Delisting-Regeln: Foris erstreitet Teilerfolg gegen Deutsche Börse
Von Heino Reents, Hamburg
Das Landgericht Frankfurt hat den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die neuen Delisting-Regeln am Neuen Markt zwar abgewiesen. Doch das neue Regelwerk gilt zumindest für Kläger Foris erst ab April 2002.
In der Begründung des Landgerichts hieß es, dem Unternehmen müsse eine angemessene Frist eingeräumt werden, um auf die neue Regelsituation zu reagieren. Deswegen dürften die geänderten Ausschlussregeln im Falle von Foris erst mit deutlichem Verzug zum 1. April 2002 angewandt werden. Die unterlegene Partei kann gegen das Urteil Berufung beim Frankfurter Oberlandesgericht einlegen.
Foris hatte gefordert, den Unternehmen am Neuen Markt mehr Zeit für Abwehrmaßnahmen gegen den drohenden Ausschluss einzuräumen. Deshalb sollten die Änderung erst zum 1. Oktober 2002 in Kraft treten. Dieser Zeitraum hielt das Landgericht jedoch für zu lang.
Foris-Aktie verliert an Wert
Die Ankündigung der Börse, das Regelwerk einseitig zu ändern, habe dem Kurs der Foris-Aktie geschadet. Die Aktie hat seit der Ankündigung der Börse am 20. Juli, das Regelwerk verschärfen zu wollen, über 20 Prozent an Wert verloren. Nach den geplanten Regeln der Deutschen Börse sollen ab Oktober insolvente Unternehmen sowie Firmen, deren Aktienkurs an 30 Börsentagen nacheinander im Tagesdurchschnitt unter einem Euro notiert und deren Börsenwert 20 Mio. Euro unterschreitet, vom Neuen Markt ausgeschlossen werden.
© 2001 Financial Times Deutschland
Von Heino Reents, Hamburg
Das Landgericht Frankfurt hat den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die neuen Delisting-Regeln am Neuen Markt zwar abgewiesen. Doch das neue Regelwerk gilt zumindest für Kläger Foris erst ab April 2002.
In der Begründung des Landgerichts hieß es, dem Unternehmen müsse eine angemessene Frist eingeräumt werden, um auf die neue Regelsituation zu reagieren. Deswegen dürften die geänderten Ausschlussregeln im Falle von Foris erst mit deutlichem Verzug zum 1. April 2002 angewandt werden. Die unterlegene Partei kann gegen das Urteil Berufung beim Frankfurter Oberlandesgericht einlegen.
Foris hatte gefordert, den Unternehmen am Neuen Markt mehr Zeit für Abwehrmaßnahmen gegen den drohenden Ausschluss einzuräumen. Deshalb sollten die Änderung erst zum 1. Oktober 2002 in Kraft treten. Dieser Zeitraum hielt das Landgericht jedoch für zu lang.
Foris-Aktie verliert an Wert
Die Ankündigung der Börse, das Regelwerk einseitig zu ändern, habe dem Kurs der Foris-Aktie geschadet. Die Aktie hat seit der Ankündigung der Börse am 20. Juli, das Regelwerk verschärfen zu wollen, über 20 Prozent an Wert verloren. Nach den geplanten Regeln der Deutschen Börse sollen ab Oktober insolvente Unternehmen sowie Firmen, deren Aktienkurs an 30 Börsentagen nacheinander im Tagesdurchschnitt unter einem Euro notiert und deren Börsenwert 20 Mio. Euro unterschreitet, vom Neuen Markt ausgeschlossen werden.
© 2001 Financial Times Deutschland