) hat die unzureichende Marktöffnung bei Gas kritisiert.
Kartellamtschef Ulf Böge begründet die Untersagung voraussichtlich weiter damit, dass die Verbindung von Eon und Ruhrgas in der Phase der beginnenden Liberalisierung auf dem Gasmarkt die beherrschende Marktstellung des größten Anbieters zementiert. Wettbewerbern werde der Einstieg so von vornherein erschwert. Dies hatte Böge Anfang Dezember zur Begründung seiner Abmahnung erklärt.
Auf der Ferngas-Stufe beträgt der Ruhrgas-Marktanteil in Deutschland 60 Prozent. Keine andere Gesellschaft hat Zugang zu allen internationalen Bezugsquellen in Russland, Norwegen, den Niederlanden und Großbritannien.
Auswirkungen auf Stromerzeugung
Das Amt in Bonn fürchtet auch Auswirkungen auf die Stromerzeugung. Erdgas wird zunehmend als Brennstoff für Kraftwerke eingesetzt. Ein maßgeblicher Einfluss von Eon auf den marktbeherrschenden Lieferanten Ruhrgas würde die starke Position des Versorgungskonzerns Eon auch als Industriestromlieferant festigen.
Bei VNG in Leipzig ist Ruhrgas zudem bereits mit 37 Prozent beteiligt. Das Kartellamt hatte auch die Addition der Anteile auf 42 Prozent am VNG-Kapital kritisch angemerkt. Insgesamt gibt es lediglich vier deutsche Ferngasgesellschaften, neben Ruhrgas und VNG noch BEB (Shell, Esso) und Wingas (BASF, Gasprom).
Die Untersagung der Ruhrgas-Übernahme kann zur Hürde für die geplante Tankstellenfusion von BP und Aral werden. "Diese Transaktion kann in Gefahr geraten", hieß es in Kreisen der beteiligten Unternehmen. Vereinbart ist, dass BP seine Anteile am Ruhrgas-Großaktionär Gelsenberg (25,5 Prozent) abgibt. Im Gegenzug soll BP die Eon-Tochter Veba Oel mit der Tankstellenkette Aral erhalten. Beide Vorgänge seien in zwei Verträgen vereinbart, damit bestehe formalrechtlich kein Junktim. Eon war bisher davon ausgegangen, dass ein Barausgleich möglich sei, falls der Beteiligungstausch nicht zu Stande kommt. Daran seien jetzt jedoch Zweifel aufgekommen.
"Das Kartellamt hat vor allem die Abgabe der Thüga-Beteiligung verlangt", hieß es in Kreisen der beteiligten Unternehmen. Dazu war Eon jedoch nicht bereit. Eon ist bisher überwiegend in der Regionalversorgung tätig. Mit Ruhrgas, der größten deutschen Ferngasgesellschaft, würde der Konzern das Geschäft auf die Großhandelsstufe ausweiten und damit die Regionalversorger bedienen. Hier verfügt Ruhrgas über rund 60 Prozent Marktanteil. Als Regionalversorger nennt Eon einen Marktanteil von 38 Prozent in Deutschland bei einem Absatz von 350 Terawattstunden.
An der Münchener Thüga hält Eon 57,3 Prozent. Die Thüga-Gruppe ist an mehr als 100 Energieversorgern im gesamten Bundesgebiet beteiligt. Überwiegend handelt es sich dabei um Minderheitsanteile. Thüga versorgt 3,5 Millionen Haushalte mit Gas und eine Million mit Strom. Ihr Gasabsatz liegt bei rund 200 Terawattstunden. Eon hatte lediglich angeboten, Minderheitsbeteiligungen an Bayerngas und der Berliner Gasag AG sowie an der Ostdeutschen Ferngasgesellschaft VNG abzugeben.
Eon hatte das Versorgergeschäft zuletzt durch Zukäufe ausgeweitet. Vor knapp einem Jahr erwarb der Konzern die Mehrheit am Hamburger Versorger Heingas. Beteiligungen bestehen ferner an Avacon, Schleswag und einer Reihe weiterer Gasversorger.
"Sehr enge Marktbetrachtung"
Die Kartellbehörde hat bei ihrer wettbewerbsrechtlichen Bewertung die regionalen Märkte in Deutschland betrachtet und eine marktbeherrschende Stellung durch die Eon-Beteiligungen in zahlreichen Regionen festgestellt. Eon akzeptiert die "sehr enge Marktbetrachtung" nicht, sagte ein Firmenkenner. "Die regionale Markbetrachtung lässt außer Acht, dass die Liberalisierung bereits zu starkem Wettbewerb im deutschen und europäischen Gasmarkt geführt hat", heißt es in einer Eon-Mitteilung. Energie-Analysten sagten dagegen, der Ansatz des Kartellamtes sei angesichts weitgehend fehlender Möglichkeiten der Konkurrenten, Gas durch die bestehenden Netze zu leiten, "durchaus nachvollziehbar". Auch die Vereinigung der industriellen Kraftwirtschaft (VIK) hat die unzureichende Marktöffnung bei Gas kritisiert.
Kartellamtschef Ulf Böge begründet die Untersagung voraussichtlich weiter damit, dass die Verbindung von Eon und Ruhrgas in der Phase der beginnenden Liberalisierung auf dem Gasmarkt die beherrschende Marktstellung des größten Anbieters zementiert. Wettbewerbern werde der Einstieg so von vornherein erschwert. Dies hatte Böge Anfang Dezember zur Begründung seiner Abmahnung erklärt.
Auf der Ferngas-Stufe beträgt der Ruhrgas-Marktanteil in Deutschland 60 Prozent. Keine andere Gesellschaft hat Zugang zu allen internationalen Bezugsquellen in Russland, Norwegen, den Niederlanden und Großbritannien.
Auswirkungen auf Stromerzeugung
Das Amt in Bonn fürchtet auch Auswirkungen auf die Stromerzeugung. Erdgas wird zunehmend als Brennstoff für Kraftwerke eingesetzt. Ein maßgeblicher Einfluss von Eon auf den marktbeherrschenden Lieferanten Ruhrgas würde die starke Position des Versorgungskonzerns Eon auch als Industriestromlieferant festigen.
Bei VNG in Leipzig ist Ruhrgas zudem bereits mit 37 Prozent beteiligt. Das Kartellamt hatte auch die Addition der Anteile auf 42 Prozent am VNG-Kapital kritisch angemerkt. Insgesamt gibt es lediglich vier deutsche Ferngasgesellschaften, neben Ruhrgas und VNG noch BEB (Shell, Esso) und Wingas (BASF, Gasprom).
Die Untersagung der Ruhrgas-Übernahme kann zur Hürde für die geplante Tankstellenfusion von BP und Aral werden. "Diese Transaktion kann in Gefahr geraten", hieß es in Kreisen der beteiligten Unternehmen. Vereinbart ist, dass BP seine Anteile am Ruhrgas-Großaktionär Gelsenberg (25,5 Prozent) abgibt. Im Gegenzug soll BP die Eon-Tochter Veba Oel mit der Tankstellenkette Aral erhalten. Beide Vorgänge seien in zwei Verträgen vereinbart, damit bestehe formalrechtlich kein Junktim. Eon war bisher davon ausgegangen, dass ein Barausgleich möglich sei, falls der Beteiligungstausch nicht zu Stande kommt. Daran seien jetzt jedoch Zweifel aufgekommen.