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17.05.2002 14:26 Uhr
Vorsicht bei Handygesprächen - Der Staat hört immer öfter mit
Die Telekommunikationsüberwachung hat im Jahr 2001 im Vergleich zum Vorjahr drastisch zugenommen.
Um satte 25 Prozent stieg die Zahl der Anträge auf 19896. Experten schätzen, dass im Jahr 2001 dadurch über eine Millionen Teilnehmer betroffen waren.
Joachim Jacob, Bundesbeauftragter für den Datenschutz sagte in einer Stellungnahme, dass es nicht so weiter gehen könne.
Die Telekommunikationsunternehmen, die zur Mitwirkung gezwungen sind, beklagen sich bereits vermehrt über erhebliche Kosten.
Immer öfter greifen Polizei und Staatsanwaltschaft auch auf Verbindungsdaten, wie bei einem Mobiltelefon die Funkzelle zurück, um so zum Beispiel ein Bewegungsprofil des Teilnehmers zu erstellen.
Quelle: www.ftdlatestnews.de
ftd.de, Fr, 17.5.2002, 12:20
Der Staat hört zunehmend Handygespräche ab
Von Matthias Ruch
Die Überwachung der Telekommunikation hat im vergangenen Jahr sprunghaft zugenommen. Besonders oft hörten die Ermittler Gespräche über Mobiltelefone ab.
Im Vergleich zu 2000 stieg die Anzahl der Anträge um rund 25 Prozent auf 19.896. Da die Maßnahme in der Regel drei Monate andauert und alle Verbindungen umfasst, rechnen Experten damit, dass im Jahr 2001 über eine Millionen Teilnehmer betroffen waren. "So kann das nicht weitergehen", sagte Joachim Jacob, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, in einer ersten Stellungnahme und mahnte eine Erfolgskontrolle an.
Neben dem klassischen Abhören von Gesprächen greifen Polizei und Staatsanwaltschaften vermehrt auf Verbindungsdaten zurück. Diese umfassen bei Mobiltelefonen auch die Funkzelle, in der sich der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Gesprächs befindet. Damit haben die Ermittler die Möglichkeit, Bewegungsprofile zu erstellen. Die Telekommunikationsunternehmen, die gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet sind, beklagen erhebliche Kosten.
© 2002 Financial Times Deutschland
Spekulationssteuer
Von Marie-Luise Hoffmann, Volker Votsmeier und Ruth Bohnenkamp
[15.05.02, 11:13]
Viele Anleger wollen jetzt Börsenverluste beim Finanzamt melden. Ein riskantes Spiel, wenn sie früher Gewinne verschwiegen haben. Schon machen die Finanzbehörden gegen Sünder mobil. Ein Capital-Report über neue Ermittlungsmethoden und Ungereimtheiten der Gesetze. Welche Risiken Anleger fürchten müssen und wie sie ihre Rechte wahren - mit Telefonaktion.
Darauf haben Deutschlands Steuerfahnder gewartet: Ein brandaktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) erlaubt ihnen, bei Banken Auskünfte über Spekulationsgeschäfte von Kunden zu verlangen (VII B 152/01). Konkrete Hinweise auf Steuervergehen einzelner Anleger sind nicht nötig. Recherchen sind erlaubt, wenn Informationen der Finanzverwaltung die Vermutung nahe legen, Bankkunden hätten bei Börsendeals kräftig hinterzogen.
Die Rasterfahndung kann beginnen. "Wir stehen in den Startlöchern", frohlockt Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft. Schon kündigt der Cheflobbyist der Steuerbeamten eine konzertierte Aktion an. Die Fahnder wollten jetzt länderübergreifend beraten, nach welchem Muster sie bundesweit zuschlagen könnten. "Da droht die nächste Bankenfahndungswelle", prophezeit Jan Schiffer, Rechtsanwalt aus Bonn.
"Soll ich, oder soll ich nicht?" So lautet die Gretchenfrage für Anleger, die bis zum 31. Mai ihre Steuererklärung abgeben müssen. 95 Prozent derer, die mit schnellen Aktiendeals 1999 und 2000 Kasse machten, haben das bisher in ihren Steuererklärungen verschwiegen, schätzt Ondracek. Doch bei der Abrechnung 2001 ist die Frage verzwickter. Dafür sorgt nicht erst die drohende Fahndungswelle.
