Ron Sommer hat den Bogen überspannnt. Chefregulierer Matthias Kurth will die Verschleppung von Anordnungen nicht länger hinnehmen. Er prüft Vertragsstrafen gegen den Ex-Monopolisten.
Bonn - Er erwäge die Einführung von Vertragsstrafen, um Überschreitungen von Lieferfristen gegenüber den anderen Anbietern einen Riegel vorzuschieben, sagte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Bonn ein Jahr nach Amtsantritt. In der DSL-Technik sieht Kurth trotz des Kundenvorsprungs der Telekom noch immenses Potenzial für deren Konkurrenz. Schubkraft auch zur Ankurbelung des Wettbewerbs im Ortsnetz verspricht er sich zudem von der Aufrüstung des Fernseh-Breitbandkabels.
Kurth beklagte als ernstes Problem ein "Vollzugs-Defizit" der Telekom in der Umsetzung von Regulierungsentscheidungen. Hier komme es oft auf Monate oder gar Wochen an. Um die fristgerechte Lieferung von Vorprodukten an die Wettbewerber zu gewährleisten, prüfe sein Haus in geeigneten Einzelfällen die Möglichkeit, eventuell Konventionalstrafen in Standardverträgen auch anzuordnen. "Auf diese Schiene könnten wir uns begeben", sagte der Behördenleiter: "Das Natürlichste der Welt wäre, Verstöße durch das zu ahnden, was das Zivilrecht bei vielen Verträgen vorsieht."
"Wir müssen die Schleusen öffnen"
Beim Line-Sharing als Instrument für Daten-Wettbewerb bei den Telefonanschlüssen gilt es, einen Vertrag zwischen Telekom und QSC zu prüfen. Dieser könnte dann als Standardangebot von dem Bonner Konzern den Wettbewerbern unterbreitet werden, sagte Kurth.
Line-Sharing ist die Aufteilung der "letzten Meile" in einen Sprach- und einen Datenbereich. Das kommt DSL-Anbietern entgegen, die für weniger Geld als für den kompletten Hausanschluss nur den Datenstrang von der Telekom mieten können. Derzeit ist die Monatsgebühr der Wettbewerber für die Teilnehmeranschlussleitung noch höher als die Grundgebühr, die die Verbraucher zu entrichten haben.
Die von der Telekom jetzt angekündigte Anhebung der Endkundengebühr werde auch dazu beitragen, diese Preisschere zu schließen, sagte Kurth. Dies wäre regulatorisch sinnvoll. Er rechnet zudem damit, dass das Ende März auslaufende Einmalentgelt für die Bereitstellung eines Teilnehmeranschlusses erneut gesenkt werden kann.
Die Anbieter von Breitband-Angeboten über die Hochgeschwindigkeits-Technik DSL oder das Fernsehkabel sind nach den Worten des Behördenpräsidenten auf Ortsnetzebene besonders zu fördern: "Wir müssen dort, wo es um attraktives, ertragreiches Potenzial geht, die Schleusen öffnen."
(Quelle: manager-magazin.de)
So long,
Calexa
Bonn - Er erwäge die Einführung von Vertragsstrafen, um Überschreitungen von Lieferfristen gegenüber den anderen Anbietern einen Riegel vorzuschieben, sagte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Bonn ein Jahr nach Amtsantritt. In der DSL-Technik sieht Kurth trotz des Kundenvorsprungs der Telekom noch immenses Potenzial für deren Konkurrenz. Schubkraft auch zur Ankurbelung des Wettbewerbs im Ortsnetz verspricht er sich zudem von der Aufrüstung des Fernseh-Breitbandkabels.
Kurth beklagte als ernstes Problem ein "Vollzugs-Defizit" der Telekom in der Umsetzung von Regulierungsentscheidungen. Hier komme es oft auf Monate oder gar Wochen an. Um die fristgerechte Lieferung von Vorprodukten an die Wettbewerber zu gewährleisten, prüfe sein Haus in geeigneten Einzelfällen die Möglichkeit, eventuell Konventionalstrafen in Standardverträgen auch anzuordnen. "Auf diese Schiene könnten wir uns begeben", sagte der Behördenleiter: "Das Natürlichste der Welt wäre, Verstöße durch das zu ahnden, was das Zivilrecht bei vielen Verträgen vorsieht."
"Wir müssen die Schleusen öffnen"
Beim Line-Sharing als Instrument für Daten-Wettbewerb bei den Telefonanschlüssen gilt es, einen Vertrag zwischen Telekom und QSC zu prüfen. Dieser könnte dann als Standardangebot von dem Bonner Konzern den Wettbewerbern unterbreitet werden, sagte Kurth.
Line-Sharing ist die Aufteilung der "letzten Meile" in einen Sprach- und einen Datenbereich. Das kommt DSL-Anbietern entgegen, die für weniger Geld als für den kompletten Hausanschluss nur den Datenstrang von der Telekom mieten können. Derzeit ist die Monatsgebühr der Wettbewerber für die Teilnehmeranschlussleitung noch höher als die Grundgebühr, die die Verbraucher zu entrichten haben.
Die von der Telekom jetzt angekündigte Anhebung der Endkundengebühr werde auch dazu beitragen, diese Preisschere zu schließen, sagte Kurth. Dies wäre regulatorisch sinnvoll. Er rechnet zudem damit, dass das Ende März auslaufende Einmalentgelt für die Bereitstellung eines Teilnehmeranschlusses erneut gesenkt werden kann.
Die Anbieter von Breitband-Angeboten über die Hochgeschwindigkeits-Technik DSL oder das Fernsehkabel sind nach den Worten des Behördenpräsidenten auf Ortsnetzebene besonders zu fördern: "Wir müssen dort, wo es um attraktives, ertragreiches Potenzial geht, die Schleusen öffnen."
(Quelle: manager-magazin.de)
So long,
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