HANDELSBLATT, Donnerstag, 2. November 2006, 17:05 Uhr
Union und SPD finden Kompromiss
Einigung auf Unternehmensteuerreform
Nach monatelangen Verhandlungen hat sich die große Koalition am Donnerstag auf die für Januar 2008 geplante Unternehmensteuerreform geeinigt. Der Reformentwurf sieht auch eine Lösung für die lange umstrittene Finanzierung der geplanten Milliarden-Entlastung für Unternehmen vor.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück will die Unternehmensteuerreform bis zum Sommer 2007 als Gesetz verabschieden. Foto: dpa
HB BERLIN. CDU-Finanzexperte Otto Bernhardt teilte nach der abschließenden Sitzung der Bund-Länder-Gruppe unter Führung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) am Donnerstag mit, das Konzept sehe eine Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 von 25 Prozent vor. Die Steuerlast der Kapitalgesellschaften insgesamt werde auf 29,83 Prozent von 38,65 Prozent sinken. Von den Entlastungen profitiert auch der Mittelstand.
Die Reform solle zum 1. Januar 2008 in Kraft treten und halte, wie zuvor vereinbart, die Grenze von fünf Mrd. Euro für die anfängliche Entlastung der Unternehmen ein. Zur Gegenfinanzierung der Steuersatzsenkung soll die Bemessungsgrundlage für die Gewinnbesteuerung verbreitert werden, unter anderem durch eine so genannte Zinsschranke. Mit der „modifizierten Zinschranke“ können Großunternehmen die Zinsen nur steuerlich absetzen, wenn dem ein angemessen großer Gewinn gegenüber steht. Die Reform beinhalte auch Entlastungen für Personengesellschaften. Eine neue Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge soll erst 2009 folgen.
Koch sagte, die Vorschläge würden nun den Parteigremien beider Koalitionspartner vorgelegt. „Wir sind Wegbereiter“, betonte der CDU-Politiker. Mit dem gemeinsamen Konzept seien „rechtlich, finanziell und politisch“ Vorschläge gemacht worden, die es beiden Koalitionspartnern „guten Gewissens möglich machen, der Unternehmenssteuerreform zuzustimmen“, sagte Koch.
Die Arbeitsgruppe einigte sich auch auf eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge von 25 Prozent ab 2009. Die Änderung der Besteuerung von Kapitalerträgen bedeutet, dass das bisher geltende Halbeinkünfteverfahren bei der Dividendenbesteuerung wegfällt.
Zentrales Ziel der Reform ist es, mit niedrigeren nominalen Steuersätzen hiesige Firmen im internationalen Steuerwettbewerb zu entlasten und zu Investitionen zu animieren. Zudem soll erreicht werden, dass sie Gewinne stärker als bisher in Deutschland versteuern und nicht im Ausland.