Was den Mitgliedern des Bundestags laut Gesetz zusteht
Ginge es nach Guido Westerwelle, könnten die Bundestags-Abgeordneten den Wert ihrer Arbeit demnächst nicht nur am Polit-Barometer, sondern auch am Stand ihres Kontos ablesen. Angesichts der Diskussion um die Bonus-Flüge der Parlamentarier hat der FDP-Chef das Leistungsprinzip für die Politik ins Spiel gebracht. Sein Vorschlag: Höhere Diäten gibt es nur, wenn „die Politik ihre Hausaufgaben macht“ – also ein paar Euro mehr auf dem Konto für weniger Arbeitslose in der Statistik.
Die Debatten über Diäten-Erhöhungen werden besonders kritisch verfolgt. Wer ist schon, wie die Parlamentarier, in der glücklichen Situation, selbst über die Höhe seines Einkommens zu entscheiden? Das erregt Neid und Misstrauen. Geregelt sind die Bezüge im Abgeordneten-Gesetz: Zwölf Mal im Jahr erhalten die 666 Parlamentarier demnach 6878 Euro brutto als „Entschädigung“. Vom 1.Januar 2003 an sollen es 7009 Euro sein. Nicht versteuert werden muss eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 3417 Euro monatlich. Von diesem Geld können die Abgeordneten etwa ein Büro in ihrem Wahlkreis finanzieren. Den Arbeitsplatz in Berlin zahlt der Bundestag, einschließlich Schreibtisch, Computer und Mobil-Telefon. Den Abgeordneten steht es frei, ihr Gehalt durch „Neben-Jobs“ aufzubessern. Über solche Tätigkeiten müssen sie den Bundestag aber informieren.
Die Arbeit im Parlament zahlt sich auch später aus: So haben die Politiker Anspruch auf eine „Alters-Entschädigung“, also eine Rente. Saß ein Abgeordneter mindestens zwei Legislaturperioden im Bundestag, bekommt er ab dem 65.Geburtstag 24Prozent der aktuellen Abgeordneten-Bezüge. Zurzeit sind dies 1651 Euro. Jedes weitere Jahr im Dienst des Volkes bringt den Parlamentariern eine um drei Prozent höhere Alters-Entschädigung, die jeweils ein Jahr früher ausgezahlt wird. Nach zwölf Jahren erhält ein Abgeordneter demnach 36Prozent der Bezüge und das vom 61.Geburtstag an. Der Abschied aus dem Parlament schließlich wird mit einer „Übergangs-Zahlung“ erleichtert. Um die berufliche Neuorientierung zu erleichtern, erhalten die Abgeordneten ihre Bezüge weiter – und zwar über so viele Monate wie sie Jahre im Parlament saßen.
Gehen die Parlamentarier im Auftrag des Volkes auf Reisen, müssen sie dies nicht aus eigener Tasche zahlen. Die erste Klasse der Bahn dürfen sie kostenlos benutzen, wie auch Bus und Bahn in der Hauptstadt. Fürs Fliegen erhalten sie die Senator-Karte der Lufthansa, mit der sich auch die Türen der VIP-Lounges öffnen. Die Flüge selbst zahlt meist der Bundestag. Und nimmt deshalb auch die dienstlich erflogenen Bonus-Meilen für sich in Anspruch – was inzwischen jeder Abgeordnete wissen dürfte.
SZ