«Mehmet» kommt wieder
Das ursprüngliche Urteil ist aufgehoben worden, der Serienstraftäter «Mehmet» darf wieder nach Deutschland. Drei Jahre war er in der Türkei und soll sich gebessert haben.
Muhlis A., der aus Datenschutzgründen «Mehmet» von der Polizei genannt wurde, darf wieder in München leben. Das entschied am Donnerstag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Vor drei Jahren wurde «Mehmet» in die Türkei abgeschoben, da war er 14 Jahre alt. Bis dahin hatte der Jugendliche 62 Mal gegen das deutsche Gesetz verstoßen. Immer wieder hatten ihn die Polizisten seinen Eltern übergeben, er war noch nicht strafmündig.
Abschiebung aufgehoben
Kurz nach seinem 14. Geburtstag wurde er verhaftet und verurteilt. Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn ein Münchner Gericht 1998 zu einem Jahr Gefängnis. Kurz darauf wurde er in die Türkei abgeschoben.
Das Verwaltungsgericht hob diese Entscheidung jetzt auf. Dem inzwischen 17-Jährigen sei eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, er habe aufgrund eines Abkommens zwischen der Türkei und der damaligen Europäischen Wirtschaftgemeinschaft von 1980 darauf einen Rechtsanspruch. Sein Aufenthaltsrecht sei durch die Gefängnisstrafe nicht erloschen.
Schlechte Prognose
Im April hatte das Gericht ein Gutachten bei einem Psychiater angefordert, um zu klären, ob «Mehmet» rückfällig werden könnte. Das Ergebnis wurde noch nicht veröffentlicht, doch Experten befürchten eine schlechte Prognose für den Jugendlichen.
Bei seinem ersten Prozess hatte ein Sachverständiger ausgesagt, dass bereits eine erhebliche Verfestigung seines Verhaltens eingetreten sei. Er sei nicht ernsthaft gewillt, seinen bisherigen Weg zu ändern, hatte 1998 ein Mitarbeiter des jetzt wieder beauftragten Psychiaters Norbert Nedopil gesagt. Die Abschiebung in die Türkei und die festgestellten Erziehungsdefizite würden seine Prognose nicht verbessern, glaubten damals Beobachter.
Bayerns Innenminister kündigte sofort an, beim Gericht Beschwerde einzulegen. Das Urteil werde den Sicherheitsinteressen Deutschlands nicht gerecht. (nz)
Das ursprüngliche Urteil ist aufgehoben worden, der Serienstraftäter «Mehmet» darf wieder nach Deutschland. Drei Jahre war er in der Türkei und soll sich gebessert haben.
Muhlis A., der aus Datenschutzgründen «Mehmet» von der Polizei genannt wurde, darf wieder in München leben. Das entschied am Donnerstag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Vor drei Jahren wurde «Mehmet» in die Türkei abgeschoben, da war er 14 Jahre alt. Bis dahin hatte der Jugendliche 62 Mal gegen das deutsche Gesetz verstoßen. Immer wieder hatten ihn die Polizisten seinen Eltern übergeben, er war noch nicht strafmündig.
Abschiebung aufgehoben
Kurz nach seinem 14. Geburtstag wurde er verhaftet und verurteilt. Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn ein Münchner Gericht 1998 zu einem Jahr Gefängnis. Kurz darauf wurde er in die Türkei abgeschoben.
Das Verwaltungsgericht hob diese Entscheidung jetzt auf. Dem inzwischen 17-Jährigen sei eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, er habe aufgrund eines Abkommens zwischen der Türkei und der damaligen Europäischen Wirtschaftgemeinschaft von 1980 darauf einen Rechtsanspruch. Sein Aufenthaltsrecht sei durch die Gefängnisstrafe nicht erloschen.
Schlechte Prognose
Im April hatte das Gericht ein Gutachten bei einem Psychiater angefordert, um zu klären, ob «Mehmet» rückfällig werden könnte. Das Ergebnis wurde noch nicht veröffentlicht, doch Experten befürchten eine schlechte Prognose für den Jugendlichen.
Bei seinem ersten Prozess hatte ein Sachverständiger ausgesagt, dass bereits eine erhebliche Verfestigung seines Verhaltens eingetreten sei. Er sei nicht ernsthaft gewillt, seinen bisherigen Weg zu ändern, hatte 1998 ein Mitarbeiter des jetzt wieder beauftragten Psychiaters Norbert Nedopil gesagt. Die Abschiebung in die Türkei und die festgestellten Erziehungsdefizite würden seine Prognose nicht verbessern, glaubten damals Beobachter.
Bayerns Innenminister kündigte sofort an, beim Gericht Beschwerde einzulegen. Das Urteil werde den Sicherheitsinteressen Deutschlands nicht gerecht. (nz)