Bei anhaltend schwachen Börsen geht es für die Mehrzahl der Anleger inzwischen darum, ob sie ihre herben Verluste deklarieren sollen. Schließlich erlaubt das Finanzamt seit 1999, rote Zahlen aus Spekulationsgeschäften zeitlich unbegrenzt von künftigen Gewinnen abzuziehen. Als
Verrechnungspotenzial können zudem nicht nur Wertpapierdeals dienen. Auch Verkäufe von Antiquitäten und anderen privaten Vermögenswerten sowie Immobilien schlagen zu Buche, wenn sie in die Spekulationsfristen fallen.
"Die Verlustverrechnung ist ein attraktives Angebot", meint Frank Ommerborn von der Bonner Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Und so sehen es offenbar auch viele vom Börsenpech verfolgte Steuerzahler. "Die Zahl der Fälle, in denen dem Finanzamt rote Zahlen gemeldet werden, steigt", so erste Trendmeldungen aus der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe. Und die OFD-Kollegen in Münster stellen bereits fest, dass etliche Steuerzahler, die jetzt ihre Miesen erklären, "zuvor noch nie Gewinne angegeben haben".
Doch greifen Finanzbeamte solche Erklärungen jetzt gezielt auf? Oder geht die Steuererklärung möglicherweise so durch, aber dafür gibt's demnächst unliebsamen Besuch von Steuerfahndern? Sicher ist: Die Richter eröffnen den Beamten eine "neue, wirklich effektive Methode, Steuerhinterzieher mit Spekulationsgewinnen aufzuspüren", unterstreicht Godehard Uleer. Als Chef der Steuerfahndung Hannover ist er quasi der Erfinder der Ermittlungsaktion, die jetzt vom Bundesfinanzhof abgesegnet wurde.
Auch an anderer Stelle mehren sich die Anzeichen für eine härtere Gangart: Die Betriebsprüfer, die turnusmäßig die Geschäftspapiere der Banken kontrollieren, tüfteln ebenfalls neue Wege aus, um bei dieser Gelegenheit auch Spekulanten auf die Schliche zu kommen. Und die Beamten, die am Schreibtisch die Steuererklärungen durchgehen, werden durch gezielte Fortbildung für Spekulationssteuerbetrug sensibilisiert.
fG
17.05.2002 14:26 Uhr
Vorsicht bei Handygesprächen - Der Staat hört immer öfter mit
Die Telekommunikationsüberwachung hat im Jahr 2001 im Vergleich zum Vorjahr drastisch zugenommen.
Um satte 25 Prozent stieg die Zahl der Anträge auf 19896. Experten schätzen, dass im Jahr 2001 dadurch über eine Millionen Teilnehmer betroffen waren.
Joachim Jacob, Bundesbeauftragter für den Datenschutz sagte in einer Stellungnahme, dass es nicht so weiter gehen könne.
Die Telekommunikationsunternehmen, die zur Mitwirkung gezwungen sind, beklagen sich bereits vermehrt über erhebliche Kosten.
Immer öfter greifen Polizei und Staatsanwaltschaft auch auf Verbindungsdaten, wie bei einem Mobiltelefon die Funkzelle zurück, um so zum Beispiel ein Bewegungsprofil des Teilnehmers zu erstellen.
Quelle: www.ftdlatestnews.de
ftd.de, Fr, 17.5.2002, 12:20
Der Staat hört zunehmend Handygespräche ab
Von Matthias Ruch
Die Überwachung der Telekommunikation hat im vergangenen Jahr sprunghaft zugenommen. Besonders oft hörten die Ermittler Gespräche über Mobiltelefone ab.
Im Vergleich zu 2000 stieg die Anzahl der Anträge um rund 25 Prozent auf 19.896. Da die Maßnahme in der Regel drei Monate andauert und alle Verbindungen umfasst, rechnen Experten damit, dass im Jahr 2001 über eine Millionen Teilnehmer betroffen waren. "So kann das nicht weitergehen", sagte Joachim Jacob, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, in einer ersten Stellungnahme und mahnte eine Erfolgskontrolle an.
Neben dem klassischen Abhören von Gesprächen greifen Polizei und Staatsanwaltschaften vermehrt auf Verbindungsdaten zurück. Diese umfassen bei Mobiltelefonen auch die Funkzelle, in der sich der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Gesprächs befindet. Damit haben die Ermittler die Möglichkeit, Bewegungsprofile zu erstellen. Die Telekommunikationsunternehmen, die gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet sind, beklagen erhebliche Kosten.
