Die grössten Kapitalvernichter

Beiträge: 2
Zugriffe: 301 / Heute: 1
1st_baseman:

Die grössten Kapitalvernichter

 
13.02.03 12:54
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat die Watchlist 2003 der 50 größten Kapitalvernichter veröffentlicht. Spitzenreiter im Standardwertesegment ist die im Vorjahr noch auf Platz 30 gelistete Gold-Zack AG. MLP belegt Platz 33.

Das Negativ-Ranking listet Firmen auf, die dazu beigetragen haben, Kapital von Anlegern an der Börse zu vernichten und soll vor allem Kleinaktionären als Orientierungshilfe dienen. Die DSW analysiert dafür die Kursentwicklung der getesteten Titel über drei verschiedene Zeiträume: fünf Jahre, drei Jahre und ein Jahr. Grundlage für die Messung sind die Schlusskurse der jeweils letzten Handelstage, die entsprechend gewichtet in die Unternehmensgesamtnote einfließen.

Neben dem Standardsegment, bestehend aus Dax 30, MDax, SDax und CDax, gibt es diesmal zum ersten - und gleichzeitig letzten Mal - eine eigene Rangliste für den Neuen Markt. Hier wurde die Aktienperformance der letzten beiden Jahre untersucht.

Bei den Standardwerten führt mit großen Abstand die Gold-Zack AG, 2002 noch auf Platz 30, gefolgt von WKM Terrain, einer Müncher Beteiligungsgesellschaft, und K&M Möbel AG. Die drei Spitzenreiter haben in den letzten fünf Jahren die Hälfte des eingesetzten Kapitals vernichtet. Doch auch sogenannte Bluechips wie Commerz- und Hypovereinsbank, Platz 32 bzw. 42, finden sich auf der Watchlist 2003.

Am Neuen Markt positionieren sich die beiden Medienunternehmen RTV Family, ein Anbieter von Kinder- und Familienprogrammen, und BKN International, ein Unternehmen, das sich mit Filmrechten und Fernsehproduktionen befasst, an vorderster Front. In diesem Marktsegment erzielten sechs Unternehmen über 900 von 1000 möglichen Gesamtpunkten, während im Standardsegment kein einziger Wert diese Negativgrenze überschreitet.

Nach Ansicht des DSW-Hauptgeschäftsführers Ulrich Hocker sollten zusätzliche Anlegerschutzregeln erlassen werden, die Privatanlegern ermöglichen sollten, Organe von Unternehmen persönlich haftbar zu machen und auf Schadenersatz zu klagen. Die derzeitige Ausweichlösung über § 323 Abs 2 BGB sei, da sie eine Organhaftung außer bei Vorsatz ausschließe, unbefriedigend. Eine Neuregelung nach Muster des amerikanischen Sarbanes-Oxley-Act würde die Position der Kleinaktionäre erheblich verbessern.

Adresse:
www.n-tv.de/3100119.html
Happy End:

hier gibt´s weiteres zum Thema:

 
13.02.03 13:06
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--