Die Deutsche Post AG geht juristisch gegen kursschädigende Behauptungen vor
Offener Brief an die Aktionäre / "Umsatzsteuerzahlung nach Recht und Gesetz" / Höhere Dividende
hig. BERLIN, 19. März. Die Deutsche Post AG will sich jetzt auch juristisch gegen Vorwürfe wehren, sie verstoße gegen das Umsatzsteuerrecht. Das gelte für jeden, der zu diesem Thema weiterhin "den Aktienkurs schädigende unwahre Behauptungen" verbreite, drohte der Vorstandsvorsitzende Klaus Zumwinkel am Dienstag in Berlin. An diesem Mittwoch will das Logistikunternehmen außerdem seine 800 000 Aktionäre in einem "offenen Brief" darüber informieren, daß es seine Umsatzsteuer "nach Recht und Gesetz" zahlt.
Obwohl sich die Deutsche Post an die Steuergesetze halte, habe es "nach Indiskretionen hierzu haltlose Vorwürfe" gegen das Unternehmen gegeben, kritisierte Zumwinkel. Diese hätten den Börsenkurs nachweislich beeinflußt, vorübergehend sei der Kurs um 4 Prozent gesunken. Die Aktionäre seien damit nachweisbar geschädigt worden. Da hier offenkundig Insider-Informationen weitergegeben worden seien, habe die Post das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel eingeschaltet, das nun ermittele. Wer derartige Informationen weitergebe, mache sich strafbar, sagte Zumwinkel. Auslöser der seit Januar andauernden Debatte um die Umsatzsteuerpflichten und Umsatzsteuerprivilegien der Post war ein geheimer Bericht des Bundesrechnungshofes. Darin erheben die Rechnungsprüfer den Vorwurf, bestimmte Postdienstleistungen seien zu Unrecht von der Mehrwertsteuer befreit. Obwohl das Bundesfinanzministerium diesen Vorwurf zurückwies und auf entsprechende gesetzliche Regelungen verwies, kam es zu Spekulationen, die Deutsche Post müsse möglicherweise Umsatzsteuer in Millionenhöhe nachzahlen - mit der Folge, daß der Kurs der Aktie fiel. Außerdem wurden Vorwürfe erhoben, die Deutsche Post habe von ihren Kunden zu Unrecht Mehrwertsteuer erhoben, diese aber nicht an das Finanzamt abgeführt.
Finanzvorstand Edgar Ernst erläuterte in Berlin daher noch einmal die Umsatzsteuervorschriften für die Deutsche Post. Danach sind alle Dienstleistungen, die das Unternehmen im Interesse einer Grundversorgung der Bürger erbringen muß, umsatzsteuerfrei. Dort, wo die Post tatsächlich im Wettbewerb steht, unterliegen ihre Dienste wie die ihrer Konkurrenten der Umsatzsteuer. Im Paketdienst führt diese Unterscheidung dazu, daß zwar Pakete von Geschäftskunden der Umsatzsteuer unterliegen, am Schalter abgegebene Privatpakete jedoch nicht.
Für umsatzsteuerpflichtige Dienste kann die Deutsche Post dabei, wie jedes andere Unternehmen auch, Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, daß sie die auf Vorleistungen gezahlte Mehrwertsteuer erstattet bekommt. Trotz des Vorsteuerabzugs und obwohl ein Teil der Dienste umsatzsteuerfrei sei, zahle die Deutsche Post im Durchschnitt dreistellige Millionenbeträge in Euro an die Finanzverwaltung, betonte Ernst. Zudem unterliege die Post der ständigen Kontrolle durch die Betriebsprüfung.
