Börsenbrief
Frick muss für Verlust zahlen
Von Sabine Gusbeth
Das Landgericht Heidelberg verurteilte den Börsenbrief-Herausgeber und Ex-Moderator einer Börsensendung, Markus Frick, dazu, einem Abonnenten seiner E-Mail-Hotline einen fünfstelligen Kursverlust zu erstatten. Der Kläger hatte auf Fricks Anlageempfehlungen vertraut.
„Soweit und bekannt ist, handelt es sich um das erste Urteil gegen den früheren Bäckermeister Frick wegen falscher beziehungsweise unzulänglicher Information und Beratung der Abonnenten über die empfohlenen Unternehmen“, sagt Rechtsanwalt Theo Rauh von der Düsseldorfer Kanzlei PPR & Partner, die den Kläger vertritt.
Frick hatte in seiner kostenpflichtigen „Markus Frick E-Mail-Hotline“ Investmentempfehlungen gegeben. Für 898 Euro im Jahr erhielten Abonnenten börsentäglich Post von Frick. Doch die Empfehlungen des gelernten Bäckers brachten Anlegern nicht den erhofften Reichtum an der Börse. Sie erlitten durch Fricks Anlagetipps zum Teil hohe Verluste. So auch der Kläger. Er verlor einen fünfstelligen Betrag, weil er sein Geld in den von Frick empfohlenen Werten angelegt hatte. Nun muss Frick die Kursverluste in vollem Umfang ersetzen.
Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 O 261/07 ist noch nicht rechtskräftig
Frick muss für Verlust zahlen
Von Sabine Gusbeth
Das Landgericht Heidelberg verurteilte den Börsenbrief-Herausgeber und Ex-Moderator einer Börsensendung, Markus Frick, dazu, einem Abonnenten seiner E-Mail-Hotline einen fünfstelligen Kursverlust zu erstatten. Der Kläger hatte auf Fricks Anlageempfehlungen vertraut.
„Soweit und bekannt ist, handelt es sich um das erste Urteil gegen den früheren Bäckermeister Frick wegen falscher beziehungsweise unzulänglicher Information und Beratung der Abonnenten über die empfohlenen Unternehmen“, sagt Rechtsanwalt Theo Rauh von der Düsseldorfer Kanzlei PPR & Partner, die den Kläger vertritt.
Frick hatte in seiner kostenpflichtigen „Markus Frick E-Mail-Hotline“ Investmentempfehlungen gegeben. Für 898 Euro im Jahr erhielten Abonnenten börsentäglich Post von Frick. Doch die Empfehlungen des gelernten Bäckers brachten Anlegern nicht den erhofften Reichtum an der Börse. Sie erlitten durch Fricks Anlagetipps zum Teil hohe Verluste. So auch der Kläger. Er verlor einen fünfstelligen Betrag, weil er sein Geld in den von Frick empfohlenen Werten angelegt hatte. Nun muss Frick die Kursverluste in vollem Umfang ersetzen.
Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 O 261/07 ist noch nicht rechtskräftig