© 2002 Financial Times Deutschland
Spekulationssteuer
Von Marie-Luise Hoffmann, Volker Votsmeier und Ruth Bohnenkamp
[15.05.02, 11:13]
Viele Anleger wollen jetzt Börsenverluste beim Finanzamt melden. Ein riskantes Spiel, wenn sie früher Gewinne verschwiegen haben. Schon machen die Finanzbehörden gegen Sünder mobil. Ein Capital-Report über neue Ermittlungsmethoden und Ungereimtheiten der Gesetze. Welche Risiken Anleger fürchten müssen und wie sie ihre Rechte wahren - mit Telefonaktion.
Darauf haben Deutschlands Steuerfahnder gewartet: Ein brandaktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) erlaubt ihnen, bei Banken Auskünfte über Spekulationsgeschäfte von Kunden zu verlangen (VII B 152/01). Konkrete Hinweise auf Steuervergehen einzelner Anleger sind nicht nötig. Recherchen sind erlaubt, wenn Informationen der Finanzverwaltung die Vermutung nahe legen, Bankkunden hätten bei Börsendeals kräftig hinterzogen.
Die Rasterfahndung kann beginnen. "Wir stehen in den Startlöchern", frohlockt Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft. Schon kündigt der Cheflobbyist der Steuerbeamten eine konzertierte Aktion an. Die Fahnder wollten jetzt länderübergreifend beraten, nach welchem Muster sie bundesweit zuschlagen könnten. "Da droht die nächste Bankenfahndungswelle", prophezeit Jan Schiffer, Rechtsanwalt aus Bonn.
"Soll ich, oder soll ich nicht?" So lautet die Gretchenfrage für Anleger, die bis zum 31. Mai ihre Steuererklärung abgeben müssen. 95 Prozent derer, die mit schnellen Aktiendeals 1999 und 2000 Kasse machten, haben das bisher in ihren Steuererklärungen verschwiegen, schätzt Ondracek. Doch bei der Abrechnung 2001 ist die Frage verzwickter. Dafür sorgt nicht erst die drohende Fahndungswelle.
Bei anhaltend schwachen Börsen geht es für die Mehrzahl der Anleger inzwischen darum, ob sie ihre herben Verluste deklarieren sollen. Schließlich erlaubt das Finanzamt seit 1999, rote Zahlen aus Spekulationsgeschäften zeitlich unbegrenzt von künftigen Gewinnen abzuziehen. Als
Verrechnungspotenzial können zudem nicht nur Wertpapierdeals dienen. Auch Verkäufe von Antiquitäten und anderen privaten Vermögenswerten sowie Immobilien schlagen zu Buche, wenn sie in die Spekulationsfristen fallen.
"Die Verlustverrechnung ist ein attraktives Angebot", meint Frank Ommerborn von der Bonner Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Und so sehen es offenbar auch viele vom Börsenpech verfolgte Steuerzahler. "Die Zahl der Fälle, in denen dem Finanzamt rote Zahlen gemeldet werden, steigt", so erste Trendmeldungen aus der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe. Und die OFD-Kollegen in Münster stellen bereits fest, dass etliche Steuerzahler, die jetzt ihre Miesen erklären, "zuvor noch nie Gewinne angegeben haben".
Doch greifen Finanzbeamte solche Erklärungen jetzt gezielt auf? Oder geht die Steuererklärung möglicherweise so durch, aber dafür gibt's demnächst unliebsamen Besuch von Steuerfahndern? Sicher ist: Die Richter eröffnen den Beamten eine "neue, wirklich effektive Methode, Steuerhinterzieher mit Spekulationsgewinnen aufzuspüren", unterstreicht Godehard Uleer. Als Chef der Steuerfahndung Hannover ist er quasi der Erfinder der Ermittlungsaktion, die jetzt vom Bundesfinanzhof abgesegnet wurde.
Auch an anderer Stelle mehren sich die Anzeichen für eine härtere Gangart: Die Betriebsprüfer, die turnusmäßig die Geschäftspapiere der Banken kontrollieren, tüfteln ebenfalls neue Wege aus, um bei dieser Gelegenheit auch Spekulanten auf die Schliche zu kommen. Und die Beamten, die am Schreibtisch die Steuererklärungen durchgehen, werden durch gezielte Fortbildung für Spekulationssteuerbetrug sensibilisiert.
fG