Dem Chemie- und Pharmakonzern Bayer droht wegen der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Cholesterin-Senker Lipobay eine Sammelklage in den USA. Ein Gericht in Minnesota werde im Februar über eine Klage entscheiden, sagte der Münchner Anwalt Michael Witti am Montag in Berlin. Stellvertretend für rund 4 000 Betroffene aus der ganzen Welt werde Witti gemeinsam mit US-Anwälten vor Gericht ziehen. Nach Ansicht der Bayer AG (Leverkusen) ist ein Prozess in den USA nicht zulässig.
dpa BERLIN/LEVERKUSEN. „Es gibt vergleichbare Fälle, bei denen ausländische Mandanten in den USA Erfolg hatten“, begründete Witti die geplante Klage vor einem US-Gericht. Dabei spiele keine Rolle, ob die deutsche Bayer AG oder ihre US-Tochter Bayer Corporation (Pittsburgh/Pennsylvania) das Mittel produziert habe.
„Für deutsche Patienten ist das Medikament in Deutschland entwickelt und produziert worden“, sagte Bayer-Sprecher Michael Diehl. Deutsche Betroffene müssten entsprechend vor deutsche Gerichte ziehen. Dies gelte für andere Länder entsprechend. Dieses Prinzip werde auch durch das amerikanische Recht anerkannt. So geht Bayer davon aus, dass die US-Gerichte die Einbeziehung von deutschen Klägern in die US-Sammelklage zurückweisen werden.
Von einem Prozess in den USA versprechen sich die Kanzleien eine höhere Entschädigung. Der Vorwurf der Anwälte: Bayer habe das Medikament trotz entsprechender Erkenntnisse über Nebenwirkungen nicht vom Markt genommen. Witti vertritt nach eigenen Angaben mehr als 2000 deutsche Opfer, sein amerikanischer Partner Kenneth Moll tritt für weitere 2000 Betroffene aus 13 Ländern ein. Weltweit hätten mehr als sechs Mill. Menschen den Cholesterin-Senker eingenommen.
Bayer nahm Lipobay Anfang August vom Markt, nachdem das Mittel mit mehr als 50 Todesfällen in Verbindung gebracht wurde. Durch Umsatz- und Ergebnisausfälle geriet der Konzern auch wirtschaftlich unter Druck: Im dritten Quartal 2001 verzeichnete das Unternehmens erstmals einen Verlust in einem Vierteljahr. Verschoben wurde auch der ursprünglich für vergangenen Herbst vorgesehene US- Börsengang.
Jetzt soll die Bayer-Aktie in der kommenden Woche (24. Januar) in New York notiert werden. Zu Berichten, das Unternehmen werde noch vor dem Börsengang einen Kooperationspartner für die Pharmasparte präsentieren, hat sich das Unternehmen indes nicht klar geäußert. Dem Berliner „Tagesspiegel“ sagte Vorstandschef Manfred Schneider: „Das könnte sicher ein Appetizer für die Anleger sein, aber wir stehen unter keinem besonderen Zeitdruck“.
HANDELSBLATT, Montag, 14. Januar 2002, 16:25 Uhr
dpa BERLIN/LEVERKUSEN. „Es gibt vergleichbare Fälle, bei denen ausländische Mandanten in den USA Erfolg hatten“, begründete Witti die geplante Klage vor einem US-Gericht. Dabei spiele keine Rolle, ob die deutsche Bayer AG oder ihre US-Tochter Bayer Corporation (Pittsburgh/Pennsylvania) das Mittel produziert habe.
„Für deutsche Patienten ist das Medikament in Deutschland entwickelt und produziert worden“, sagte Bayer-Sprecher Michael Diehl. Deutsche Betroffene müssten entsprechend vor deutsche Gerichte ziehen. Dies gelte für andere Länder entsprechend. Dieses Prinzip werde auch durch das amerikanische Recht anerkannt. So geht Bayer davon aus, dass die US-Gerichte die Einbeziehung von deutschen Klägern in die US-Sammelklage zurückweisen werden.
Von einem Prozess in den USA versprechen sich die Kanzleien eine höhere Entschädigung. Der Vorwurf der Anwälte: Bayer habe das Medikament trotz entsprechender Erkenntnisse über Nebenwirkungen nicht vom Markt genommen. Witti vertritt nach eigenen Angaben mehr als 2000 deutsche Opfer, sein amerikanischer Partner Kenneth Moll tritt für weitere 2000 Betroffene aus 13 Ländern ein. Weltweit hätten mehr als sechs Mill. Menschen den Cholesterin-Senker eingenommen.
Bayer nahm Lipobay Anfang August vom Markt, nachdem das Mittel mit mehr als 50 Todesfällen in Verbindung gebracht wurde. Durch Umsatz- und Ergebnisausfälle geriet der Konzern auch wirtschaftlich unter Druck: Im dritten Quartal 2001 verzeichnete das Unternehmens erstmals einen Verlust in einem Vierteljahr. Verschoben wurde auch der ursprünglich für vergangenen Herbst vorgesehene US- Börsengang.
Jetzt soll die Bayer-Aktie in der kommenden Woche (24. Januar) in New York notiert werden. Zu Berichten, das Unternehmen werde noch vor dem Börsengang einen Kooperationspartner für die Pharmasparte präsentieren, hat sich das Unternehmen indes nicht klar geäußert. Dem Berliner „Tagesspiegel“ sagte Vorstandschef Manfred Schneider: „Das könnte sicher ein Appetizer für die Anleger sein, aber wir stehen unter keinem besonderen Zeitdruck“.
HANDELSBLATT, Montag, 14. Januar 2002, 16:25 Uhr