Doppelte Vorsicht bei halben Preisen

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Brummer:

Doppelte Vorsicht bei halben Preisen

 
26.01.02 00:42
Von Stefanie Teufel
[25.01.02, 16:54]  

 Ab Montag ist es wieder soweit. Der Winterschlussverkauf (WSV) beginnt. Das Motto der Händler lautet wie in jedem Jahr: Alles muss raus. Und nie waren die Schnäppchen so günstig wie in diesem Winter. Zumindest auf den Preisschildern. Denn was kauflustige Verbraucher gerne vergessen: Auch im Schlussverkauf regiert der Euro.
Mechthild Winkelmann von der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen mahnt deshalb im diesjährigen WSV zur doppelten Vorsicht. "Lassen Sie sich nicht von den vermeintlich billigen Euro-Preisen blenden. Nehmen Sie die ausgezeichnete Summe in jedem Fall mal zwei. Nur so sehen Sie, ob das Super-Sonderangebot auch wirklich supergünstig ist." Noch mehr als sonst gelte, dass sich Schnäppchenjäger vor Beginn der Einkaufstour eine Liste mit den wirklich benötigten Waren machen sollten, um einem Kaufrausch vorzubeugen.

Wer immer noch alte Geldscheine oder Markstücke sein Eigen nennt, sollte diese lieber zu Hause lassen oder sie auf der Bank umtauschen. "Denn der Schlussverkauf ist ein denkbar schlechter Ort, noch schnell seine DM-Restbestände unters Volk zu bringen", meint Mechthild Winkelmann. Ihr Tipp: "Konzentrieren Sie sich lieber auf den Preisvergleich."

Damit der WSV wirklich nur Freude und keinen Ärger bringt, raten die Verbraucherschützer darüber hinaus folgende Dinge zu beachten:


Bewahren Sie den Kassenzettel auf. Dann können Sie bei Reklamationen leichter nachweisen, wo und wann Sie die Ware gekauft haben.
Auch für Schlussverkaufsware gilt: Der Verkäufer muss zwei Jahre für die Mängelfreiheit der Produkte einstehen. Ausgenommen von der Gewährleistungspflicht sind nur Fehler an der Ware, auf die vor dem Kauf ausdrücklich hingewiesen wurde.
Der häufige Hinweis, dass Schlussverkaufsware "Vom Umtausch ausgeschlossen" ist, darf sich nur auf den sonst üblichen, freiwilligen Umtausch aus Kulanz beziehen.
Für alle, die den Designer-Mantel zwar schon im Auge hatten, dieser aber trotz des Sonderangebotspreises noch zu teuer erschien, gilt der Tipp: Wurde eine Ware bereits vor dem Schlussverkauf als Sonderangebot offeriert und dann noch einmal als "Schlussverkaufs-Schnäppchen" deklariert, muss der Händler den Preis erneut herabgesetzt haben.

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