Wie Zumwinkel weiter ankündigte, will die Deutsche Post die Dividende in diesem Jahr deutlich anheben. Er kündigte an, daß "zwischen 25 und 30 Prozent" des Konzerngewinns für 2001 an Dividende ausgeschüttet würden. Die Summe werde deutlich mehr als die 300 Millionen Euro betragen, die im Vorjahr ausgeschüttet worden seien, sagte Zumwinkel. Die exakte Zahl werde erst Anfang Juni festgelegt. Hauptaktionär der Post ist mit einem Anteil von 50 Prozent plus 26 Aktien der Bund, weitere 19 Prozent hält die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.03.2002, Nr. 67 / Seite 15
Offener Brief an die Aktionäre / "Umsatzsteuerzahlung nach Recht und Gesetz" / Höhere Dividende
hig. BERLIN, 19. März. Die Deutsche Post AG will sich jetzt auch juristisch gegen Vorwürfe wehren, sie verstoße gegen das Umsatzsteuerrecht. Das gelte für jeden, der zu diesem Thema weiterhin "den Aktienkurs schädigende unwahre Behauptungen" verbreite, drohte der Vorstandsvorsitzende Klaus Zumwinkel am Dienstag in Berlin. An diesem Mittwoch will das Logistikunternehmen außerdem seine 800 000 Aktionäre in einem "offenen Brief" darüber informieren, daß es seine Umsatzsteuer "nach Recht und Gesetz" zahlt.
Obwohl sich die Deutsche Post an die Steuergesetze halte, habe es "nach Indiskretionen hierzu haltlose Vorwürfe" gegen das Unternehmen gegeben, kritisierte Zumwinkel. Diese hätten den Börsenkurs nachweislich beeinflußt, vorübergehend sei der Kurs um 4 Prozent gesunken. Die Aktionäre seien damit nachweisbar geschädigt worden. Da hier offenkundig Insider-Informationen weitergegeben worden seien, habe die Post das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel eingeschaltet, das nun ermittele. Wer derartige Informationen weitergebe, mache sich strafbar, sagte Zumwinkel. Auslöser der seit Januar andauernden Debatte um die Umsatzsteuerpflichten und Umsatzsteuerprivilegien der Post war ein geheimer Bericht des Bundesrechnungshofes. Darin erheben die Rechnungsprüfer den Vorwurf, bestimmte Postdienstleistungen seien zu Unrecht von der Mehrwertsteuer befreit. Obwohl das Bundesfinanzministerium diesen Vorwurf zurückwies und auf entsprechende gesetzliche Regelungen verwies, kam es zu Spekulationen, die Deutsche Post müsse möglicherweise Umsatzsteuer in Millionenhöhe nachzahlen - mit der Folge, daß der Kurs der Aktie fiel. Außerdem wurden Vorwürfe erhoben, die Deutsche Post habe von ihren Kunden zu Unrecht Mehrwertsteuer erhoben, diese aber nicht an das Finanzamt abgeführt.
Finanzvorstand Edgar Ernst erläuterte in Berlin daher noch einmal die Umsatzsteuervorschriften für die Deutsche Post. Danach sind alle Dienstleistungen, die das Unternehmen im Interesse einer Grundversorgung der Bürger erbringen muß, umsatzsteuerfrei. Dort, wo die Post tatsächlich im Wettbewerb steht, unterliegen ihre Dienste wie die ihrer Konkurrenten der Umsatzsteuer. Im Paketdienst führt diese Unterscheidung dazu, daß zwar Pakete von Geschäftskunden der Umsatzsteuer unterliegen, am Schalter abgegebene Privatpakete jedoch nicht.
Für umsatzsteuerpflichtige Dienste kann die Deutsche Post dabei, wie jedes andere Unternehmen auch, Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, daß sie die auf Vorleistungen gezahlte Mehrwertsteuer erstattet bekommt. Trotz des Vorsteuerabzugs und obwohl ein Teil der Dienste umsatzsteuerfrei sei, zahle die Deutsche Post im Durchschnitt dreistellige Millionenbeträge in Euro an die Finanzverwaltung, betonte Ernst. Zudem unterliege die Post der ständigen Kontrolle durch die Betriebsprüfung.
Wie Zumwinkel weiter ankündigte, will die Deutsche Post die Dividende in diesem Jahr deutlich anheben. Er kündigte an, daß "zwischen 25 und 30 Prozent" des Konzerngewinns für 2001 an Dividende ausgeschüttet würden. Die Summe werde deutlich mehr als die 300 Millionen Euro betragen, die im Vorjahr ausgeschüttet worden seien, sagte Zumwinkel. Die exakte Zahl werde erst Anfang Juni festgelegt. Hauptaktionär der Post ist mit einem Anteil von 50 Prozent plus 26 Aktien der Bund, weitere 19 Prozent hält die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.03.2002, Nr. 67 / Seite 15